Krankengeld/Rente/Reha und ein Widerspruch


 
Krankengeld/Rente/Reha und ein Widerspruch
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eingebildeter Kranke



Anmeldungsdatum: 12.01.2012
Beiträge: 14

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 1:28 pm    Titel: Krankengeld/Rente/Reha und ein Widerspruch

Hallo Forum,

ein Versicherter beantragt im Oktober 2011 bei der DRV EM-Rente.

Im November 2011 wird er von seiner gesetzlichen Krankenkasse aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen.

Der Versicherte teilt der GKV mit, dass er EM-Rente beantragt hat.

Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen die Aufforderung vom November 2011 eine Reha zu beantragen mit der Begründung ein, er hätte bereits eine EM-Rente beantragt, ein. Und gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente", sei ja der EM-Rentenantrag automatisch auch ein Reha-Antrag.

Im Dezember 2011 bekommt der Versicherte dann von der Krankenkasse eine Mitteilung, dass der EM-Rentenantrag wie ein Rehaantrag behandelt würde. Der Versicherte hätte damit der Aufforderung vom November 2011 entsprochen.

Meine Frage dazu:
Was wird denn jetzt aus dem Widerspruch ?

Gruß EK
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 1:50 pm    Titel:

Hallo,
ich sehe es so, dass die Kasse Kontakt aufnehmen müßte mit der Fragestellung, ob sich der Widerspruch erledigt hat bzw. zurückgenommen wird. Wenn nein, müßte das Widerspruchsverfahren weitergehen. Dessen Sinn ich dann nicht sehe, aber manche verfolgen solche Verfahren ja aus Prinzip weiter.

LG, Fee
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eingebildeter Kranke



Anmeldungsdatum: 12.01.2012
Beiträge: 14

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 3:02 pm    Titel:

Krankenkassenfee hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich sehe es so, dass die Kasse Kontakt aufnehmen müßte mit der Fragestellung, ob sich der Widerspruch erledigt hat bzw. zurückgenommen wird. Wenn nein, müßte das Widerspruchsverfahren weitergehen.


@Krankenkassenfee: Danke für Deinen Beitrag. Ich sehe das genauso (*).

Krankenkassenfee hat folgendes geschrieben::
Dessen Sinn ich dann nicht sehe, aber manche verfolgen solche Verfahren ja aus Prinzip weiter.


Auf den ersten Blick hat der Widerspruch tatsächlich keinen Sinn.

Aber auch ein rechtswidriger oder unnötiger Verwaltungsakt ist gültig.
Bleibt er bestehen und wird ihm nicht entsprochen, so kann das negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Meines Erachtens wäre der richtige Weg, dass die GKV den ursprünglichen VA zurücknimmt und einen neuen erlässt, in den die Kenntnis des Rentenantrags eingeht.

Damit wäre auch der Widerspruch vom Tisch.

Meinungen dazu ?

Gruß EK


(*) Bei der Stelle mit dem Stern hatte ich statt "genauso" "a n a l o g" geschrieben (ohne Leerzeichen). Das war im Text anschliessend als *** sichtbar. Ist das hier ein Schimpfwort ? Shocked
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 3:35 pm    Titel:

Wenn die Kasse tatsächlich schrieb, dass der Versicherte der Aufforderung vom November durch den Antrag im Oktober entsprochen hat ist für beide Seiten doch alles gut, der Verwaltungsakt erfüllt und jede weitere Frage überflüssig - oder sehe ich da was falsch?

Gruß!
Machts Sinn
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eingebildeter Kranke



Anmeldungsdatum: 12.01.2012
Beiträge: 14

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 6:21 pm    Titel:

Machts Sinn hat folgendes geschrieben::
... und jede weitere Frage überflüssig - oder sehe ich da was falsch?


Der war gut !




Machts Sinn hat folgendes geschrieben::
Wenn die Kasse tatsächlich schrieb, dass der Versicherte der Aufforderung vom November durch den Antrag im Oktober entsprochen hat ist für beide Seiten doch alles gut, der Verwaltungsakt erfüllt und jede weitere Frage überflüssig - oder sehe ich da was falsch?


Die Frage aus #1 ist, was denn aus dem Widerspruch wird.

Als der erste VA im Oktober erging, war der Widerspruch notwendig.

Jetzt erlässt die GKV einen zweiten VA ohne den ersten aufzuheben.

Und zu der Tatsache, dass sich der erste VA im Widerspruchsverfahren befindet, äußert sich die GKV nicht.

Ganz klar ist mir die Rechtslage noch nicht.
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 7:36 pm    Titel:

Hallo,
da empfehle ich einen Zweizeiler an die Kasse zuu senden mit der einfachen Frage: Was wird nun aus meinem Widerspruch.

Mal schauen, was dann passiert.

LG, Fee
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Do Jan 12, 2012 8:22 pm    Titel:

Theorie - o. K. !
Aber die Sache ist durch den verpflichtenden Verwaltungsakt vom November und den jetzigen feststellenden Verwaltungsakt doch abschließend und zu aller Zufriedenheit geklärt - außer du möchtest dir evtl. Kosten für den Widerspruch erstatten lassen http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__63.html dann käme es auf die Frage der Abhilfe an, die sich aber auch näher klärt, wenn du bei der Kasse gleich den Betrag geltend machst und Belege vorlegst / begründest. Jedenfalls dürfte die Kasse um die Kostenerstattung nicht herumkommen, denn sie hätte dich vor der Aufforderung eigentlich anhören müssen und danach nicht denselben Verwaltungsakt erlassen dürfen, womit die Verletzung der Verfahrensvorschrift sogar erheblich war.

Gruß!
Machts Sinn
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