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Krankengeld Rückwirkend nicht möglich ?
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Krankengeld Rückwirkend nicht möglich ? 0 von 1 bis 5 auf Grundlage von 0 Bewertungen |
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Nächstes Thema : Krank ab 1. Arbeitstag - BKK VBU will nicht zahlen |
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Nachricht |
Aleks8983
Anmeldungsdatum: 31.01.2012 Beiträge: 1
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| Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 2:15 pm Titel: Krankengeld Rückwirkend nicht möglich ? |
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Hallo liebe Forumsmitglieder,
brauche mal einen Rat.
Kurze Info:
Meine Mutter ist seit Januar 2011 krankgeschrieben wegen einem schweren Bandscheibenvorfall, wurde dann operiert ohne Erfolg und ist weiterhinkrankgeschrieben. Durch den BSV hat sich einen Hüft und Beckenschiefstand und eine Fußsenkerschwäche.
Jetzt war es so, da mein Vater daheim auch pflegebedürftigt ist, dass ich mich immer um die Auszahlscheine vom Hausarzt mener Mutter gekümmert habe.
Problem:
DIe AOK sagt das sie seit dem 15. November 2011 keine Auszahlscheine mehr bekommen hat und deshalb die Auszahlung gestoppt hat.
Die Hausärztin war bereit eine Kopie auszuhändigen, sagte aber wenn Sie jetzt z.b am 1.1.2012 eine ausstellt , ist somit klar gestellt das meine Mutter auch in der Zeit davor ja krankgeschrieben war.
Ich habe IMMER die Auszahlscheine spätestens am Tag nach Ausstellung in den Briefkasten geworfen, aber was danach passiert ist, weiss ich nicht.
Es kam auch eine Erinnerung von der AOK das die Zahlscheine nicht pünktlich kommen, ich wurde da stutzig und dachte mir, gut es kann ja mal ein Brief verloren gehen. Aber in diesem Zeitraum waren das 3 Stück die nicht ankamen.
Jetzt wo ich die Auzhalscheine nur noch als Einschreiben mit Rückschein schicke wurde die Zahlung wieder aufgenommen am 16.1.2012.
Auf meine Frage, was mit dem Geld wo die Krankengeldzahlung eingestellt wurde, ist, sagte man mir das das meine Mutte rnicht mehr kriegen kann. Das ist gesetzlich so geregelt.
Frage:
Haben die von der AOK recht ? Kann meine Mutter trotz belegter arbeitunfähigkeit das Geld vom 15.11 bis 15.1 vergessen ?
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten ?
Danke für euere Antworten.
Gruß Aleks |
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Machts Sinn
Anmeldungsdatum: 23.09.2010 Beiträge: 1514
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| Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 6:09 pm Titel: Re: Krankengeld Rückwirkend nicht möglich ? |
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| Aleks8983 hat folgendes geschrieben:: |
Haben die von der AOK recht ? Kann meine Mutter trotz belegter arbeitunfähigkeit das Geld vom 15.11 bis 15.1 vergessen ?
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Hallo Aleks,
die AOK hat sicher nicht recht, wenn sie die Auszahlscheine in der Zeit selbst verschlampt hat. Aber das Problem wird schon vorher im Nachweis bzw. bei der Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Zugangs liegen.
Aber wenn die Arbeitsunfähigkeit vor dem 15.11. nicht befristet, sondern "bis auf weiteres" oder "b.a.w." bescheinigt war, ergäbe sich auch daraus ein guter Anknüpfungspunkt für die rechtliche Klärung.
Gruß!
Machts Sinn |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Mi Feb 01, 2012 8:54 pm Titel: |
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Hallo,
"Jetzt wo ich die Auzhalscheine nur noch als Einschreiben mit Rückschein schicke wurde die Zahlung wieder aufgenommen am 16.1.2012. "
Damit könntest du die Kasse packen. Wenn die Kasse nur deshalb kein Krankengeld für diesen Zeitraum zahlt weil kein Krankengeldauszahlschein (angeblich) eingereicht wurde, dann aber die Zahlung wieder einfach so aufnimmt,
dann benötigt Sie schon ein gutes rechtlich gesichertes Argument für diese Handlungsweise.
Hat sie schriftlich das Krankengeld versagt mit einer entsprechenden rechtlichen
Begründung ??
Nein, hat sie nicht - sie konnte auch den Fall nicht abschließen, ging ja aus dem letzten vorliegenden Auszahlschein nicht hervor, dass Arbeitsfähigkeit vorliegen würde.
Du hast nicht geschrieben ob deine Mutter beschäftigt ist !! -Ist Sie es ??
Gruss
Czauderna |
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Bully
Anmeldungsdatum: 10.12.2009 Beiträge: 542
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| Verfasst am: Do Feb 02, 2012 1:17 pm Titel: Re: Krankengeld Rückwirkend nicht möglich ? |
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| Aleks8983 hat folgendes geschrieben:: |
Ich habe IMMER die Auszahlscheine spätestens am Tag nach Ausstellung in den Briefkasten geworfen, |
Hallo Aleks8983,
in den Hausbriefkasten der AOK ????
welche AOK ist es denn ????
Gruß Bully |
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