Krankengeldzahlung in Frage gestellt nach AF Reha

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

MiGo
Beiträge: 8
Registriert: 18.04.2017, 16:25

Krankengeldzahlung in Frage gestellt nach AF Reha

Beitrag von MiGo » 19.04.2017, 14:08

Hallo zusammen,
mich interessiert, was die rechtlichen Voraussetzungen sind, um KG zu erhalten, da ich aktuell Probleme mit der Krankengeld-Zahlung von der KK habe und der Fall vom MDK untersucht werden soll.

Mein behandelnder Arzt hat nach Aufforderung der KK eine Stellungnahme bereits an das MDK geschickt über die aktuelle AU (15.3. - 29.3. + 29.3. - 24.4.). Jetzt bin ich aufgefordert worden, den Reha-Entlassungsbericht zu schicken; zumindest die Seiten 1 und 1a in denen drinsteht, dass ich AF bin und keine Leistungseinschränkungen habe. Die KK ruft mich dazu alle 2 Tage an bzw. schreibt mir Emails dazu. Bisher habe ich den Bericht noch nicht geschickt und bin nicht sicher ob ich das zurückhalten soll/darf?!

Die psychosomatische Reha war vom 31.1. - 13.3. und dort haben mir die Ärzte gut zugeredet und es sah auch zunächst alles gut aus (vorher und nachher AF). Zuhause dann brach es über mich hinein und ich war nicht in der Lage meine Arbeit aufzunehmen, sodass ich am 15.3. die AU vom Arzt erhalten habe.
Voraussichtlich gibt es noch eine Anschluss-AU für den Mai und dann hoffe ich, dass ich die Möglichkeit einer Wiedereingliederung erhalte.
Was sind genau die Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung?

In meinen 25 Arbeitsjahren habe ich bisher nur wenige Male kürzere AU´s (1-max. 2 Wochen) einreichen müssen und es besteht dringendes Interesse meinerseits wieder an die Arbeit zu kommen. Durch die aktuelle MDK Untersuchung und die Drohung dass ich evtl. KEIN Krankengeld erhalte und wieder/sofort ARBEITSFÄHIG geschrieben werden bin ich momentan total überfordert.

Hoffe ich habe meinen "Fall" deutlich geschildert und danke schon jetzt für eure Hilfe auf all die Fragen!!!

Viele Grüße,
MiGo

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Krankengeldzahlung in Frage gestellt nach AF Reha

Beitrag von Czauderna » 19.04.2017, 17:12

MiGo hat geschrieben:Hallo zusammen,
mich interessiert, was die rechtlichen Voraussetzungen sind, um KG zu erhalten, da ich aktuell Probleme mit der Krankengeld-Zahlung von der KK habe und der Fall vom MDK untersucht werden soll.

Mein behandelnder Arzt hat nach Aufforderung der KK eine Stellungnahme bereits an das MDK geschickt über die aktuelle AU (15.3. - 29.3. + 29.3. - 24.4.). Jetzt bin ich aufgefordert worden, den Reha-Entlassungsbericht zu schicken; zumindest die Seiten 1 und 1a in denen drinsteht, dass ich AF bin und keine Leistungseinschränkungen habe. Die KK ruft mich dazu alle 2 Tage an bzw. schreibt mir Emails dazu. Bisher habe ich den Bericht noch nicht geschickt und bin nicht sicher ob ich das zurückhalten soll/darf?!

