Krankengeld anspruch verloren


 
Krankengeld anspruch verloren
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Gabberfan84



Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Fr Dez 16, 2011 2:00 pm    Titel: Krankengeld anspruch verloren

Hallo Krankenkassenforum Community,

Ich hab ein grosses Problem mit der AOK, ich bekomme kein Krankengeld mehr.

Folgendes ist passiert:

Ich wurde am 25.6.2011 krank geschrieben, wegem einem Bandscheibenvorfall.

War vom 16.11.2011 bis zum 8.12.2011 in der Reha und wurde arbeitsunfähig entlassen.

Heute bekamm ich von der AOK per Post die Nachricht das ich meinen Anspruch auf Krankengeld verloren habe, weil ich nicht gleich am 8.12.2011 mich wieder hab krankschreiben lassen vom Hausarzt.

Ich war schon bei der AOK vor Ort und sie sagten sie können nix machen, einer ihrer Mitarbeiterinen empfahl mir, zum Arbeitsamt zu gehen und sagen das ich "gesund bin" das sie mich aufnehmen können

Was kann ich den jetzt noch machen?!

mfg: Gabberfan84
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Bully



Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 542

Verfasst am: Fr Dez 16, 2011 2:28 pm    Titel:

Hallo,


ist das auch Deine AOK ???

schau mal hier,
http://www.krankenkassenforum.de/krankengeld-und-krankenversicherungsstop-vt4590.html

Gabberfan84 hat folgendes geschrieben::

Was kann ich den jetzt noch machen?!


wann warst Du denn beim Doc, am 09.12. oder wann ??

auf jeden Fall gegen den heutigen Bescheid Widerspruch einlegen,
und das läßt Du am besten durch einen Anwalt der im Sozialrecht zu Hause ist, erledigen

Gruß Bully
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Gabberfan84



Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Fr Dez 16, 2011 3:33 pm    Titel:

ich war am 12.12.2011 beim Doktor, er hatte keinen früherern Termin

Ich geh am Mo zum Anwalt und dann schaue ich mal weiter, den einspruch kann ich ja noch am MO machen, weil im mom kann ich grasd nicht so Auto fahren ...
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Dez 16, 2011 4:12 pm    Titel:

Hallo,

der Patientenbeauftragte und der GKV-Spitzenverband haben sich vor einigen Monaten zu derartigen Problemen geeinigt. Dabei ging es um die Klärung, in welchen Fällen – über die in dem Urteil des BSG vom 08.11.2005 entwickelten Ausnahmetatbestände hinaus – eine nach dem letzten zuvor bescheinigten Tag ausgestellte (Folge-) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Anerkennung einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen kann.

Danach wird die Feststellung und Bescheinigung der weiteren Arbeitsunfähigkeit als ausreichend angesehen

- am darauffolgenden Arbeitstag (Montag – Freitag) in Fällen, in denen Versicherte arbeitsunfähig aus einer medizinischen Leistung zur Rehabilitation oder einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden

- zu einem späteren Zeitpunkt bei Handlungs- und Geschäftsunfähigkeit oder Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Versicherten.

Wenn du deinen Arzt aus den genannten Gründen erst am Montag konsultieren konntest bist du für die Verspätung also nicht selbst verantwortlich – oder bist du noch für den Freitag an einen anderen Arzt verwiesen worden?

Im Übrigen ist nach den Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit ausnahmsweise und nach gewissenhafter Prüfung in der Regel bis zu zwei Tagen zulässig. Da es sich aber hier – hoffentlich – nicht um einen Regelfall handelt und das Wochenende drin liegt, sollte auch mehr möglich sein, zumal § 6 Abs. 2 AU-RL auch regelt, dass die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden Zeitraum erfolgen soll.

Das sind immerhin Regelungen von den durch das System genau dafür bestimmten Greminen. Deswegen ist es mehr als legitim, sich darauf zu berufen – und nach meiner Auffassung illegal, wenn das Bundessozialgericht den Betroffenen aus solch formalen Unzulänglichkeiten trotzdem einen Strick dreht, also die Leistungen zum Lebensunterhalt beendet und womöglich auch noch das Versicherungsverhältnis.

Gruß!
Machts Sinn
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Gabberfan84



Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Mo Dez 19, 2011 2:24 pm    Titel:

Update:

War heute beim Anwalt und habe ihn meinen Falll geschildert, er kümmert sich nun darum.

Habe auch bei dem Patiententelefon angerufen und mich beraten lassen.

