Krankengeld bei Selbständigkeit

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
ordogan
Beiträge: 1
Registriert: 21.02.2016, 18:02

Krankengeld bei Selbständigkeit

Beitrag von ordogan » 22.02.2016, 14:11

Liebe Forengemeinde, ich habe eine Frage zum Krankengeld, wenn neben der hauptberuflichen Tätigkeit (sozialversicherungspflichtig) noch ein Nebengewerbe auf kleinster Basis geführt wurde. Kann dieses Nebengewerbe problemlos abgemeldet werden, da aufgrund der Krankheit dieses nicht mehr ausgeführt werden kann oder kommt es dann zu der allseits bekannten Problematik, dass die Krankenkasse sich auf den Standpunkt stellt, dass man kein Anrecht mehr auf Krankengeld hat, wenn man kein Einkommen mehr erzielt (oder so ähnlich).
Rein Logisch betrachtet würde ich denken, dass das Krankengeld nur eingestellt werden dürfte, wenn das Gewerbe hauptberuflich (vllt. sogar als einzige Einkommensquelle) betrieben wird. Ruht das Krankengeld in diesem Fall eigentlich oder erlischt der Krankengeldanspruch komplett?
Für das Gewerbe werden keine Krankenkassenbeiträge gezahlt, was ja auch nicht nötig ist. Diese werden ja durch die Sozialabgaben des Haupterwerbs abgeführt. Krankengeld erhält meine Frau demzufolge natürlich auch nur für Einkommen aus der Haupttätigkeit, nicht dem Nebengewerbe.

Ich hoffe, das war soweit verständlich.

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 22.02.2016, 20:44

Hallo,
ich hab das richtig verstanden - du bist als Arbeitnehmer im Krankengeldbezug ?.
Wenn das so ist spielt dein evtl. nebenberufliches Arbeitseinkommen
keine Rolle. dein Krankengeldanspruch ergibt sich aufgrund deiner Arbeitnehmertätigkeit - wenn du als dein Gewerbe abmeldest hat das keinen Einfluss auf das Krankengeld und dessen Höhe.
Gruss
Czauderna

Antworten