Krankengeld

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Moderator: Czauderna

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Buttala
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Krankengeld

Beitrag von Buttala » 05.08.2013, 19:22

Hallo an alle im Forum ,

muss mich mal wieder bei Euch melden ,
habe ja schon mehrmals fragen an Euch gestellt und habe immer
schnelle und hilfreiche Antworten bekommen.
Hoffe Ihr könnt mir auch dieses mal helfen ,
Wie Ihr wisst bin ich schon seit 11 Monaten wegen Depri , fibro ,
Arthrose Hände , 2 Fuß OP krank ,
habe nach paragraf 51sgb v einen Reha ANTRAG gestellt ,
gleichzeitig einen Verschlechterungs Antrag beim Versorgungsamt
von 30 gdb auf 50 gdb ,
Gesetz dem Fall ich erhalte 50 gdb , dann könnte ich ja direkt
eine schwerbehinderten Rente beantragen , jahrgang 8/52 ,
mit den üblichen Abzügen,
1. muss ich KK fragen ?
2. RV genehmigt Reha zum gleichen Zeitpunkt , was tun ?
3. sollte die KK mit Renten ANTRAG einverstanden sein ,
was passiert mit Rehaantrag ?
4. zahlt die KK bis zur Entscheidung vom RENTENANTRAG weiter
Krankengeld ?
Sorry das es wieder so viele fragen sind ,
Sage einfach nur Danke !

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.08.2013, 07:35

Hallo,
wenn du dich entscheidest einen Rentenantrag zu stellen, dann ist es so.
Die Kasse wird da sicher nix dagegen haben, allerdings muesste das mit der mdE. schnell entschieden sein - deshalb auf eine ggf. bewilligte Reha zu verzichten, da wird die Kasse sicher nicht mitspielen.
Gruss
Czauderna

Buttala
Beiträge: 14
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Beitrag von Buttala » 06.08.2013, 08:04

Guten Morgen ,

was meinst Du mit mde , kenne die Abkürzung nicht ,

Danke , wünsche Dir einen sonnigen Tag.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.08.2013, 08:28

Buttala hat geschrieben:Guten Morgen ,

was meinst Du mit mde , kenne die Abkürzung nicht ,

Danke , wünsche Dir einen sonnigen Tag.
Hallo,
Grad der Erwerbsminderung - habe ich so mal irgendwann gelernt, ob das heute noch korrekt ausgedrückt ist, weiss ich eigentlich gar nicht, aber wir meinen beide das Gleiche.
Gruss
Czauderna

hedi
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Beitrag von hedi » 06.08.2013, 21:21

hallo Buttala,@Czauderna

MdE = Minderung der Erwerbsfähigkeit, hat aber nix mit dem GdB = Grad
der Behinderung zu tun.
Bei 50 % GdB kannst Du mit Abzug von 7,2 % in die vorgezogene Altersrente, da Du ja diesen Monat 61 wirst.
Ansonsten warte die Entscheidund über die Reha der DRV ab und mach
sie noch, wenn Du kannst.
Die Krankenkasse musst Du wegen eines vorgezogenen Rentenantrags
auf Altersrente für Schwerbehinderte nicht fragen. Du kannst sie höchstens informieren.
Das bleibt Dir überlassen - erfahren tun sie es sowieso!

Gruß Hedi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.08.2013, 22:04

Hallo Hedi,
vielen dank für die Aufklärung - ich meine das, was das Versorgungsamt auf den Schwerbehindertenausweis schreibt -
Gruss
czauderna

röschen
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Beitrag von röschen » 07.08.2013, 00:26

Rentenantrag würde ich auch stellen.
Aber warum nimmst du die Reha nicht vorher noch mit, wenn sie genehmigt wird? Tut vermutlich gut; und ob zw. wann du wieder eine bekommst, weißt du nicht!

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