Dannach war ich bei der AOK und wollte einspruch einlegen. Zuerst wollten meine Sachbearbeiterin es nicht zulassen, dann hab ich beim Patiententelefon angerufen und der Berater hat mit meiner Sachbearbeiterin geredet.

Im mom sind die Fronten sind verhärtet und es wird dann wohl über meinen Anwalt geklärt.

lg: Gabberfan84

P.s Beim Abschluss des Gespräches hat mir die Sacharbeiterin nahe gelegt aufs Arbeitsamt zu gehen und zu sagen das ich "gesund bin" damit ich Geld bekomme.

So kann man natürlich seine Kosten auch minimieren, schieben wir ihn da hin.
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Bully



Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 542

Verfasst am: Mo Dez 19, 2011 2:40 pm    Titel:

Gabberfan84 hat folgendes geschrieben::



Dannach war ich bei der AOK und wollte einspruch einlegen. Zuerst wollten meine Sachbearbeiterin es nicht zulassen, dann hab ich beim Patiententelefon angerufen und der Berater hat mit meiner Sachbearbeiterin geredet.


Hallo Gabberfan84,

Du hast also, im Rahmen der Beratung bei der AOK vorgesprochen
und wolltest Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid einlegen
und diesen durch die Sachbearbeiterin aufnehmen lassen.

Das wurde Dir nicht sofort gestattet Smile

Das nenn ich doch mal TOP SERVICE

Mit welcher Begründung ????
Welche AOK ist das denn ???

Gabberfan84 hat folgendes geschrieben::


War heute beim Anwalt und habe ihn meinen Falll geschildert, er kümmert sich nun darum.


ab jetzt solltest Du alles Deinen Anwalt erledigen lassen,
und fummel Ihn nicht ins Handwerk, in dem Du Eigeninitiative ergreifst


Gruß Bully
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Gabberfan84



Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Mo Dez 19, 2011 3:26 pm    Titel:

@Bully

Die Begründung ist wegen den 3 fehlenden Tage wo eine ununterbroche Krankschreibung beweissen.

Es war das KundenCenter Rastatt, das gehört wiederrum zum Bezirksdirektion Mittlerer Oberrhein
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Gabberfan84



Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Do Dez 22, 2011 4:16 pm    Titel:

Update:

Hat sich alles geklärt, es ist alles so wie bevor das schreiben von der AOK kam.


Laughing Laughing Laughing
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Bully



Anmeldungsdatum: 10.12.2009
Beiträge: 542

Verfasst am: Do Dez 22, 2011 4:27 pm    Titel:

Gabberfan84 hat folgendes geschrieben::
Update:

Hat sich alles geklärt, es ist alles so wie bevor das schreiben von der AOK kam.


Laughing Laughing Laughing


Hallo,

heißt auf gut Deutsch,

" AOK erkennt Anspruch auf Krg an "

herzlichen Glückwunsch, Smile

und wie begründet Sie diesen Sinneswandel ??

Gruß Bully
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Gabberfan84



Anmeldungsdatum: 16.12.2011
Beiträge: 6

Verfasst am: Fr Jan 13, 2012 12:59 pm    Titel:

@Bully

das lief so ab:

einer von AOK hat hier mitgelesen und ich sollte mich bei Ihm melden.

Dann haben wir telefoniert, hab Ihm die Sachelage erklärt und er hat sich meinem Problem angenommen.

Ein paar std. später rief mich jmd von der AOK Karlsruhe an und sagte alles wäre geklärt.
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Fr Jan 13, 2012 1:36 pm    Titel:

Hallo,

ja, es spricht sich unter den Kassen herum, dass solche Foren nicht gut für das
Image sein können, wenn sich bestimmte "Einzelfälle" und bestimmte Kassen hier wiederholen - das sage ich schon seit Jahren - solchen Foren gehört mehr Aufmerksamkeit geschenkt um im Interesse der Betroffenen zu helfen, aber auch im eigenen Interesse zu handeln - es muss das Ziel sein, solche Fälle im Vorfeld so zu behandeln, dass es der Versicherte es als nicht erforderlich hält, sich an die
Öffentlichkeit zu wenden. Wenn das geschafft wird, dann haben wir zwei zufriedene
Beteiligte - den Versicherten und die Kasse gleichermaßen.
Klar, man wird das nie ganz erreichen - so blauäugig bin ich nun auch wieder nicht, aber wenn ich mir die meisten Fälle hier vor ins Gedächtnis rufe, wäre so mancher anders gelaufen, wenn im Vorfeld anders miteinander umgegangen worden wäre, wobei sicherlich das auch meist an der Kasse gelegen hat - Thema :
Auskunft und Beratung.

Gruss
Czauderna
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