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Kostenübernahme bei der Knappschafft für Zahnspange?
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Kostenübernahme bei der Knappschafft für Zahnspange? 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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Nächstes Thema : Focus Money |
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Nachricht |
Giamo
Anmeldungsdatum: 29.11.2011 Beiträge: 1
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| Verfasst am: Di Nov 29, 2011 12:39 pm Titel: Kostenübernahme bei der Knappschafft für Zahnspange? |
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Hallo,
die Frage, die ich habe steht ja bereits oben-hier noch ein paar Details: Mein Sohn soll demnächst eine Zahnspange bekommen. Der Kieferorthopäde hat gesagt, das er im roten Breich ist, d.h. das die Krankenkasse einen Teil bezuschußt und ich den Rest (ca. 50%) selber zahlen muß . Was mich jetzt beunruhigt ist, das mir der Doc nahegelegt hat, die Kasse zu wechseln, da die Knappschaft wohl gerne mal solche Zuzahlungen ablehnt . Und einmal abgelehnt, geht wohl auch nach einem Wechsel der KK wohl nix mehr mit Zuschuß. Wer hat vielleicht einmal solche Erfahrungen mit der Knappschaft gemacht und kann mir ein paar Tipps geben, oder ist das gar nich so wild, wie der Doc das sagt?!
Es grüßt Giamo |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Di Nov 29, 2011 2:56 pm Titel: |
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Hallo,
bei der Zahnspange ist es so: Man hat Anspruch, weil die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, oder nicht. Der Zuschuß beträgt 80.\.
Nun gibt es findige ZAhnärzte, die sich die Kasse nochmit Zusatzleistungen aufbessern, wie Gesichtsvermessung, Vortrainern usw. Dazu zahlt die Kasse nichts.
Weder die Knappschaft, noch sonst eine Kasse.
Kassenwechsel bringt da m.E. nichts, aber ich vermute mal, dass die Knappschaft die Versicherten so berät, dass die Patienten den Zusatzschnickschnack ablehnen und er seine Felle schwimmen sieht.
Wenn eine Kasse die KFO-Behandlung genehmigt hat, dann ist das beim Kassenwechsel kein Problem.
LG, Fee |
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Kassen_MA
Anmeldungsdatum: 07.12.2010 Beiträge: 35
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| Verfasst am: Di Nov 29, 2011 9:45 pm Titel: |
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| Werden am Ende eienr erfolgreichen Behandlung nicht auch die restlichen 20% ausgezahlt? |
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