Krankengeld bei zwei erkrankungen

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Tormentor66
Beiträge: 5
Registriert: 14.09.2012, 09:21

Krankengeld bei zwei erkrankungen

Beitrag von Tormentor66 » 13.10.2016, 13:41

Grüß Gott an alle Forumsmitglieder,

Ich benötige eine Information ich bin derzeit in Behandlungen wegen einer Krankheiten momentan bin ich seit 12 Monaten wegen dieser einen Krankheit krankgeschrieben und beziehe derzeit noch Krankengeld.

Neben dieser ersten Erkrankung habe ich nunmehr ich eine weitere extrem behinderte Störende Erkrankung die mir allmählich immer mehr zu schaffen macht und hier habe hier neben die erste Erkrankung auch Untersuchungen bezüglich meiner zweiten Erkrankungen getätigt.

So zu meiner ersten Erkrankung habe ich nun eine OP zugestimmt und ich wurde auch operiert so wie sich das jetzt raus kristallisiert bin ich auf dem Weg zur Genesung und die erste Erkrankung dürfte hiermit dann erledigt sein (Gott sei Dank) und somit auch das Krankengeld.

Die zweite Erkrankung ist eine komplexere Sache und ist eine ganz andere Art, so wie sich das raus kristallisiert wird sich diese Zweite Erkrankung eine längere Zeit hinziehen.

Nun meine Frage ich habe ja schon seit gut zwölf Monate Krankengeld für die erste Erkrankung erhalten, wenn ich nun wegen der zweiten Erkrankung Arbeitsunfähig geschrieben werde wird die zweite Erkrankung bei der ersten Erkrankung angerechnet oder beginnt hier komplett eine neue Erkrankung und sprich man hat nochmal 36 Monate Anspruch.

Gruß aus dem Schwabenland

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 13.10.2016, 16:15

Hallo,
grundsätzlich gilt, dass hinzugetretene Erkrankungen die Krankengeldanspruchsdauer nicht verlängern.
Ob es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt wird die Kasse im Streitfall vom MDK. prüfen lassen.
Gruss
Czauderna

Tormentor66
Beiträge: 5
Registriert: 14.09.2012, 09:21

Beitrag von Tormentor66 » 17.10.2016, 15:44

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich gilt, dass hinzugetretene Erkrankungen die Krankengeldanspruchsdauer nicht verlängern.
Ob es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt wird die Kasse im Streitfall vom MDK. prüfen lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo,

ich war heute bei der Krankenkasse und habe mich da nochmal schlau gemacht, ganz so ist das nicht.

Als Tipp ( Blockkrankheiten)

MfG

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.10.2016, 15:49

Tormentor66 hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich gilt, dass hinzugetretene Erkrankungen die Krankengeldanspruchsdauer nicht verlängern.
Ob es sich um eine hinzugetretene Erkrankung handelt wird die Kasse im Streitfall vom MDK. prüfen lassen.
Gruss
Czauderna
Hallo,

ich war heute bei der Krankenkasse und habe mich da nochmal schlau gemacht, ganz so ist das nicht.

Als Tipp ( Blockkrankheiten)

MfG
Hallo,
ja, okay - habe ich auch gemeint mit "grundsätzlich" und ggf. MDK, d.h. es kann Konstellationen geben wo das eben nicht der Fall ist - wenn das bei dir so ist, dann ist es so - eine gute Auskunft der Kasse, läuft nicht immer so bei diesen Ausnahmen.
Gruss
Czauderna

Antworten