KrAnkengeld Verlängerungen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
vegetto
Beiträge: 1
Registriert: 05.06.2018, 12:22

KrAnkengeld Verlängerungen

Beitrag von vegetto » 05.06.2018, 17:37

Hallo,
ich wollte mal schnell fragen, unter welchen Voraussetzungen ich meinen Krankengeldbezug von 78 Wochen verlängern kann? Ich bin gerade wegen meiner Schulter krankgeschrieben. Das krankengeld läuft nun in sechs Wochen aus allerdings hat man nun vor ein paar Wochen bei mir starke Veränderungen beziehungsweise eine Pathologie an der Wirbelsäule festgestellt. Diese könnte natürlich mit diese Schulter Problematik Zusammenhängen. Wenn ich mein Orthopäde jetzt wegen der Wirbelsäule krankschreibt Und nicht wegen der Schulter, Könnte ich dann wieder 78 Wochen Krankengeld beziehen oder nicht? Ich habe jetzt einiges gelesen komme aber nicht wirklich klar.
Danke schon mal für die Antworten 😊
Liebe Grüße

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.06.2018, 09:54

Hallo und willkommen im Forum,
So, wie geschildert, bleibt es bei dem Ende der Krankengeldzahlung in wenigen Wochen. selbst wenn die weiteren Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigungen eine andere Diagnose beinhalten, gelten diese als hinzugetretene Erkrankung und haben deshalb keine Einfluss auf das Ende des Leistungsbezugs. Anders wäre es, wenn du arbeitsfähig wirst und dann erneut arbeitsunfaehig wegen einer anderen Diagnose , dazu küsstest du aber während deiner Arbeitsfaehigkeit mit Krankengeldanspruch versichert sein,also Arbeitnehmer oder ALG-1 Bezieher.
Gruß
Czauderna

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Re: KrAnkengeld Verlängerungen

Beitrag von Anton Butz » 09.06.2018, 15:05

vegetto hat geschrieben: Das krankengeld läuft nun in sechs Wochen aus
Das sagt die Krankenkasse ... ?

Hast du mal den Lauf der starren
Blockfristen überprüft? Und weißt
du, dass Krankengeld im günstigsten
Fall ununterbrochen für 156 Wochen
minus 1 Tag gewährt werden kann,
die Krankenkassen aber Verzichts-
oder Vereinfachungsregelungen
zum Nachteil der Versicherten
anwenden?
.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 10.06.2018, 10:08

Hallo,
Hast du gewusst, dass es Foren-User gibt, die es nicht fertig bringen auf eine Frage nur eine entsprechende Antwort zu geben und sofort unterstellen, dass es sich hier auch wieder um einen Fall handeln könnte bei dem die betreffende Kasse den Versicherten vorsätzlich benachteiligt, auch wenn die Fallschilderung ( Probleme mit der Schulter) nicht im mindesten darauf hindeutet ?
Gruß
Czauderna

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 10.06.2018, 16:10

Auch hallo,

ja, und du auch, dass nicht unterdrückt werden sollte,
was sich im Zusammenhang geradezu aufdrängt.

Schönen Gruß!
Anton

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 10.06.2018, 16:50

Anton Butz hat geschrieben:Auch hallo,

ja, und du auch, dass nicht unterdrückt werden sollte,
was sich im Zusammenhang geradezu aufdrängt.

Schönen Gruß!
Anton
ja, weiß ich doch, dass du jede Gelegenheit nutzt um "dein Ding" an den Mann bzw. an die Frau zu bringen, aber da bin ich mit meinem Wissen nicht alleine.
Gruss
Guenter

Antworten