Keine Entgeltfortzahlung der KK da AU eine 7Tage zusp...

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Moderator: Czauderna

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mazdamize32
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Keine Entgeltfortzahlung der KK da AU eine 7Tage zusp...

Beitrag von mazdamize32 » 21.10.2013, 11:07

Hallo,
ich bin neu hier und habe ein problem :(

Ich habe in der Probezeit meine Stelle gekündigt und war dann auch noch eineinhalb wochen Krankgeschrieben (Arbeitseintritt 01.09 und austritt 17.09). Beginn der Arbeitsunfähigkeit war der 04.09 bis 14.09 und eine Folgemeldung kam am 16.09 bis 18.09.
Was ich nicht wusste war, dass mein Lohn in dieser Zeit von der Krankenkasse weiter bezahlt werden sollte/könnte!
Ich habe meine Bescheinigungen eine Woche zuspät bei der Kasse eingereicht und nun sagte mir die Dame heute am Telefon das die KK nicht dafür aufkommen kann, zudem habe ich auch noch selber gekündigt und da treten diese ja erst recht nicht ein.
Ich weiß momentan nicht was ich machen soll bzw machen kann.
Ich bin in der Privatinsolvenz und zudem bin ich wie wahrscheinlich eder Mensch auf das Geld angewiesen. Einen neuen Job Habe ich auch seid dem 18.09 damit alles ganz überganzslos läuft.
Ich hoffe das mir hier jemand auskunft geben kann und danke schon mal im voraus.

LG Tamy

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.10.2013, 12:10

Hallo,
richtig - während der ersten vier Wochen zahlt die Kasse bei neuen Beschäftigungsverhältnissen grundsätzlich Krankengeld bei eingetretener Arbeitsunfähigkeit. In deinem Fall wäre das sicher genau so gewesen wenn du der Kasse deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch direkt eingereicht hättest (innerhalb von einer Woche), bzw. mündlich angezeigt hättest.
So, wie geschildert nehme ich an, dass genau deshalb die Kasse nun die Krankengeldzahlung verweigert - da ich nicht weiß, wie deine Kasse "tickt", kann ich dir nur empfehlen da nochmals persönlich vor stellig zu werden und deine Situation zu schildern - vielleicht triffst du auf einen "verständnisvollen" Mitarbeiter.
Gruss
Czauderna

mazdamize32
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komisches system

Beitrag von mazdamize32 » 21.10.2013, 12:25

Hallo,
vielen dank für die schnelle antwort.
Grundsätzlich verstehe ich das ja, denn fristen sind da um eingehalten zu werden.
Allerdings wenn man nicht mal weiß das der Arbeitgeber nicht mehr für die Fortzahlung des Lohnes zuständig ist, finde ich persönlich die Einstellung Entgeldfortzahlung nicht mehr zu leisten wenn die Krankmeldung eine Woche zuspät ankommt/eingereicht wurde. Ich könnte es auch noch verstehen wenn ich sie nachwievor noch nicht zugeschickt hätte, zudem die KK ja auch vom Arzt schon benachrichtigt wurde.
Alles in allem ist dieses Vorgehen mal wieder eine typisches Ding des verkorksten systems, alles muss in zigfacher ausführung gehen damit ja nix mehr einfach läuft und keiner zuviel bezahlt!
Hauptsache der Steuerzahler leistet alles pünktlich und richtig!!!

Naja, mal schauen wie ich das alles hinbekomme, vielen dank für den Tip.

roemer70
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Re: komisches system

Beitrag von roemer70 » 23.10.2013, 21:59

mazdamize32 hat geschrieben:Ich könnte es auch noch verstehen wenn ich sie nachwievor noch nicht zugeschickt hätte, zudem die KK ja auch vom Arzt schon benachrichtigt wurde.
Hallo mazdamize32,

zu Deiner Info, auch wenn es Dir nicht weiter hilft:
Der Arzt teilt der Krankenkasse grundsätzlich nicht selber die AU seiner Patienten mit - höchstens wenn er die AU-Bescheinigung selber zur Kasse schickt (selten, aber kommt vor). Solange Du den großen gelben Zettel in die Hand gedrückt bekommst und nicht aktiv wirst, erfährt die Kasse auch nichts von Deiner AU.

