Krankengeld

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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franzpeter
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Krankengeld

Beitrag von franzpeter » 04.12.2017, 21:08

Hallo,

folgende Frage ist aufgetaucht:

Angenommen ein Arbeitnehmer ist mehrere Wochen aufeinanderfolgend krank geschrieben, sagen wir 4 Wochen wegen derseleben Sache.

Er geht anschließend wieder ein paar Tage in die Firma, hat sich selbst überschätzt, und wird dann wegen derselben
Sache wieder krank geschrieben, sagen wir erneut 4 oder mehr Wochen.

Nach meinem Verständnis greift das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht mehr, wenn insgesamt 6 Wochen (wegen derselben Sache auch mit Unterbrechungen) vergangen sind.

Wie verhält es sich mit Krankengeld, dies wird doch nur gezahlt wenn der Arbeitnehmer lückenlos eine Krankschreibung vorlegen kann. Durch die oben genannte Unterbrechung ist nun aber eine Lücke entstanden.

Man liest hier und da auch, dass Krankenkassen die Mitgliedschaft kündigen. Ist so etwas möglich, ich dachte wir haben eine Versicherungspflicht ?

Besten Dank für eine Rückmeldung.

SuperNova
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Registriert: 02.12.2015, 22:15

Beitrag von SuperNova » 21.12.2017, 19:41

Krankengeld wird beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst dann gezahlt, wenn diese ausgeschöpft ist, dies muss z.B. wegen Ende einer Befristung oder Kündigung nicht unbedingt erst nach sechs Wochen erfolgen.

Wenn nach vierwöchiger AU der Arbeitnehmer wieder arbeiten geht, z.B. nur einen Tag, und wird dann wieder wegen der gleichen Erkrankung krank geschrieben, zahlt der Arbeitgeber nur noch zwei Wochen EFZ. Sind diese beiden Wochen ausgeschöpft und die Krankschreibung besteht immer noch, springt die KK mit Krankengeld ein.

Es spielt hierbei keine Rolle, dass vor dem Bezug von Krankengeld Lücken entstanden sind - die AU-Zeiten werden aufsummiert, bis 6 Wochen erreicht sind - wesentlich ist nur, dass WÄHREND der KG-Gewährung keine Lücken mehr entstehen dürfen, ansonsten kündigt die KK die Mitgliedschaft. Endet die Krankschreibung nun Freitags, so genügt es jetzt, erst Montags zum Arzt zu gehen, dies wurde erst 2015 modifiziert und galt vorher nicht.

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