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krankengeld; problem mit bahn bkk münster
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krankengeld; problem mit bahn bkk münster 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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dirk
Anmeldungsdatum: 17.01.2012 Beiträge: 2 Wohnort: nrw
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| Verfasst am: Do Jan 19, 2012 2:58 pm Titel: krankengeld; problem mit bahn bkk münster |
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hallo zusammen;
bin gespannt ob ich hier neuen input bekomme zu meinem "problem",
die fakten;
seit 11.9. krank
am 2.1. bis 23.1. vom vertretungsarzt krankgeschrieben, den dazugehörigen auszahlschein aber erst am 10.1. ausfüllen lassen, wobei das datum des "ausfüllens" nicht eingetragen wurde von der sprechstundenhilfe....
auf dem vordruck der auszahlscheine steht oben ;
fortlaufender anspruch auf kranken geld..... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt.
dieser wurde wie gesagt am 10.1. ausgefüllt (belegbar durch die sprechstundenhilfe) und war am nächsten tag bei der kasse. (belegt)
eben habe ich kurz mit einem anwalt für sr gesprochen; dieser sagte das ich nicht juristisch beschlagen sein kann und muß, d.h. das was die krankenkasse schreibt (... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt.....) ist für mich als juristischer laie ausschlag gebend.
noch etwas sehr interessantes ist geschehen;
als ich den satz "... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt." realisiert habe, hab ich natürlich überlegt wann ich denn den schein hab ausfüllen lassen. daraufhin hab ich mit der bkk telefoniert und gebeten dieses datum zu berücksichtigen.
es wäre gar kein datum eingetragen hieß es.....
ich habe mir eine kopie zukommen zu lassen davon; und jetzt kommts: auf dem relevanten schein IST sehr wohl ein datum zu sehen. es scheint gedruckt zu sein. die sprechstundengehilfin sagte mir aber das sie dieses datum definitv NICHT dort vermerkt hätte, WENN dann handschriftlich. auf dem original als auch auf der kopie für meinen arbeitgeber ist dieser datumseintrag ebenfalls NICHT drauf......
wie kommt das nun auf den schein und welchen nutzen könnte das für wen haben? das datum stimmt übrigens, 10.1.2012.
bin sehr gespannt wie ihr das seht.
gruß dirk (besonders an chris`aus der rehabude )  _________________ wenn jemand ebenso ärger mit der bkk in münster hat kann er sich gern bei mir melden, gruß dirk |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Do Jan 19, 2012 9:08 pm Titel: |
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Hallo,
ich könnte mir folgendes vorstellen (rein hypothetisch):
Um Krankengeld auszahlen zu können, muss ein Ausstellungsdatum auf dem Auszahlschein sein. War aber nicht.
Möglichkeit 1) Der SB ruft beim Arzt an und fragt, wann der Versicherte da war, ergänzt das Datum mit Notiz und Handzeichen und heutigem Datumshinweis.
2) Der SB erreiht den Arzt nicht, hat keine Lust anzurufen, will schnell fertig werden, denkt sich ein passendes Dtum aus, macht die Zahlung. Notiert nix.
Problem bei Möglichkeit 2 : Wenn das Verfahren mit nahtloser Krankschreibung wie bei der AOK praktiziert wird, dann kann es mit dem Datum Probleme geben. Ebenso, wenn die Kasse auf fristgerechter Einreichung besteht.
Wie lange warst Du den voraussichtlich auf dem Auszahlschein davor krank geschrieben?
Was Du machen kannst: Schreib denen einen Brief, dass Du am 10.1. da warst. Lege eine Kopie von dem Schein ohne Datum bei und sag ihnen, dass sie das sich bitte vom Arzt selbst bestätigen lassen sollen.
Allerdings kriegst Du ein größeres Problem, wenn sie das AOK-Verfahren praktizieren, Du zuletzt nicht bis 10.1. krank geschrieben warst und dann die Lücke erklären musst.
LG, Fee ... die diese Variante beim Auszahlschein mit einer Woche auch noch nicht kannte |
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perlewitz
Anmeldungsdatum: 27.12.2011 Beiträge: 5
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 11:02 am Titel: |
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guten morgen
bei der aok wird das leider so praktisiert auch mir ist es so ergangen.
beschreite jetzt den klageweg .
bei mir war es so der letzte auszahlschein ging bis zum 6.12.11
konnte aber erst wieder am 7.ten wieder einen auszahlschein abgeben
und wurde somit wegen nicht lückenlosem nachweiß rausgekickt.
meine gesundschreibung erfolgte jetzt erst am 13.1-012.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitz |
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Machts Sinn
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 1514
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 12:09 pm Titel: |
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Ist es wirklich nur die AOK - oder kann jemand auch eine andere Kasse nennen?
Übrigens: bisher sind die AOK´s mit diesen Praktiken zumindest "juristisch" im Recht - sie leeren nur die Fallen, die vom Bundessozialgericht aufgestellt wurden.
Gruß!
Machts Sinn |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 12:15 pm Titel: |
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| Machts Sinn hat folgendes geschrieben:: | Ist es wirklich nur die AOK - oder kann jemand auch eine andere Kasse nennen?
Übrigens: bisher sind die AOK´s mit diesen Praktiken zumindest "juristisch" im Recht - sie leeren nur die Fallen, die vom Bundessozialgericht aufgestellt wurden.
