Krankengeld wegen zeitlicher Lücke abgelehnt!?!

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Krankengeld wegen zeitlicher Lücke abgelehnt!?!
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Di Sep 20, 2011 10:11 am    Titel: Krankengeld wegen zeitlicher Lücke abgelehnt!?!

Hallo, ich habe gerade ein schreiben meiner Krankenversicherung bekommen woraus ich nicht so ganz schlau werde.

"Sehr geehrter Herr....... laut Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 27.07.2011 sind Sie bis zum 04.09.2011 krank und arbeitsunfähig. Die Arbeitsunfähigkeit für einen weiteren Zeitraum wurde erst am 05.09.2011 von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt, so dass sich eine zeitliche Lücke zwischen den beiden Bescheinigungszeiträumen ergibt bzw. die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nicht nahtloa erfolgte. Nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts muss jede durchgängige Arbeitsunfähigkeit vom Arzt nahtlos bescheinigt werden. In Ihrem Fall hätte spätestens bis zum 04.09.2011 die Arztpraxis aufgesucht werden müssen, um eine weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen."

Ich weiß nun irgendwie nicht wirklich weiter, normalerweise so sagt auch mein Arzt war ich bis EINSCHLIEßLICH 04.09.2011 AU und ab dem 05.09.2011 wurde es dann verlängert. Vielleicht kann mir ja jemand in der Beziehung hier helfen.

Grüße aus dem Norden
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Di Sep 20, 2011 12:59 pm    Titel:

schau mal hier

http://www.krankenkassenforum.de/weiter-vt4140.html?postdays=0&postorder=asc&start=15

insbesondere den letzten Beitrag dort und dieses Urteil

sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=145149&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Gruß!
Machts Sinn
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: So Okt 23, 2011 10:28 pm    Titel:

Hallo,

erstmal Danke Machts Sinn:-) Also habe bei der KK Widerspruch eingelegt u.a. mit Hinweis auf das Urteil. Leider ist mein Widerspruch nicht positiv ausgefallen, Sie habe ihn abgelehnt weil zu dem Urteil Widerspruch durch die KK eingelegt wurde. Ich soll mich jetzt innerhalb von 14 Tagen melden ob ich den Widerspruch zurückziehe. Desweiteren soll ich mich bei meiner Frau die bei einer anderen KK ist über die Familienversicherung versichern um einen Versicherungsschutz zu haben.
Wenn ich das mit der KK meiner Frau mache, zahlen die dann Krankengeld für mich??? Oder wer ist überhaupt für mich zuständig??? Arbeitsamt ja nicht weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehe!!! Ich bin für jeden Tip dankbar!!! Crying or Very sad
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 10:20 am    Titel: Selbstherrlichkeit und Krankenkassen

Hallo Kugelblitz,

offenbar wurde dein Widerspruch bisher nicht abgelehnt; vielmehr will sich die Krankenkasse wohl drücken, darüber zu entscheiden und hätte es natürlich gerne, wenn du die Kohlen für sie aus dem Feuer holst und den Widerspruch zurücknimmst.

Das ist bei der geschilderten Ausgangslage mehr als vermessen - so dürfen deutsche Behörden nicht arbeiten! Ausgehend von der Aufklärungs- und Beratungspflicht (§§ 13 und 14 SGB I) grenzt das schon deutlich an bewusste Irreführung …

Dabei ist bisher völlig unklar, was aus der Revision (-sfrage) bezüglich des Urteils des Landessozialgerichtes Essen geworden ist. Auf der Liste des Bundessozialgerichtes steht der Fall jedenfalls nicht: http://www.bsg.bund.de/cln_108/nn_138176/SharedDocs/Publikationen/Rechtsfragen/Senat__1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Senat_1.pdf

Somit ist letztlich nicht auszuschließen, dass die Krankenkasse die Revision zurückgenommen hat, um eine für sie und die anderen Kassen nachteilige höchstrichterliche Entscheidung zu vermeiden – das würde deine derzeitige Position eher noch stärken.

Bei diesem Sachstand über „Alternativen“ nachzudenken – na ich weiß nicht, zumal Familienversicherte keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Da drängt sich eher auf, "zweigleisig" zu fahren, letztlich mit Hartz IV vom Job-Center – die wären dann wohl auch engagiert, zur Realisierung des vorrangigen Krankengeld-Anspruches beizutragen, um ihre Gelder später zurückzubekommen.