Die psychosomatische Reha war vom 31.1. - 13.3. und dort haben mir die Ärzte gut zugeredet und es sah auch zunächst alles gut aus (vorher und nachher AF). Zuhause dann brach es über mich hinein und ich war nicht in der Lage meine Arbeit aufzunehmen, sodass ich am 15.3. die AU vom Arzt erhalten habe.
Es handelt sich demnach um eine neue Arbeitsunfähigkeit, welche, so, wie geschildert offenbar von der Kasse angezweifelt wird und deshalb vom MDK überprüft werden soll. Dass dafür der Entlassungsbericht der Reha-Einrichtung benötigt wird ist klar - allerdings muss der nicht direkt an die Kasse sondern eher an den MDK gesandt werden. Machst du oder dein Arzt das nicht, dann besteht die Gefahr, dass der MDK die Zweifel der Kasse an der Arbeitsunfähigkeit bestätigt und dies dann die Krankengeldzahlung verweigert - ich würde mir das noch mal überlegen
Voraussichtlich gibt es noch eine Anschluss-AU für den Mai und dann hoffe ich, dass ich die Möglichkeit einer Wiedereingliederung erhalte.
Was sind genau die Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung?
Wiedereingliederung - ein anderes, neues Thema - vielleicht hilft am besten ein Beispiel : Ein Arbeitnehmer war vor seiner Arbeitsunfähigkeit 36 Stunden wöchentlich beschäftigt - nach einer längeren AU-Zeit und Krankengeldbezug, halten Arzt, Arbeitnehmer, Arbeitgeber und auch Krankenkasse eine Wiedereingliederungsmaßnahme für das geeignete Rehabilitationsmittel - der Arzt erstellt in Zusammenarbeit mit dem Patienten den Wiedereingliederungsplan, der eine Wiedereingliederungsphase von 12 Wochen umfasst (nur ein Beispiel - Phase kann auch kürzer sein). Der Plan sioeht vor, dass der Patient die ersten vier Wochen wöchentlich nur 6 Stunden arbeiten geht, die nächsten vier 18 und die letzten vier 24 Stunden - danach soll dann lt. Plan wieder Arbeitsunfähigkeit für 36 Stunden wöchentlich bestehen. Dieser Plan wird von der Kasse und dem Arbeitgeber bewilligt, d.h. der Arbeitgeber erklärt sich damit einverstanden und dokumentiert gleichzeitig, ob er für die Zeit (anteilige) Gehalt zahlt oder nicht, was meistens der Fall ist - die Krankenkasse bewilligt diese Reha-Leistung und zahlt während dieser Phase entweder anteilig oder (meistens)in voller Höhe das Krankengeld weiter. Wichtig zu wissen ist, dass der Patient während dieser Phase als arbeitsunfähig gilt und nicht als gesunder Arbeitnehmer.

In meinen 25 Arbeitsjahren habe ich bisher nur wenige Male kürzere AU´s (1-max. 2 Wochen) einreichen müssen und es besteht dringendes Interesse meinerseits wieder an die Arbeit zu kommen. Durch die aktuelle MDK Untersuchung und die Drohung dass ich evtl. KEIN Krankengeld erhalte und wieder/sofort ARBEITSFÄHIG geschrieben werden bin ich momentan total überfordert.

Hoffe ich habe meinen "Fall" deutlich geschildert und danke schon jetzt für eure Hilfe auf all die Fragen!!!

Viele Grüße,
MiGo
Ich denke, wenn dein Arzt entsprechend gut arbeitet und der MDK den Entlassungsbericht bekommt, dann dürfte der Krankengeldzahlung nichts im Wege stehen.
Gruss
Czauderna

wem67
Beiträge: 56
Registriert: 30.05.2015, 15:28

Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 08:23

Hallo,

MiGo ist von der Reha Klinik AF entlassen worden, zwei Tage später meldet Sie sich AU, über einen längeren Zeitraum.
Im Rehabericht steht ganz klar und aktuell drin das MiGo AF ist, was soll es also bringen den Rehabericht dem MDK zur Verfügung zu stellen?

Ich dachte eine MDK muss nach Fakten entscheiden und nicht nach gut dünken?
Aktuell und Fakt ist, was ihr behandelnder Arzt dem MDK geschrieben hat.
Oder sehe ich das total falsch?

Noch dazu kommt, das der MDK bei psychischen Erkrankungen nicht nach Aktenlage entscheiden darf, Urteile gibt es bereits dazu.
Also, warum den Bericht schicken, wenn das nur Nachteile bringt?

Gruß
wem67

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 21.04.2017, 08:47

wem67 hat geschrieben: Also, warum den Bericht schicken, wenn das nur Nachteile bringt?
Genau so sehe ich das auch.

Das Problem ist nur, dass - wie die Reha-Einrichtung - auch die Kranken-
kasse und der MDK "Tendenzbetriebe" sind. Je weniger ihre Wünsche erfüllt
werden um so mehr gleichen sie fehlende Fakten durch Nachdruck aus.

Von wegen: "Verfahren nach dem SGB X".
.

wem67
Beiträge: 56
Registriert: 30.05.2015, 15:28

Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 09:07

@MiGo,
solange Czauderna nicht erklärt wo der "Vorteil" für Dich (nicht für die KK) liegt, den Bericht abzuschicken, mach es besser nicht....aber wahrscheinlich ist es eh schon zu spät?
Ein Recht au den Bericht hat die KK nicht, sondern nur der Auftraggeber, das ist die DRV, richtig?

Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein MDK nach Aktenlage gesund Schreibt, der Facharzt aber weiter AU schreibt.
Müsste MiGo am Tag X wieder Arbeiten gehen, weil der MDK das so entschieden hat oder kann MiGo weiter zuhause bleiben weil der Facharzt weiter AU schreibt?

