Krankengeldanspruch nach Reha/gekündigtes Arbeitsverhältnis

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Moderator: Czauderna

Manuel377
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Krankengeldanspruch nach Reha/gekündigtes Arbeitsverhältnis

Beitrag von Manuel377 » 21.03.2018, 12:37

Hallo,

Ich habe einen etwas komplizierteren Fall.

Ich bin im Moment in einer Erschöpfungsdepression und in einem gekündigten Arbeitsverhältnis zum 31.5. (Firma löst sich auf, kein Zusammenhang mit meiner Krankheit) Im Moment bin ich mehr oder weniger frei gestellt, weil eh nichts mehr zu tun ist, bin aber nicht krank geschrieben.

Ich habe bei der RV eine 5-wöchige psychosomatische Reha beantragt, die ab dem 23.5. starten soll.
Die Zeit vom 23.5. – 31.5. ist finanziell ja geregelt, da bekomme ich ja noch mein normales Gehalt. Ab dem 01.06. würde ich, wenn ich nicht krank geschrieben bin, ja eigentlich ALG I bekommen. Aufgrund der Reha würde ich aber wohl Übergangsgeld bis Ende Juni beantragen.
Wenn ich aber nach der Reha krank geschrieben werden muss, weil ich noch nicht in der Lage bin, einen neuen Job anzutreten, wie ist das dann mit dem Krankengeld?
Habe ich dann Anspruch auf Krankengeld auf der Berechnungsgrundlage meines letzten Gehalts? Oder auf der des Übergangsgeldes oder des ALG I?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Manuel

Manuel377
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Beitrag von Manuel377 » 21.03.2018, 12:48

Oder würde ich bei einer Krankschreibung während der Rehazeit ab dem 1.6. automatisch Krankengeld beziehen?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 21.03.2018, 14:16

Hallo Manuel,

während der Reha gilst du als arbeitsunfähig. Davon ausgehend, dass alles so kommt wie du sagst (keine AU bis 22.05.2018 und Beschäftigungsende 31.05.2018) erhälst du während der Reha Übergangsgeld und nach der Reha Krankengeld, falls du aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wirst. In diesem Fall müsstest du nach der Reha unbedingt auf umgehende und im weiteren Verlauf lückenlose Krankschreibung achten.

Solltest du aus der Reha arbeitsfähig entlassen werden, wirst du danach kein KG bekommen und musst dich bei der Agentur melden.

Das Übergangsgeld sollte dir aber sicher sein für die Reha-Zeit nach Ende der Beschäftigung.

Viele Grüße
D-S-E

Manuel377
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Beitrag von Manuel377 » 21.03.2018, 14:43

Vielen Dank für deine Antwort.

Aber das Krankengeld wird dann doch auf Grundlage der ALG1 berechnet oder, weil ich ja dann schon arbeitlos bin?

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 21.03.2018, 15:03

.
Die Frage wird sich wohl kaum stellen.

Wenn du direkt aus dem Arbeitsverhältnis arbeitsfähig in die Reha gehst,
wäre es paradox, dich aus der Reha arbeitsunfähig in die Arbeitslosigkeit
zu entlassen.

Was sagt denn dein Arzt zur Frage der AU, wenn nicht jetzt dann rechtzeitig
vor Beginn der Reha?
.

Manuel377
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Beitrag von Manuel377 » 21.03.2018, 15:17

Achso, entschuldigung, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Ich wäre dann schon krankgeschrieben.
Aber hätte dann noch kein Krankengeld bezogen, wäre also noch in der Lohnfortzahlung. Also würde ich das Krankengeld ja noch nicht beantragt haben, das würde dann erst nach der Reha passieren.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2018, 20:45

Manuel377 hat geschrieben:Achso, entschuldigung, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Ich wäre dann schon krankgeschrieben.
Aber hätte dann noch kein Krankengeld bezogen, wäre also noch in der Lohnfortzahlung. Also würde ich das Krankengeld ja noch nicht beantragt haben, das würde dann erst nach der Reha passieren.
Hallo,
wie geht das ? - Du weißt schon heute, dass dich dein Arzt vor Antritt der Reha für Arbeitsunfähig erklärt .
Gruss
Czauderna