Gruß!
Machts Sinn
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 10:41 am    Titel:

Hallo Machts Sinn,

aber was kann ich den jetzt am besten tun? Also das ich meinen Widerspruch nicht zurücknehme ist klar. Wie ich dich verstanden habe soll ich auch nicht in die Familienversicherung meiner Frau eintreten. Was meinst du den mit "zweigleisig"? Beim Arbeitsamt habe ich schon angerufen, da ich durch krankheit nicht vermittelbar bin sind die nicht für mich zuständig sagen sie. Ich habe jetzt seit 2 Monaten schon kein Geld mehr bekommen, habe 20 Jahr ununterbrochen meine Krankenversicherung und meine Arbeitslosenversicherung bezahlt!!!

Viele Grüße Kugelblitz
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 11:22 am    Titel: Flickenteppich Gesetzliche Krankenversicherung

ja Kugelblitz,

das ist nicht ganz einfach konkret zu beantworten und auch davon abhängig, in welchem Bundesland du wohnst (vielleicht sogar NRW oder Bayern) und bei welcher Krankenkasse du bisher versichert bist, ob die der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes oder des Landesministeriums untersteht ...

So weit sind wir inzwischen - wird höchste Zeit für die Einheitskasse!

Gruß!
Machts Sinn
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 11:32 am    Titel:

Also mein Bundesland ist Niedersachsen und meine KK ist die HKK (jetzt weiß ich auch wo die die 60€ Rückerstattung hernehmen ) Wink
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 12:43 pm    Titel:

Hallo Kugelblitz,

ich habe da zwei Entscheidungen des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen – in anderem Zusammenhang – gesehen, die aber auf eigene Denkleistungen schließen lassen. Deswegen besteht insoweit zumindest Hoffnung … (Von der hier zuständigen Rechtsaufsicht, dem Bundesversicherungsamt, ist nach den Erfahrungen mit seinem Rundschreiben vom 12.11.2010 – auch hinsichtlich einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruches – wohl nichts zu erwarten!)

Allerdings brauchst du fachliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt, den VDK, den Sozialverband, die Patientenberatung … die die bisher günstigen Entscheidungen aus Bayern, NRW, Hessen … auswerten und einbringen (ggf. auch in eine weitere Petition, damit vielleicht auch die Politik aufwacht).

Ansonsten sind die Themen hier im Forum ja ziemlich erschöpfend behandelt.

Also viel Erfolg!

Gruß!
Machts Sinn
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 2:10 pm    Titel:

Vielen vielen Dank erstmal, werde in den Sozialverband VdK Niedersachsen Bremen eintreten. Ich habe mir das gerade durchgelesen und denke die können mir helfen. Zum Glück habe ich etwas erspartes, so dass ich auch noch ein zwei Monate ohne Geld auskomme. Ich mag aber garnicht daran denken wie es Familien gehen muß die darauf für Miete, Nahrung etc auf das Geld dringend angewiesen sind!!! Zum Glück läuft alles andere sehr positiv für mich, bekomme eine Kur die von der Rentenversicherung übernommen wird und habe im Anschluß daran gleich wieder neue Arbeit. Nur vom logischen her verstehe ich es einfach nicht!!! Ich habe in einem AH gearbeitet, wenn da mal ein Kunde vor Gericht gegangen ist (was sehr selten vorkam) war immer davon auszugehen das der Kunde die allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht kennen muß da er nicht ständig damit zutun hat. Aber ich soll das Bundessozialgesetzbuch auswendig kennen wo geschrieben steht wie eine lückenlose AU auszusehen hat. Wobei selbst meine Ärztin sowie die von ihr befragten Ärzte von dieser Regelung nichts wissen!!! Da s will mir einfach nicht in Kopf!!!
Mal schauen wie es ausgeht....aber nochmal vielen vielen Dank für deine Hilfe!!!!! Smile
Gruß Kugelblitz
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 24, 2011 6:04 pm    Titel:

Kugelblitz hat folgendes geschrieben::
... vom logischen her verstehe ich es einfach nicht!!! ... ich soll das Bundessozialgesetzbuch auswendig kennen wo geschrieben steht wie eine lückenlose AU auszusehen hat. Wobei selbst meine Ärztin sowie die von ihr befragten Ärzte von dieser Regelung nichts wissen!!! Da s will mir einfach nicht in Kopf!!!

Mach´ dir nichts draus! Wer das versteht, muss wohl ziemlich lebensfremd sein. Diese Rechtsauslegung entstammt der "Hohen Schule der BSG-Rechtsprechung"; dass es auch anders ginge, hat das LSG NRW gezeigt.
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Di Okt 25, 2011 2:02 pm    Titel:

Habe gerade ich gerade bekommen:
"Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 24.10.2011 teile ich Ihnen mit, dass gegen das Urteil des LSG Essen am 04.10.2011 Revision eingelegt wurde.
Das Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen B 1 KR 19/11 R geführt. Zur Zeit wird die Rechtsfrage erfasst, sodann ist es auf unserer Homepage unter "Anhängige Rechtsfragen" zu finden."

