Krankengeld für Grenzgänger

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
Gauloise
Beiträge: 5
Registriert: 20.02.2017, 12:18

Krankengeld für Grenzgänger

Beitrag von Gauloise » 20.02.2017, 12:56

Hallo zusammen,

weiss von Euch jemand, wie das Krankengeld bei Grenzgängern berechnet wird?

Mein Mann arbeitet in Deutschland, wir leben aber in Frankreich und sind somit von der deutschen Lohnsteuerpflicht befreit.
Sprich: wir zahlen in Deutschland lediglich die Sozialversicherungsbeiträge, so dass das Nettogehalt höher ist.

Von der Krankenkasse wurde nun einfach so gerechnet, als wäre mein Mann in Steuerklasse 1 und ohne Kinder.
Geht das einfach so?
Wir zahlen doch auch Steuern in Frankreich?!

Viele liebe Grüsse,
Margit

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.02.2017, 13:40

Hallo,
vereinfacht geschrieben, beträgt das Krankengeld 70% vom Brutto-, maximal 90% vom Nettoentgelt des maßgebenden Bemessungszeitraums (meist Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit).
Das bedeutet, dass hier die Lohn- und Kirchensteuer nicht berücksichtigt wird, was sogar heißen kann, je nach Konstellation, dass das Krankengeld letztendlich höher sein kann als wenn Lohnsteuerpflicht bestünde - meine ich.
Gruss
Czauderna

Gauloise
Beiträge: 5
Registriert: 20.02.2017, 12:18

Beitrag von Gauloise » 20.02.2017, 15:02

Hallo Czauderna,

Danke für die Info!
Ich hab' auch gleich bei der KK angerufen:
jetzt wollen die halt den französischen Steuerbescheid von 2016 - den wir aber erst im August zurückbekommen. Das ist dann 'ne finanzielle Durststrecke von etwa 8 Monaten... :shock:
Aber schon mal gut zu wissen, dass wir eine Neuberechnung beantragen können.
Vielen Dank.

***
Was anderes: ich glaub, ich Eselin habe den Thread gleich zweimal abgeschickt. Kann das bitte jemand korrigieren?

Danke

Viele liebe Grüsse,
Gauloise

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 20.02.2017, 20:40

Hallo,
die Korrektur habe ich vorgenommen.
Wie ich lese, hast du in einem Nachbarforum deine Frage erweitert ?.
Möchtest du hier keine Antwort mehr haben - nur so aus Interesse, bitte nicht falsch verstehen, das ist kein Vorwurf.
Hier hätte ich evtl. noch etwas für dich -
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 199772.html
Gruss
Czauderna[/url]

Gauloise
Beiträge: 5
Registriert: 20.02.2017, 12:18

Beitrag von Gauloise » 21.02.2017, 01:02

Hallo, liebe Czauderna,

mir wäre es natürlich recht, wenn ich auch die weiteren Fragen hier stellen könnte, dachte aber, dass ich hier im falschen Forum sei, dass das hier den Rahmen sprengen würde :oops: .

Also dann mach' ich 'mal weiter:
Wir haben mit der Krankenkasse geredet und nun muss mein Mann einen formlosen Antrag zur Neuberechnung des Krankengeldes nach dem tatsächlichen Nettoeinkommen beantragen.

Problem ist aber:
wir müssen den Steuerbescheid aus Frankreich beifügen - der kommt aber ja immer nur im August des Folgejahres! Momentan liegt uns nur der Steuerbescheid für 2015 vor, den für 2016 erhalten wir erst etwa im August diesen Jahres 2017.
Mein Mann bezieht aber bereits seit Juni 2016 das falsch berechnete Krankengeld!
Das würde ja heissen, dass wir über ein Jahr (Juni 2016 bis ca. August 2017) auf den Differenzbetrag warten müssten? Das kann doch nicht sein, oder?
Was kann man da tun? Härteantrag stellen?
Viele liebe Grüsse, Gauloise

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.02.2017, 01:11

Hallo,
Hat dir der Link etwas geholfen - es kann sein, dass ein Fehler angezeigt wird, dann einfach den Begriff "Krankengeld Grenzegänger" eingeben, dann klappt es bestimmt mit den Hinweisen.
Gruß
Czauderna

Gauloise
Beiträge: 5
Registriert: 20.02.2017, 12:18

Beitrag von Gauloise » 21.02.2017, 10:27

Hallo Czauderna,

ja, hab' mir den Link gleich als Lesezeichen gesetzt.

Ärgerlich ist trotzdem, dass die KK'n das Recht haben, so pauschal das fiktive Nettoeinkommen anzusetzen, obwohl doch klar ist, dass das nicht rechtens ist! Nun müssen wir BEANTRAGEN, dass unser Nettogehalt korrekt berechnet wird. Es sollte doch umgekehrt sein!
Grrrrr...könnte man gegen diese Vorgehensweise klagen?

Viele liebe Grüsse,
Gauloise

Czauderna
Beiträge: 11182
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.02.2017, 10:51

Hallo,
Konkret auf die Frage - ja, klagen kann man dagegen, die Frage ist eben nur ob es was bringt.
Ich würde versuchen anhand der mir vorliegenden Gehaltsabrechnungen die Sache zu beschleunigen- könnte doch sein, dass die Kasse das auch anerkennt statt des Einkommensteuerbescheids.
Gruß
Czauderna

Gauloise
Beiträge: 5
Registriert: 20.02.2017, 12:18

Beitrag von Gauloise » 21.02.2017, 16:57

Hallo Czauderna,

nein, die Gehaltsabrechnungen reichen denen nicht, da ja dort keine Steuer vermerkt ist :roll:

Wir haben Ihnen aber dennoch die letzten drei Gehaltsabrechnungen zugemailt und den frz. Steuerbescheid von 2015 halt.
Mal sehen, wann sie sich melden....

Danke Dir für Deine Hilfe und
viele liebe Grüsse,
Gauloise

Antworten