Gruß
wem67

Anton Butz
Beiträge: 2260
Registriert: 16.09.2010, 15:43

Beitrag von Anton Butz » 21.04.2017, 09:27

wem67 hat geschrieben: Wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ein MDK nach Akten-
lage gesund schreibt, der Facharzt aber weiter AU schreibt.
Den Aufwand, "gesund zu schreiben" macht sich der MDK meist nicht;
gewöhnlich begnügt er sich damit, die weitere AU infrage zu stellen, und
sich diese nachweisen zu lassen, was im Ergebnis aber auf dasselbe
hinausläuft.

Von "Rechtslage" kann in solchen Fällen nicht die Rede sein - aber die
Sachlage ist eindeutig: einige Tage später ist MiGo eher ein Fall für
die Akut-Klinik als für das Arbeitsverhältnis.
.

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.04.2017, 10:55

Hallo,
Ich darf mal als (ehemaliger) Praktiker schreiben - die Kasse schaltet den MDK in diesem Fall aus einem klaren und ich denke auch, nachvollziehbaren Grund ein. Da kommt eine Erstmeldung rein mit Beginn 2 Tage nach der Reha-Entlassung mit dem Vermerk " arbeitsfähig". Mehr hat die Kasse nicht, deshalb will sie dem MDK noch zusätzliche Information geben in dem sie vom Versicherten den Entlassungsbericht, bzw. Teile davon fordert.
Natürlich ist der Versicherte nicht verpflichtet, dieser Aufforderung oder auch dieser Bitte der Kasse nachzukommen, nur, wenn er das nicht macht, dann ist die Sache meist auch schon entschieden - der MDK bestätigt die AU. ( erstmal) nicht und die Kasse wird das übernehmen. Dann muss der Versicherte, zusammen mit seinem Arzt Widerspruch einlegen, was wahrscheinlich in einer persönliche Begutachtung beim MDK endet, welche, gerade bei dieser Diagnose auch sein muss. Um es mal so ausdrücken, warum denn umständlich, wenn es einfacher auch geht.
Dadurch, dass der MDK den Bericht, bzw. Teile davon bekommt, kann er sich ggf. zusätzlich, medizinische Informationen besorgen, vielleicht sogar auch mit der Reha-Klimik und dem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen, ja und dann sogar die AU. Bestätigen ?
Eure Einwaende in allen Ehren, aber die Praxis sieht nun mal etwas anders aus und es ist in diesem Fall nun wirklich nicht zu sehen, dass die Kasse hier ungesetzlich vorgeht - sie hat das Recht, genau wie ein Arbeitgeber übrigens auch, bei Zweifel an einer AU. Den MDK einzuschalten.
Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 21.04.2017, 11:03, insgesamt 1-mal geändert.

MiGo
Beiträge: 8
Registriert: 18.04.2017, 16:25

Beitrag von MiGo » 21.04.2017, 10:59

Vielen Dank für eure Antworten und Beiträge - ihr seit ja super fix !!!

Aktueller Stand ist dass ich bisher noch keinen Reha-Bericht geschickt habe an KK bzw. MDK.

ich hatte lediglich einen Brief an die KK geschrieben, dass sie mich bitte per Brief kontaktieren und nicht mehr telefonisch. Auch habe ich nach dem direkten Kontakt des MDK gefragt um etwaige Unterlagen direkt dorthin zu schicken.
Ausserdem habe ich gebeten für etwaige Forderungen/Formulare/Berichte etc. die jeweiligen Rechtsgrundlagen zu benennen. Der Brief müsste am Mittwoch dort eingetroffen sein und sie haben ihn am Diestag 18.4. per Fax vorab erhalten. - ich hoffe dies war nicht kontraproduktiv.

wichtige Frage:
Czauderna hatte geschrieben, dass es sich ab dem 15.3. um eine NEUE Arbeitsunfähigkeit handelt. Meine KK hatte mir aber vor ca. 2 Wochen am Telefon erzählt dass sie aufgrund der Stellungnahme vom Arzt die AU seit dem 15.3. als Folge-Bescheinigung (im Anschluss an die Reha) sehen, also das KG bereits ab dem 15.3. greifen würde; obwohl mein Arzt die AU eingangs als ERST-Bescheinigung ausgestellt hatte.