Gruß!
Machts Sinn |
Hallo,
ob es wirklich nur die AOK`en sind - das wage ich zu bezweifeln - das scheint sich auch bei anderen Kassen herumgesprochen zu haben.
Meine Meinung dazu habe ich schon oft hier niedergeschrieben.
Ich hoffe nur inständig, dass das nicht Schule macht - mich würde das in eine Art "Glaubenskrise" stürzen.
Gruss
Czauderna |
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Krankenkassenfee
Anmeldungsdatum: 18.09.2006 Beiträge: 1525 Wohnort: Ruhrgebiet
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| Verfasst am: Fr Jan 20, 2012 2:19 pm Titel: |
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Hallo,
hatten wir das nicht auch schon bei der HKK?
Aber hier war es doch eher etwas aus der Rubrik Spätmeldung, oder?
LG, Fee |
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dirk
Anmeldungsdatum: 17.01.2012 Beiträge: 2 Wohnort: nrw
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| Verfasst am: Mo Jan 23, 2012 3:04 pm Titel: |
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hallo zusammen und vielen dank für eure antworten
ich weiß nicht ob wir vom selben übel sprechen: ich habe §49 abs.1 .5 verletzt, keine frage.
die sache ist nur; auf dem kopf des auszahlscheins steht das das AB DEM "AUSFÜLLDATUM"..... die wochenfrist eingehalten werden muß.
das ist der knackpunkt.
das ausfüllDATUM war der 10.1.2012 , eingegangen bei der kasse ist der schein einen tag später, am 11.1.2012!
krankgescheschrieben am 2.1.2012..........
mein anwalt meint das dies so auch zu verstehen sei und ich mich darauf berufen könne/solle.....????!!!
wie sehr IHR das??
beste grüße,
dirk ) _________________ wenn jemand ebenso ärger mit der bkk in münster hat kann er sich gern bei mir melden, gruß dirk |
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leser
Anmeldungsdatum: 16.07.2010 Beiträge: 793
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| Verfasst am: Di Jan 24, 2012 12:57 am Titel: |
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Hallo Dirk,
der 2. Halbsatz in § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V ist schon recht eindeutig. Der stellt auf den Beginn ab. Vielleicht hilft Dir aber auch das noch weiter: finkenbusch.de/?p=776
Was ist unter | dirk hat folgendes geschrieben:: | | krankgescheschrieben am 2.1.2012... | zu verstehen?
Gibt es zusätzlich eine (gelbe) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Hast Du die auch der Kasse eingereicht?
Gruß Leser _________________ Ich bin nur dafür verantwortlich, was ich sage - nicht dafür, was Du verstehst  |
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Bully
Anmeldungsdatum: 10.12.2009 Beiträge: 542
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 11:56 am Titel: |
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| Czauderna hat folgendes geschrieben:: |
Ich hoffe nur inständig, dass das nicht Schule macht - mich würde das in eine Art "Glaubenskrise" stürzen.
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Hallo,
ja, ist schon ein seltsames Rechtsempfinden, was hier so manche GKV am Tag legt.
da DU selber sauber arbeitet, und morgens noch in einem Spiegel schaunen kannst, dann ist es doch OK.
die Kunden- Abzocke der Kassen nimmt immer mehr zu, sei es im Krankengeld / Beitragsbereich, sind das nur die schwarzen Schafe,
dann wird die Herde dieser seltsamen Spezies aber schnell größer.
Gruß Bully |
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Machts Sinn
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 1514
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 1:44 pm Titel: |
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Wer die Niederschrift des GKV-Spitzenverbandes über die Fachkonferenz Leistungs- und Beziehungsrecht am 27./28. Juni 2011 in Berlin zu TOP 3 kennt, braucht sich über das Rechtsempfinden der Krankenkassen nicht zu wundern – hier der Auszug:
| Zitat: | 4. Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Versicherten
In Fällen, in denen die rechtzeitige weitere ärztliche Feststellung durch Umstände verhindert oder verzögert worden ist, die nicht dem Verantwortungsbereich des Versicherten zuzurechnen sind z. B. einem Verkehrsunfall auf dem Weg zum Arzt mit nachfolgender Krankenhauseinlieferung, kann die unterbliebene ärztliche Feststellung ausnahmsweise rückwirkend nachgeholt werden, um eine Anerkennung einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit zu begründen. Solche Umstände liegen nicht bereits dann vor, wenn der Versicherte nicht rechtzeitig einen Termin bei seinem Arzt erhalten oder ein rechtzeitig zugezogener Vertragsarzt die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit versäumt hat. |
Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes liegt es also im Verantwortungsbereich des Versicherten, wenn er nicht rechtzeitig einen Termin bei seinem Arzt erhalten oder ein rechtzeitig zugezogener Vertragsarzt die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit versäumt hat, obwohl er diese Umstände nicht beeinflussen kann und die Schwächen des Krankenversicherungssystems von der Rechtsprechung dem Verantwortungsbereich der Krankenkassen zugerechnet worden.
Ja Czauderna, es kommen schwere Zeiten – aber bedenklich daran wäre nicht, wenn du in eine „Glaubenskrise“ gerätst, sondern dass all das, was auch Bully beschreibt, alle anderen völlig „kalt lässt“.
Gruß!
Machts Sinn |
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