Es läuft also noch!

Rolling Eyes
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Di Okt 25, 2011 4:10 pm    Titel: Die Tür vollends aufdrücken !

Hallo Kugelblitz,

gratuliere zur Anfrage und schnellen Antwort! (Andere deutsche Behörden brauchen für so was Wochen oder Monate.)

Ja, wir sind da Beobachter ganz aktuellen rechtlichen Geschehens:

http://www.juris.de/jportal/portal/t/1uth/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA111003384&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

haufe.de/sozialversicherung/newsDetails?newsID=1319521068.37&portal=SGB&d_start:int=1

Jedenfalls hat das LSG Essen den Versicherten allein schon dadurch wesentlich geholfen, indem es an der – allgemein unverständlichen – Rechtsprechung des BSG rüttelte. Im Gegensatz zu früher sind damit die Türen nicht mehr absolut verschlossen – auch wenn sie noch nicht offen stehen.

Durch weitere rechtliche Betätigung und Petitionen lässt sich nicht nur der Druck auf die Rechtsprechung, sondern auch auf die Gesetzgebung verstärken. Und wer weiß, wenn das BSG nicht zu einer als allgemein vernünftig empfundenen Auslegung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V kommt, schafft das vielleicht der Gesetzgeber.

Da liegt auch noch anderes im Argen – und vielleicht schaut auch mal jemand hier im Forum vorbei, der sich dem Wohle des Deutschen Volkes verpflichtet sieht.

Hat evtl. meine Petition vom März 2011 schon etwas bewirkt? - hier, unten: http://www.krankenkassenforum.de/zurck-vt4140.html?postdays=0&postorder=asc&start=0

Gruß!
Machts Sinn
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Mo Okt 31, 2011 4:35 pm    Titel:

Hallo, ich glaube so langsam entwickelt sich alles nach einer "neverending Story"! Wer ist eigentlich zuständig bei der Nahtlosigkeitsregelung? Nachdem was ich bis jetzt gelesen und verstanden habe sollte solange der Widerspruch gegen den Krankenkassen Bescheid läuft das Arbeitsamt für mich zahlen. Die sagen aber ja da ich immer noch AU bin sind Sie nicht zuständig. Laut der Nahtlosigkeitsregelung müßten Sie aber eigentlich doch....oder nicht...langsam komme ich auch ganz durcheinander. Heute ein erneuter Anruf bei der Argentur für Arbeit und wieder das gleich, entweder KK oder ich solle mich an die Gemeinde wenden. Aber auf jedemfall sind SIE nicht zuständig! Desweiteren habe ich heute gehört bei den ganzen telefonaten das ich trotz der Kündigung seitens meiner KK wegen "zeitlicher Lücke" trotzdem noch dort versichert bin weil ich dagegen Widerspruch eingelegt habe. Mittlerweile könnte man sich fragen was eigentlich schlimmer ist, die Krankheit oder die Behörden!!! Ich wäre mir bei der Antwort nicht mehr sicher!!!

Gruß Kugelblitz Rolling Eyes Shocked
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 31, 2011 5:27 pm    Titel:

Wenn eine Kur von der Rentenversicherung bevorsteht und du im Anschluss daran gleich wieder neue Arbeit hast, fällst du wohl nicht unter die Nahtlosigkeitsregelung der Arbeitsagentur, denn die setzt eine mindestens sechsmonatige Minderung der Leistungsfähigkeit voraus. Und dass du wegen AU als Arbeitsloser nicht vermittelbar / verfügbar bist, trifft wohl auch zu. Wenn Alg I also nicht gezahlt werden kann, bleibt neben dem „Streit ums Krankengeld“ für das „zweite Gleis“ nur Hartz IV, Alg II.
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Kugelblitz



Anmeldungsdatum: 20.09.2011
Beiträge: 10

Verfasst am: Mo Okt 31, 2011 5:52 pm    Titel:

Hallo Machts Sinn,
okay aber zuständig ist doch in dem Fall das Arbeitsamt (Jobcenter wie auch immer). Ich kann doch nur bei denen AlgII bzw. Hartz IV beantragen oder nicht???

Und was ist mit der KK? Bin ich da jetzt noch versichert oder nicht???

Werde gleich meinen Brief für die KK noch schreiben dass ich den Widerspruch nicht zurück ziehe und auch nicht in die Familienversicherung meiner Frau eintreten werde. Ich würde gerne noch ganz andere Sachen schreiben ehrlich.....aber das lass ich besser! Twisted Evil
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