Am 24.4. habe ich einen Termin bei meinem Arzt bei dem ich eine Kopie von der Stellungnahme erhalten möchte die an das MDK gegangen ist um dort keinen Widerspruch zu haben UND vor allem um zu erfahren, woran die KK festmacht, dass es nun eine Folge-AU ist und keine neue AU.
Mein Wunsch aufgrund meines aktuellen Zustandes wäre weiterhin den Mai noch zu regenerieren und dann Wiedereinstieg.

Mein Arzt ist mir wohlgesonnen und hat das bisher alles ausgefüllt, aber ich weiß nicht wie geduldig er da noch ist wenn die KK bzw. MDK das nun ablehnen.

Vielen Dank weiterhin für eure Hilfe!!
MiGo

MiGo
Beiträge: 8
Registriert: 18.04.2017, 16:25

Beitrag von MiGo » 21.04.2017, 11:03

Hallo Czauderna,
unsere Beiträge haben sich überschnitten...... ;-)

wäre es dann ok bis zu dem Arzt-Termin am Montag 24.4 zu warten bevor ich weiter aktiv werde - insb. mit Sendung des Berichtes?
Bisher habe ich auch noch keine Antwort von der KK erhalten auf meine Frage nach dem direkten Kontakt der MDK.

Oder kann der Bericht in diesem Fall auch direkt an die KK schicken?

VG,
MiGo

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.04.2017, 11:11

Hallo,
Zur wichtigen Frage - es kommt erst mal darauf an wie diese Meldung tatsächlich ausgestellt wurde, als Erst- oder als Folgemeldung.
Es geht dabei darum, wenn der MDK die AU bestätigt und die Meldung als Folgemeldung angesehen wird, dann zahlt die Kasse ggf. ab dem nächsten Tag nach der Entlassung Krankengeld, ansonsten, wenn es eine Erstmeldung war, erst ab Tag der aerztlichen Feststellung. An der Begruendung, warum die Kasse eingeschaltet wurde ändert das nichts.
Gruß
Czauderna

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 21.04.2017, 11:14

MiGo hat geschrieben:Hallo Czauderna,
unsere Beiträge haben sich überschnitten...... ;-)

wäre es dann ok bis zu dem Arzt-Termin am Montag 24.4 zu warten bevor ich weiter aktiv werde - insb. mit Sendung des Berichtes?
Bisher habe ich auch noch keine Antwort von der KK erhalten auf meine Frage nach dem direkten Kontakt der MDK.

Oder kann der Bericht in diesem Fall auch direkt an die KK schicken?

VG,
MiGo
Hallo,
Ja okay - aber den Bericht an die Kasse zu schicken, das muss nun nicht sein.
Die Kasse geht dieser Bericht nix an, sie hat ihn nicht zu bewerten sondern das ist Aufgabe des MDK.
Gruß
Czauderna

MiGo
Beiträge: 8
Registriert: 18.04.2017, 16:25

Beitrag von MiGo » 21.04.2017, 12:15

Ok, danke Czauderna. Dann warte ich den Arzttermin am Montag ab. Vielleicht liegt ja bis dahin auch schon die Antwort der KK vor mit dem Kontakt der MDK sodass ich dann den Bericht direkt schicken kann. Hierin steht ja meine gesamte Anamese und aktueller Zustand sodass es hoffentlich hilfreich ist um die AU anzuerkennen (egal ob als Erst- oder Folgebescheinigung), auch wenn der Bericht zum Ende hin mir AF und volle Leistungsfähigkeit bestätigt.

@ Anton: ich verstehe deine Antwort nicht ganz: heißt es dass der MDK meine bisherige AU vermutlich akzeptiert, nicht aber weiterführende ab dem 24.4.? Was ist dann zu tun, wenn mein Arzt mich weiter krank schreibt bevor es wieder in die Arbeit bzw. Wiedereingliederung geht (falls diese genehmigt wird).

[i]Den Aufwand, "gesund zu schreiben" macht sich der MDK meist nicht;
gewöhnlich begnügt er sich damit, die weitere AU infrage zu stellen, und
sich diese nachweisen zu lassen, was im Ergebnis aber auf dasselbe
hinausläuft.

Von "Rechtslage" kann in solchen Fällen nicht die Rede sein - aber die
Sachlage ist eindeutig: einige Tage später ist MiGo eher ein Fall für
die Akut-Klinik als für das Arbeitsverhältnis.
[/i]

Weiterhin Danke!!! :-)
MiGo

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 21.04.2017, 12:45

MiGo hat geschrieben:Ok, danke Czauderna. Dann warte ich den Arzttermin am Montag ab. Vielleicht liegt ja bis dahin auch schon die Antwort der KK vor mit dem Kontakt der MDK sodass ich dann den Bericht direkt schicken kann. Hierin steht ja meine gesamte Anamese und aktueller Zustand sodass es hoffentlich hilfreich ist um die AU anzuerkennen (egal ob als Erst- oder Folgebescheinigung), auch wenn der Bericht zum Ende hin mir AF und volle Leistungsfähigkeit bestätigt.

