Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Cosma1212
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Krankengeld

Beitrag von Cosma1212 » 06.02.2017, 13:29

Hallo,

ich bin seit dem 25.8 Krank geschrieben und beziehe seit 6.10 Krankengeld.

Ich hatte in meiner schlimmen Krankheitsphase überlegt eine Kur zu machen und diese auch beantragt.

Alle haben zu mir gemeint wenn es dir bis dahin besser geht und du nicht mehr willst kannst du immer noch ablehnen.

So der Termin stand für den 1.2. Leider habe ich keine Kinderbetreuung und habe das der Rentenversicherung und der Rehaeinrichtung mitgeteilt. Leider hat mir niemand gesagt das wenn ich die Kur nicht antrete ich kein Krankengeld mehr bekommen würde.

Ich befinde mich auf dem weg der Besserung gehe Regelmäßig zu einem Psychologen allerdings nicht KK gebunden . Es ist ein Verein aber der Psychologe hat studiert und mehrer Zusatzaubildungen. Wie gesagt die KK bekommt davon aber nichts mit da es ein Verein ist. Habe nun Tabletten von meinem Psychiater bekommen.

Ich weiss viele wollen auf Kur und bekommen sie nicht. aber ich möchte es nicht, da ich hier gut mit meinem Therapeuten und Psychiater zurecht komme und ich jetzt ungern da rausgerissen werden möchte.
Ich hatte mit meinem Psychologen vereinbart das ich nun langsam wieder in Arbeitsleben einsteigen möchte, aber dieser ganze Stress reißt gerade ein tiefes loch rein.

Wie kann ich weiter vorgehen. Die KK meinte ich soll zum Arbeitsamt. Arbeitsamt sagt nicht zuständig. Hausarzt hat die Praxis verlassen und die neue hat mich heute angemault das sie keine Lust auf sowas hätte und ich halt Pech habe.

Termin beim Psychiater ist ende nächster Woche. Meine Krankenmeldung geht noch bis 9.2
Ich bin echt Ratlos.

LG Cosma

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2017, 15:35

Hallo,
solange dich die Kasse nicht zur Beantragung der Reha schriftlich mit einer Fristsetzung von 10 Wochen aufgefordert hat, solange ist auch dein Gestaltungsrecht nicht eingeschränkt, d.h. du kannst eine von dir beantragte und vom Rentenversicherungsträger durchaus ablehnen bzw. verzögern bis die Kinderbetreuung geklärt ist. Anders gesagt, die Kasse dar dir das Krankengeld während der bescheinigten weiterbestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht verweigern.
Ander verhält es sich allerdings, wenn die Kasse dich seinrzeit aufgefordert hatte zu dieser Reha-beantragung.
Gruss
Czauderna

Cosma1212
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Beitrag von Cosma1212 » 06.02.2017, 18:36

Hallo,

danke für deine Antwort.

Nein ich wurde zu keinem Zeitpunkt von der KK zur Reha aufgefordert.

Der Herr meinte er hätte das nach 6 Monaten sicher getan, aber den Antrag hab ich von mir selbst aus gestellt.

Mir ist klar das es hier keine Rechtsberatung gibt. Wie sicher ist denn deine Antwort.

Gibt es eigentlich Fristen für die KK. Er hat mir zu keinem Zeitpunkt eine Belehrung geschickt das ich Änderungen mitteilen muss. Das kommt morgen wurde heute rausgeschickt mit einer Frist das ich bis Montag auf der Reha sein muss ansonsten wird das Krankengeld gestrichen.

Danke und LG
Cosma

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2017, 19:11

Hallo,
meine Antwort ist so sicher wie sie von einem Kassenmitarbeiter gegeben werden kann, der selbst jahrzehntelang in der "Fallsteuerung" tätig war.
Die Kasse kann und darf nach §51 SGB V. agieren, d.h. aber in deinem Falle nicht, dass sie dich von heute auf morgen verpflichten kann, unter Androhung der Krankengeldsperrung, dass du die Reha antreten musst.
Sie kann auch dein Gestaltungsrecht, also eine Willenserklärung gegenüber dem Rentenversicherungsträger abzugeben, nicht ohne ein MDK-Gutachten einschränken, aus dem dem klar hervorgeht, dass du die Voraussetzungen des § 51 SGB erfüllt hast. Nur wenn es eine solche Einschätzung des MDK gäbe, könnte die Kasse den von dir gestellten Antrag dazu benutzen und dir das Gestaltungsrecht einschränken und damit auch das Krankengeld sperren, wenn du die Reha nicht antrittst - aber so wie du es hier geschildert hast, hat die Kasse derzeit kein solches MDK-Gutachten parat.
Es könnte natürlich sein, dass die Kasse es auf diese Tour versucht - man interpretiert die Bewilligung der Reha durch den Rentenversicherungsträger als Beleg dafür, dass bei die die Voraussetzungen des § 51 SGB V. erfüllt sind und schränkt deshalb dein Gestaltungsrecht ein und wenn es so kommt, dann bin zumindest ich erst mal auch überfragt, denn einen solchen Fall hatte ich in der Praxis noch nicht gehabt - auf die Idee muss man aber auf Kassenseite erst mal kommen.
Gruss
Czauderna