Gruß
roemer70

röschen
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Re: komisches system

Beitrag von röschen » 24.10.2013, 15:30

mazdamize32 hat geschrieben:Alles in allem ist dieses Vorgehen mal wieder eine typisches Ding des verkorksten systems, alles muss in zigfacher ausführung gehen damit ja nix mehr einfach läuft ...
Einfache Ausführung hinzuschicken hätte völlig gereicht, was ist hier zig-fach?

Carola
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Beitrag von Carola » 24.10.2013, 17:23

Hm,, kann es sein das er meint das ein Teil der AU an die Krankenkasse ging, er aber den anderen Teil wie normal seinen Arbeitgeber geschickt hat, der dann sagte, was soll ich damit ? ich muss nicht zahlen ?
Es steht nirgends auf den Vordrucken das beide Teile an die KK müssen wenn man erst frisch in den Job ist.
Ich denke die KK hat ihre Durchschrift erhalten, den zweiten Teil erhielt der AG der sich logischerweise weigerte zu Zahlen.
Die KK hat in dem Fall natürlich gesagt soviel Zufälle gibt es nicht, (kein Bock auf den Job, neuer AG in aussicht, 2 Tage 16-18.09 fehlen..)
Ich finde sie müssten bis 16.09 zahlen, ich persönlich würde aber nicht zahlen wollen.
lg

Carola
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Beitrag von Carola » 24.10.2013, 17:27

@roemer...
Der Arzt teilt der Krankenkasse grundsätzlich nicht selber die AU seiner Patienten mit - höchstens wenn er die AU-Bescheinigung selber zur Kasse schickt (selten, aber kommt vor)
Hier im Umkreis (Ruhrgebiet) kenne ich, und viele meiner Kollegen nur ganz
wenig Ärzte die einen beide Teile der AU mitgeben, der Teil für die KK wird gesammelt, und sie senden sie selber ab..
Ist nun mal so.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 24.10.2013, 22:09

Carola, das mag sein, entbindet einen aber nicht von seinen Pflichten. Wobei es, wenn Ärzte sammeln und absenden, auch grds. fristgemäß klappt - mir ist bislang kein anderer Fall bekannt.

Es müssen auch nicht beide Ausfertigungen an die Kasse, sondern immer nur die, auf der die Diagnosen enthalten sind.

Und so, wie ich mazdamize32 verstanden habe, hatte sie die entsprechende Ausführung erhalten, diese aber selber zu spät eingereicht. Ergo sehr blöd gelaufen - aber nach den geschilderten Infos dürfte die Kasse im Recht sein. Einzige Handhabe ist das Hoffen auf Verständnis und Entgegenkommen - wie Czauderna schon geschildert hat.

Netti
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Beitrag von Netti » 18.12.2013, 14:11

Hallo,

auch schon länger her...hoffentlich liest hier noch jemand mit:

was bestätigt der Arzt denn auf dem 2. Vordruck..Muster 1a?

"der angegebenen KK wird unverzüglich..usw. usw."...

d.h. denn auch, das eigentlich der Arzt die AU-Bescheinigung an die KK zu senden hätte...oder?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.12.2013, 15:39

Hallo,
die Meldung für die Krankenkasse. also da, wo die Diagnose (ICD-Schlüssel) vermerkt ist, die muss vom Versicherten an die Kasse geschickt werden, und zwar innerhalb einer Woche. Auf dieser Ausfertigung steht auch der Hinweis, dass bei verspäteter Meldung Krankengeldverlust drohen kann.
Demnach steht nicht der Arzt in der Verpflichtung die Meldung an die Kasse zu geben.
Gruss
Czauderna

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