Krankengeld Verweigerung erbitte Hilfe

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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alex666
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Krankengeld Verweigerung erbitte Hilfe

Beitrag von alex666 » 27.05.2009, 13:29

hallo zusammen,

folgende Situation habe ich im Moment!
Ich bin seit 22.09.2008 krankgeschrieben , habe bis zum 21.04.2009 eine Reha absolviert.In dieser Zeit habe ich Krankengeld bezogen, da auch die KK Leistungsträger für die Reha war.
Am 21.04.2009 bin ich aus der Reha als arbeitsfähig entlassen worden, jedoch von meinem Hausarzt weiterhin krankgeschrieben worden!

nun fragte ich nach 3 wochen mal bei der KK nach , wann mein Krankengeld gezahlt wird- daraufhin hiess es nur dass ich mich noch etwas gedulden müsste!
Nun bekam ich am 22.05.2009 einen Brief , dass der MdK mich für arbeitsfähig halte und mich rückwirkend zum 21.04.2009 gesundschreibt!

Nun bin ich heute beim Arbeitsamt gewesen , die mir mitteilten, dass ich zwar Anspruch auf Arbeislosengeld 1 habe , jedoch erst vom heutigen Tage an !Und streng genommen dürfte Sie mir gar keinen Antrag aushändigen, da der Arzt mich ja noch krankgeschrieben hätte.

Nun fehlt mir das Geld vom 22.04.-26.05.2009 und niemand fühlt sich zuständig, dass kann es doch nicht sein!!!

Hat jemand auch ähnliche erfahrungen gemacht, lohnt sich ein Widerspruch ggn der KK, kennt jemand Gerichtsurteile, wie sieht die rechtliche Lage aus???


Fragen über Fragen!:-)

Ich wäre Euch dankbar wenn mir jemand dies bzgl. helfen kann

Danke

Alex

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.05.2009, 13:43

Hallo,
sie wurden arbeitsfähig aus der Reha entlassen ?ß!!
Ihr Arzt hat Ihnen wann genau eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
ausgestellt - wie wear diese deklariert - als Erstbescheinigung oder als Folge-Bescheinigung ??
Wann lag diese Meldung der Krankenkasse vor ??
Welches Datum trägt die Stellungnahme des MDK zur Beurteilung der
Arbeitsunfähigkeit und welche Begründung wurde abgegeben ??
Fakt ist, dass eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit
vorliegt - der MDK muss schon gewichtige Gründe der Kasse an die Hand gegeben haben dass diese Sie wissentlich fast einen Monat ohne Einkommen und demzufolge auch ohne Versicherung lässt.
Gruß
Czauderna

alex666
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Beitrag von alex666 » 27.05.2009, 14:36

Hallo und Danke für die schnelle Antwort,

ja aus der reha wurde ich arbeisfähig entlassen, das würde so fast immer gemacht, aber mein Hausarzt könnte mich ja auch weiter krankschreiben, dies hat er auch einen Tag später am 22.04.09 mit einer Folgebescheinigung getan, diese erreichte die KK am 24.04!Diagnose Spielsucht und *** begleitende Rückenschmerzen!Er musste diese sogar noch im 2 Zeiler begründen!Begründung: Krankschreibung zur Förderung der sozialen Integration, was nach einem halben Jahr Reha wohl auch durchaus sinnvoll ist!
Die KK schreibt am 22.05.09 lediglich"nach Aussage des MDK hat sich Ihr Gesundheiszustand so verbessert, dass Sie sich ab sofort bei der Arge wieder arbeitssuchend melden können.Ihr Krankengeld zahlen wir Ihnen bis zum 21.4.09."

Das kann ich doch so nicht hinnehmen???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 27.05.2009, 14:49

alex666 hat geschrieben:Hallo und Danke für die schnelle Antwort,

ja aus der reha wurde ich arbeisfähig entlassen, das würde so fast immer gemacht, aber mein Hausarzt könnte mich ja auch weiter krankschreiben, dies hat er auch einen Tag später am 22.04.09 mit einer Folgebescheinigung getan, diese erreichte die KK am 24.04!Diagnose Spielsucht und *** begleitende Rückenschmerzen!Er musste diese sogar noch im 2 Zeiler begründen!Begründung: Krankschreibung zur Förderung der sozialen Integration, was nach einem halben Jahr Reha wohl auch durchaus sinnvoll ist!
Die KK schreibt am 22.05.09 lediglich"nach Aussage des MDK hat sich Ihr Gesundheiszustand so verbessert, dass Sie sich ab sofort bei der Arge wieder arbeitssuchend melden können.Ihr Krankengeld zahlen wir Ihnen bis zum 21.4.09."

Das kann ich doch so nicht hinnehmen???
Hallo, das sehe ich auch so - wenn das Schreiben vom 22.05. datiert ist und dort steht "ab sofort" dann muss m.E. die Kasse unter Beachtung des Postlaufwegs bis zum 25.05.2009 Krankengeld zahlen.
Widerspruch einlegen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.
Gruß
Czauderna

alex666
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Beitrag von alex666 » 27.05.2009, 17:19

Hi, den rechtsfähigen bescheid habe ich doch schon, das ist doch der brief in dem auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen wird oder?


gibt es dafür irgendeine gestzl. Grundlage?

Vielen Dank

CiceroOWL
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Ja die Moglichkeit gibt

Beitrag von CiceroOWL » 27.05.2009, 17:58

es durch ein Widerspruchsverfahren § 54 Abs. 1 SGG, ( Sozialgerichts Gesetz,)
Unter dem Verwaltungsakt, Brief ,müßte eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. § 36 SGB X,.
Du mußt jetzt allerdings Widerspruch einlegen, sonst geht dir die Widerspruchsfrist, 4 Wochen ,nach Zustellung des Dokumentes flöten.

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