Cosma1212
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Beitrag von Cosma1212 » 06.02.2017, 20:01

Vielen Lieben Dank.


Er meinte der MDK will das ich auf jeden Fall da hin gehe. Ist das dann dieses Gutachten oder muss ich da vorstellig werden oder wird anhand von Aktenlage entschieden.Bekommt man dazu eine Belehrung? Auf meine Frage ob ich die Möglichkeit hätte mit dem MDK selbst zu sprechen, wurde es vernein dies sei nicht gewünscht.

Wie gesagt das ganze ist gerade nicht einfach ich war auf einem Guten Weg aber nun könnte ich mich echt verkriechen.

LG

Cosma

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.02.2017, 20:26

Die Kasse kann rückwirkend das Gestaltungsrecht einschränken, wenn die Voraussetzungen des § 51 SGB V vorliegen http://rvrecht.deutsche-rentenversicher ... B6_116R4.4

Das bedeutet jedoch nicht, dass du zur Reha musst. Selbst wenn wir davon ausgehen, dass in der Vergangenheit alles korrekt gelaufen ist und die Einschränkung des Gestaltungsrechts rechtmäßig war, darf die Kasse nicht einfach das Krankengeld einstellen, wenn du eine Reha nicht antrittst.

Der korrekte Ablauf:

Anhörung durch die Kasse, dass sie beabsichtigt, dir das Krankengeld einzustellen, weil du nicht zur Reha fährst

Dazu kannst du dich äußern und deine Gründe darlegen, warum du nicht zur Reha fahren möchtest.

Und dann muss die Kasse Ermessen ausüben - also die Interessen der Versichertengemeinschaft gegen dein Interessen abwägen und eine Entscheidung treffen. Fehlende Kinderbetreuung und eine geplante stufenweise Wiedereingliederung sind starke Argumente auf deiner Seite.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2017, 20:56

Hallo,
in diesem Fall wurde aber das Gestaltungsrecht bis heute nicht eingeschränkt und die Aussage des Kassenmitarbeiters, dass der MDK wolle, dass die Reha eingetreten würde setzt voraus dass der MDK schon eingeschaltet war, was nicht der Fall ist - selbst wenn die Voraussetzungen des § 51 in den nächsten Tagen, also frühestens morgen schriftlich von der Kasse als erfüllt mitgeteilt werden, so ist die Entscheidung der Versicherten, die Reha nicht anzutreten
nicht angreifbar seitens der Kasse - so lese und verstehe ich das jedenfalls.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.02.2017, 21:08

Czauderna hat geschrieben:Hallo,
in diesem Fall wurde aber das Gestaltungsrecht bis heute nicht eingeschränkt
Woher weißt du das?
Czauderna hat geschrieben: und die Aussage des Kassenmitarbeiters, dass der MDK wolle, dass die Reha eingetreten würde setzt voraus dass der MDK schon eingeschaltet war, was nicht der Fall ist - selbst wenn die Voraussetzungen des § 51 in den nächsten Tagen, also frühestens morgen schriftlich von der Kasse als erfüllt mitgeteilt werden, so ist die Entscheidung der Versicherten, die Reha nicht anzutreten
nicht angreifbar seitens der Kasse - so lese und verstehe ich das jedenfalls.
Gruss
Czauderna
Auch ob und wie der MDK bereits eingeschaltet wurde, wissen wir nicht.

Ohne komplette Akteneinsicht sehe ich mich nicht in der Lage, hier zu sagen, was ist und was nicht. Und deshalb finde ich absolute Aussagen gegenüber Cosma schon ziemlich fahrlässig.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.02.2017, 21:38

Hallo,
So, so fahrlässig - wenn du dir mal ihre Beitraege wirklich durchliest, dann solltest du deinen Vorwurf der Fahrlaessigkeit mir gegenüber doch schon zurücknehmen.
Gruß
Czauderna

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