Krankengeld und Meldung des Arbeitgebers

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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chris1
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Krankengeld und Meldung des Arbeitgebers

Beitrag von chris1 » 01.12.2017, 17:27

Ich bin seit dem 08.11.2017 krankgeschrieben und habe am 03.11.2017 zum 11.11.2017 die Kündigung erhalten.

Meine Krankmeldung geht noch bis zum 12.12.2017 und ist seit dem 08.11.2017 lückenlos.

Da ich über das Arbeitsverhältnis hinaus krank bin steht mir ja ab dem 12.11.2017 das Krankengeld zu.

Der Arbeitgeber hat bis jetzt den Lohn wohl noch nicht an die Krankenkasse gemeldet ist das normal? Was hat die Krankenkasse laut Gesetz für Möglichkeiten?

Grüße

Christian

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.12.2017, 20:25

Hallo,
in diesem Falle kann man es dem Arbeitgeber nicht anlasten, dass er (noch) keine Verdienstbescheinigung zur Errechnung des Krankengeldes an die Kasse maschinell übermittelt hat. Das Beschäftigungsverhältnis endete zum 11.11.2017 - für die Abmeldung bei der Kasse hat er meiner Erinnerung nach sechs Wochen Zeit und was die Zeit nach dem 11.11. angeht und ob der Arbeitnehmer ab dem 12.11. ggf. Krankengeld erhält, dass interessiert ihn nicht mehr und muss es auch nicht. Hier bleibt der Kasse nur übrig, ihm eine solche Verdienstbescheinigung zu übersenden, damit er diese ausfüllt und ihn zu bitten, dies möglichst schnell zu tun - ob er das macht, das bleibt die Frage - wenn nicht, könntest du deine Gehalts/Lohnabrechnungen von Oktober und ggf. September der Kasse einreichen, die anhand dieser Unterlagen ggf. dein Krankengeld errechnen kann.
Gruss
Czauderna

chris1
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Beitrag von chris1 » 01.12.2017, 22:12

Die Lohnabrechnungen reiche ich mit dem § 42 SGB I und § 98 SGB X. In §98 steht das der AG die Informationen zu übermitteln hat an den Sozialversicherungsträger. OK wenn er dazu sechs Wochen Zeit hat ist dass das eine und ist ja auch in Ordnung.

Ich kann aber nach einem Vorschuss Anhand der Lohnabrechnungen von September und Oktober bitten oder nicht? In § 42 SGB I steht doch, dass die Kasse verpfichtet ist nach 4 Wochen nach Antragseingang das Krankengeld auszuzahlen.

Nach § 98 SGB X kann der AG nach einer längeren Zeit doch mit einem Bußgeld belegt werden.

Dass es den AG nicht mehr nach dem 11.11. interessiert, ob ich Krankengeld erhalte ist mir schon völlig klar. Er ist aber verpflichtet die Daten zu übermitteln nach §98 SGB X.

Am Montag werde ich den Antrag auf Vorschuss mit den Lohnabrechnungen etc. abschicken. Ich kann ja auch nicht Monatelang warten. Wenn die Krankmeldung über das Arbeitsverhältnis hinaus geht erhalte ich Krankengeld.

Ist das so richtig?

Grüße

Christian

chris1
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Beitrag von chris1 » 02.12.2017, 20:31

Ist das so richtig?

Grüße

Christian

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.12.2017, 13:43

chris1 hat geschrieben:Ist das so richtig?

Grüße

Christian
Hallo,
grundsätzlich ist das richtig so, allerdings heißt es auch klar "auf Verlangen" und in diesem Fall muss es die Kasse verlangen, wogegen, wenn es nicht zu einer Kündigung gekommen wäre, der Arbeitgeber verpflichtet ist spätestens in der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit eine solche Verdienstbescheinigung an die Kasse von sich aus zu übermitteln.
Gruss
Czauderna

chris1
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Beitrag von chris1 » 03.12.2017, 16:05

Ich kann doch aber einen Vorschuss verlangen oder? Ist das richtig? Die Kasse muss dann ja tätig werden.

Werde am Montag den 04.12.2017 den Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I und § 98 SGB X abschicken.

Grüße

Christian

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