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Kostenerstattung auf Basis GOÄ ?
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edeh
Anmeldungsdatum: 18.02.2010 Beiträge: 32 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Sa Feb 20, 2010 9:01 pm Titel: Kostenerstattung auf Basis GOÄ ? |
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Es gibt die Möglichkeit, mit der Kasse das Kostenerstattungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 SGB V.
z.B. für ambulante ärztliche Leistungen zu vereinbaren. Bei einige Kasse wie z.B. Knappschaft kann man die
Kostenerstattung nur im Zusammenhang mit Wahltarifen wählen.
Bei anderen Kassen ist die Kostenerstattung auch ohne Wahltarif möglich. IdR rechnen die
Ärzte nach GOÄ ab , meisten Faktor 1,8 bis 2,3, in Ausnahmen aber auch mit Faktor 1,0.
Mir ist aber nicht klar, was die Kassen erstatten, wenn man keinen Wahltarif mit
Zusatzversicherungen abgeschlossen hat. Von einer BKk wurde mir ein "Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)"
genannt, andere Kassen nennen die "Ersatzkassen-Gebührenordnung (E-GO)". Beide verfahren sollen
wirtschaftlich identisch sein. Es gibt aber auch Erstattungen in Höhe von 25 % der Rechnungsbetrages bis GOÄ 2,3.
Gibt es auch gesetzliche Kassen, die für ambulante ärztliche Leistungen GOÄ 1,0 erstatten ?
Bei den gesetzlichen Kassen ist die Kostenerstattung in der Satzung geregelt.
Gruss Ede _________________ 35 Jahre Ha-Mü Mitglied, jetzt Knappschaft |
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Hucky
Anmeldungsdatum: 17.07.2009 Beiträge: 362 Wohnort: Dresden
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| Verfasst am: So Feb 21, 2010 2:48 pm Titel: |
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Privatrechnung mit dem Antrag auf Erstattung einreichen. Bei der Vereinabrung wird Dir sicher ein Merkblatt ausgehändigt.
Erstattung erfolt so als ob die KK es gleich bezahlt hätte.
VG
Hucky |
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ratte1
Anmeldungsdatum: 22.09.2007 Beiträge: 605
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| Verfasst am: So Feb 21, 2010 3:18 pm Titel: |
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Hallo,
mich würde interessieren, auf Grund welcher Rechtsvorschrift eine Kostenerstattung - wie von hucky beschrieben- begründet würde. § 13 SGB V sieht m.E. eine solche Vorgehensweise jedenfalls nicht vor. Vielmehr ist vorher ein Antrag auf Umstellung von Sach- auf Kostenerstattungsverfahren zu stellen und man ist auch ein Jahr an die Wahl gebunden.
MfG
ratte1 |
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Lord Dragon
Anmeldungsdatum: 11.03.2009 Beiträge: 249
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| Verfasst am: Di Feb 23, 2010 1:03 am Titel: Re: Kostenerstattung auf Basis GOÄ ? |
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| edeh hat folgendes geschrieben:: | Bei einige Kasse wie z.B. Knappschaft kann man die
Kostenerstattung nur im Zusammenhang mit Wahltarifen wählen.
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Auch bei Knappschaft kann man Kostenerstattung wählen. Knappschaft muss nur darüber benachrichtigt werden. Auch für Knappschaft gilt §13 SGB V. |
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