Krankengeldfalle?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Hausi
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Krankengeldfalle?

Beitrag von Hausi » 26.01.2017, 12:52

Hallo zusammen,
ich hoffe hier auf Ratschläge, die Suche im Internet bringt mich nicht weiter.
Seit März 2016 bin ich durchweg arbeitsunfähig, bisher ohne Probleme im Krankengeldbezug. Nun folgendes:

Ich war von November bis Dezember 2016 stationär in einer Klinik. Intern wurde dies, warum auch immer, als Reha verbucht. Das mir für diesen Zeitraum ausgezahlte Krankengeld zählt als "Überbezahlung", deswegen wurde mir seit dem Klinikaufenthalt nichts mehr bezahlt. Dieser Sachverhalt soll geklärt werden, der Fehler behoben werden, sodass diese Überbezahlung aus dem System verschwindet.

Außerdem habe ich vermutlich einen Fehler gemacht und hätte hier gerne gewusst ob es rechtens ist:
- Klinikaufenthalt bis einschl. 22.12.
- Folge AU vom Arzt 23.12. bis 08.01. (Sonntag), diese wurde eingereicht, keine Auszahlung wegen Überbezahlung
- Folge AU 09.01. bis 06.02, diese habe ich leider erst am Montag, 16.01. per Email eingereicht. Laut Krankenkasse zu spät, die hätte bis Donntag, 15.01. da sein müssen (ja, mein Fehler, auch wenn ich Gründe hatte)

Ich habe also zuletzt am 29.12. für die Zeit bis einschl. 22.12. Krankengeld erhalten.

Die AU sind lückenlos, das sagt auch die Kasse. Jedoch handelt es sich bei der letzten um eine Spätmeldung, da 7 Tage überschritten. Für diesen Zeitraum soll ich "gesperrt" werden, hab ja aber eh nichts bekommen wegen dieser Überbezahlung die keine ist (was auch jeder Sachbearbeiter am Telefon sagt.."ja das kläre ich"). Wie verhalte ich mich? Schriftlich hab ich noch nix, alles per Telefon bisher.

Danke und viele Grüße!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2017, 14:03

Hallo,
das mit "Überbezahlung" hängt womöglich damit zusammen, dass während der Reha die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen muss ?.
Was die verspätete Meldung angeht, so hat die Krankenkasse grundsätzlich recht, allerdings kenne ich es so, dass die Meldung innerhalb von einer Woche bei der Kasse sein muss, das wären 7 Kalendertage - so gesehen endete die Frist am 15.1.2017 - deine Meldung kam am 16.1., also ein Tag zu spät - ob man da als Kasse so genau sein muss, ich meine "nein", aber das ist nur meine Meinung. Vom Ablauf her hast du recht, dein Krankengeld wurde nicht beendet sondern "nur" verweigert wegen verspäteter Meldung, und zwar bis zu dem Tag, an dem die Meldung dann bei der Kasse einging.
Ich kann dir leider keine Rechtsgrundlage benennen, die dir hier wirklich nützen könnte - was meinen die Praktiker ?.
Gruss
Czauderna

Hausi
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Beitrag von Hausi » 26.01.2017, 14:14

Danke für deine Antwort. Ja, dann ist die Spätmeldung wohl rechtens, ok.

Wegen der Überbezahlung. Es ist richtig, während einer Reha hätte die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen müssen, und dann wäre das Krankengeld unberechtigterweise gezahlt worden.
Aber es war ja keine Reha. Es war ein normaler Krankenhausaufenthalt, hatte mit der DRV nichts zu tun und lief per Krankenhauseinweisung.

Viele Grüße
Hausi

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2017, 15:32

Hallo,
na dann muss die Kasse dafür zahlen und es liegt keine Überzahlung vor.
Gruss
Czauderna

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 26.01.2017, 17:02

Mal blöd gefragt, die AU wurde am 09.01.2017 festgestellt? Die AU muss ja innerhalb von 7 Tagen NACH Beginn der AU eingereicht werden. Kann man dann den 09.01.2017 ggf. als Ereignistag ansehen, sodass die Frist vom 10.-16.01.2017 verläuft?

Hausi
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Beitrag von Hausi » 26.01.2017, 17:55

Hallo,
das Problem mit der Überbezahlung versucht die Krankenkasse seit letzter Woche zu lösen. Ich warte noch bis kommende Woche ab, ansonsten muss ich wohl reagieren.
Wegen der Frist, die AU wurde am 09.01.2017 ausgestellt, leider hab ich keinen blassen Schimmer wann die dann beginnt. Weiß da wer genaueres?

edit: in Paragraph 49 (1) Nr. 5 SGB V ist ja die Rede von "einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit".
Leider kein Hinweis darauf, ab wann diese Woche zu zählen ist.

nochmal edit: im SGB gelten, was Fristen betrifft, die Regelungen des BGB entsprechend. Und da heißt es: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis ...maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis fällt."
Außer: wenn der Beginn eines Tages der für den Anfang der Frist maßgebende Zeitpunkt.

Ich möchte meinen der Tag wird nicht mitgezählt.
Zuletzt geändert von Hausi am 26.01.2017, 19:23, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2017, 18:29

D-S-E hat geschrieben:Mal blöd gefragt, die AU wurde am 09.01.2017 festgestellt? Die AU muss ja innerhalb von 7 Tagen NACH Beginn der AU eingereicht werden. Kann man dann den 09.01.2017 ggf. als Ereignistag ansehen, sodass die Frist vom 10.-16.01.2017 verläuft?
Hallo,
ja, kann man so sehen und ehrlich gesagt, sehe ich das auch so und dann wäre der 16.1. noch fristgemäß - nur, wo das rechtlich zu finden ist., da muss ich (erst mal) passen. Ich persönlich hätte das Krankengeld auf jeden Fall nicht verwehrt, selbst wenn die Grenze mit dem 15.1. geendet hätte - das war ein Sonntag, und da hätte ich den nächsten Werktag, also den Montag genommen, aber ich hab ja leicht reden.
Gruss
Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 26.01.2017, 21:54


Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.01.2017, 21:57

Hallo Anton,
Ja super, danke dir - da steht es ja - wenn Ende der Frist Sonntag, dann zählt der Montag.
Gruß
Guenter

Hausi
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Beitrag von Hausi » 26.01.2017, 22:05

Super, Danke an Euch!

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