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Korrektur Beitrag nach nichtangabe der Selbständigkeit
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Nächstes Thema : Korrektur Beitrag nach nichtangabe der Selbständigkeit |
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kassensturz
Anmeldungsdatum: 25.12.2011 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Mi Dez 28, 2011 1:06 pm Titel: Korrektur Beitrag nach nichtangabe der Selbständigkeit |
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liebes Forum,
folgendes fiktives Beispiel
s ist seit 2005 selbständig, kommt im Monat auf Ca. 800-1600 Euro monatliches Einkommen. s studiert berufsbegleitend und ist an einer Hochschule eingeschrieben. alter: über 30.
s hat keinerlei Förderungen in Anspruch genommen, auch keinen gründerzuschuss.
die kkv fragt ende 2011 nach dem Einkommen von s. bislang wurde der kkv die Selbständigkeit nicht mitgeteilt. allerdings hat s auch nie anderweitig ein Einkommen angegeben. also nie das zweiseitige Formular ausgefüllt.
was wäre aus expertensicht zu tun, damit s nicht in die privatinsolvenz kommt? Rücklagen sind nicht vorhanden. s wäre in der Lage, Ca. 3000 Euro in raten nachzuzahlen.
die kkv hat s jetzt für Januar auf Höchstsatz gesetzt, um den einkommensnachweis bzw. die Erklärung über die Art der Einkünfte einzufordern.
s ist sich bewusst, dass hier was falsch gelaufen ist. allerdings will s seine ExistenzGrundlage nicht verlieren.
welche stellen können beraten, wie wird bei den kkv Verfahren? gibt es die Option der Selbstanzeige? oder kann s einen anderen weg beschreiten, um künftig korrekt eingestuft zu Sein?
danke für konstruktive Hinweise zum Fall! |
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