Kostenerstattung auf Basis GOÄ ?


 
Kostenerstattung auf Basis GOÄ ?
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Wahltarife, Bonusmodelle und Satzungsleistungen der Krankenkassen

Nächstes Thema : TK kündigt übernommene Wahltarife der IKK Direkt  

Autor Nachricht
edeh



Anmeldungsdatum: 18.02.2010
Beiträge: 32
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Sa Feb 20, 2010 9:01 pm    Titel: Kostenerstattung auf Basis GOÄ ?

Es gibt die Möglichkeit, mit der Kasse das Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 SGB V.
z.B. für ambulante ärztliche Leistungen zu vereinbaren. Bei einige Kasse wie z.B. Knappschaft kann man die
Kostenerstattung nur im Zusammenhang mit Wahltarifen wählen.

Bei anderen Kassen ist die Kostenerstattung auch ohne Wahltarif möglich. IdR rechnen die
Ärzte nach GOÄ ab , meisten Faktor 1,8 bis 2,3, in Ausnahmen aber auch mit Faktor 1,0.

Mir ist aber nicht klar, was die Kassen erstatten, wenn man keinen Wahltarif mit
Zusatzversicherungen abgeschlossen hat. Von einer BKk wurde mir ein "Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)"
genannt, andere Kassen nennen die "Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO)". Beide verfahren sollen
wirtschaftlich identisch sein. Es gibt aber auch Erstattungen in Höhe von 25 % der Rechnungsbetrages bis GOÄ 2,3.

Gibt es auch gesetzliche Kassen, die für ambulante ärztliche Leistungen GOÄ 1,0 erstatten ?
Bei den gesetzlichen Kassen ist die Kostenerstattung in der Satzung geregelt.

Gruss Ede
_________________
35 Jahre Ha-Mü Mitglied, jetzt Knappschaft
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Hucky



Anmeldungsdatum: 17.07.2009
Beiträge: 362
Wohnort: Dresden

Verfasst am: So Feb 21, 2010 2:48 pm    Titel:

Privatrechnung mit dem Antrag auf Erstattung einreichen. Bei der Vereinabrung wird Dir sicher ein Merkblatt ausgehändigt.

Erstattung erfolt so als ob die KK es gleich bezahlt hätte.

VG
Hucky
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: So Feb 21, 2010 3:18 pm    Titel:

Hallo,

mich würde interessieren, auf Grund welcher Rechtsvorschrift eine Kostenerstattung - wie von hucky beschrieben- begründet würde. § 13 SGB V sieht m.E. eine solche Vorgehensweise jedenfalls nicht vor. Vielmehr ist vorher ein Antrag auf Umstellung von Sach- auf Kostenerstattungsverfahren zu stellen und man ist auch ein Jahr an die Wahl gebunden.

MfG
ratte1
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lord Dragon



Anmeldungsdatum: 11.03.2009
Beiträge: 249

Verfasst am: Di Feb 23, 2010 1:03 am    Titel: Re: Kostenerstattung auf Basis GOÄ ?

edeh hat folgendes geschrieben::
Bei einige Kasse wie z.B. Knappschaft kann man die
Kostenerstattung nur im Zusammenhang mit Wahltarifen wählen.

Auch bei Knappschaft kann man Kostenerstattung wählen. Knappschaft muss nur darüber benachrichtigt werden. Auch für Knappschaft gilt §13 SGB V.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Wahltarife, Bonusmodelle und Satzungsleistungen der Krankenkassen Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group