Manuel377
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Beitrag von Manuel377 » 21.03.2018, 23:21

Wie das geht? Naja, ich denke, wenn man sich nach 2 Stunden Arbeit kurz auf den Fußboden legen muss, damit man wegen Schwindel nicht vom Stuhl fällt, dann sollte das schon ausreichen für eine Krankschreibung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.03.2018, 18:30

Manuel377 hat geschrieben:Wie das geht? Naja, ich denke, wenn man sich nach 2 Stunden Arbeit kurz auf den Fußboden legen muss, damit man wegen Schwindel nicht vom Stuhl fällt, dann sollte das schon ausreichen für eine Krankschreibung.
Hallo,
interessant - mehr oder weniger freigestellt, weiß aber heute schon, dass man am ggf. am 22.05. droht vom Stuhl zu fallen, na dann ist ja alles geklärt.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.03.2018, 19:17

.
Wie "alles geklärt"?

Die Arbeitsunfähigkeit beurteilt sich nach der (zuletzt ausgeübten) Tätigkeit
nicht nach den Anforderungen und Belastungen während der Freistellung.

Mit anderen Worten: wenn Manuel nicht freigestellt wäre, wäre er wohl schon
jetzt arbeitsunfähig.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.03.2018, 21:38

Anton Butz hat geschrieben:.
Wie "alles geklärt"?

Die Arbeitsunfähigkeit beurteilt sich nach der (zuletzt ausgeübten) Tätigkeit
nicht nach den Anforderungen und Belastungen während der Freistellung.

Mit anderen Worten: wenn Manuel nicht freigestellt wäre, wäre er wohl schon
jetzt arbeitsunfähig.
.
Hallo Anton, keine Anrede mehr ? - sag ich doch, alles geklärt - wenn er wollte, wäre er auch jetzt schon arbeitsunfähig, das meintest du doch, also ist doch alles klar oder bestehen noch Zweifel ?.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 22.03.2018, 22:02

Hallo Guenter,

wie dem auch sei - unter den genannten Umständen
wird sich das Krankengeld nach dem "letzten Gehalt"
berechnen; nicht etwa nach dem Arbeitslosengeld
oder Übergangsgeld.

Schönen Gruß
Anton

Manuel377
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Beitrag von Manuel377 » 24.03.2018, 23:04

Ok, vielen Dank für die Antwort, Anton.

Und vielen Dank für nichts, Guenter. Wäre vielleicht schlau gewesen, dir die Mühe zu sparen, wenn du nichts über meine Krankheit und die Symptome weißt...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.03.2018, 16:10

Manuel377 hat geschrieben:Ok, vielen Dank für die Antwort, Anton.

Und vielen Dank für nichts, Guenter. Wäre vielleicht schlau gewesen, dir die Mühe zu sparen, wenn du nichts über meine Krankheit und die Symptome weißt...
Hallo Manuel,
In meiner aktiven Zeit als Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse habe ich schon so gut wie alles über diverse Erkranungen und deren Symptome erlebt und demzufolge auch solche Erkrankungen, die jederzeit, quasi von einer auf die andere Minutenauftreten können und dann auch für eine Arbeitsunfaehigkeit sorgen können - du hast bestätigt, dass es bei dir sich um eine solche Erkrankung handelt - das ist sicher sehr belastend fuer dich , deshalb verstehe ich jetzt auch deinen Ausfuehrung über die sichere AU vor der Reha.
Gruß
Czauderna

Manuel377
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Beitrag von Manuel377 » 25.03.2018, 22:03

Wow...verstehe ich das richtig, dass du mir hier unterstellst, dass ich es plane krank zu werden, um mal schön eine Zeit lang auf Kosten der Krankenkasse zu leben und nichts zu tun?

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