@ Anton: ich verstehe deine Antwort nicht ganz: heißt es dass der MDK meine bisherige AU vermutlich akzeptiert, nicht aber weiterführende ab dem 24.4.? Was ist dann zu tun, wenn mein Arzt mich weiter krank schreibt bevor es wieder in die Arbeit bzw. Wiedereingliederung geht (falls diese genehmigt wird).

Den Aufwand, "gesund zu schreiben" macht sich der MDK meist nicht;
gewöhnlich begnügt er sich damit, die weitere AU infrage zu stellen, und
sich diese nachweisen zu lassen, was im Ergebnis aber auf dasselbe
hinausläuft.

Von "Rechtslage" kann in solchen Fällen nicht die Rede sein - aber die
Sachlage ist eindeutig: einige Tage später ist MiGo eher ein Fall für
die Akut-Klinik als für das Arbeitsverhältnis.


Weiterhin Danke!!! :-)
MiGo
Schönes Beispiel. Hier wird wieder von Anton vorgearbeitet. Er benötigt noch jemanden, um seine aufschiebende Verfügung dem nächsten Sozialgericht unterzujubeln.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.04.2017, 13:12

Der Vorteil, dass der Entlassungsbericht über die Krankenkasse an den MDK geht, liegt darin, dass schnell entschieden werden kann. Wer nicht möchte, dass ein Kassenmitarbeiter Einblick hat, der kann den Bericht in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "nur vom MDK zu öffnen" schicken. Hat die Kasse das nicht angeboten?

Dass die Kasse hier die weitere Arbeitsunfähigkeit nicht einfach durchwinkt, finde ich verständlich. Nach einer sechswöchigen Reha kommen die behandelnden Fachärzte zu dem Schluss, dass Arbeitsfähigkeit vorliegt. Dass keine Wiedereingliederung erforderlich ist, sondern dass MiGo sofort wieder arbeiten gehen kann.

Am Tag nach der Entlassung (14.03) kann MiGo nicht arbeiten gehen, am 15.03. geht er/sie zum Haus? Fach?Arzt, der eine erneute Arbeitsunfähigkeit ab 15.03. ausstellt. Nach § 4 Abs. 4 Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf ist eine Begründung erforderlich. Aus dieser schließt die Kasse, dass die Arbeitsunfähigkeit - wenn sie denn vom MDK so bestätigt wird - durchgehend ist. Da stellt sich nun die Frage, wer hat das wie warum beurteilt.

Jetzt könnte natürlich, wie von den Verfechtern einer persönlichen Begutachtung gewünscht, der MDK einfach einen Termin vergeben, kurz mit MiGo reden, ohne weitere Befunderhebung, Befunde, ggf. Testung und Kenntnis über die Einschätzung der Ärzte der Rehaklinik kurzerhand entscheiden, dass Arbeitsfähigkeit vorliegt. Ich gehe mal davon aus, dass sich dann jeder - berechtigterweise - fragen würde, auf welcher Grundlage diese Beurteilung erfolgte.

Aus diesem Grund benötigt der MDK den Bericht, bevor eine Einschätzung oder Begutachtung erfolgt. Schließt sich der MDK dem behandelnden Arzt an und kommt zu dem Ergebnis, dass weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wird sich garantiert niemand darüber beschweren, dass die Entscheidung im Rahmen der sozialmedizinischen Fallberatung und nicht aufgrund einer persönlichen Begutachtung getroffen wurde.

Die wichtigste Frage, die sich mir stellt, ist die der Qualifikation des krankschreibenden Arztes. Ist es der Hausarzt, der entgegen der Fachärzte der Klinik und dem vermutlich eingeschalteten Facharzt beim MDK auf Arbeitsunfähigkeit entschieden hat, schätze ich die Chancen schlechter ein als wenn es ein Facharzt war.

Zu den Einlassungen von Anton: Er akzeptiert nur sein alleiniges Rechtsempfinden. Gesetze interpretiert er so, wie er es will, Richtlinien gelten für ihn nur, wenn sie ihm gefallen und die Richter des Bundessozialgerichts haben sowieso keine Ahnung (kannst du alles hier und in anderen Foren nachlesen). Nur zur Info, damit du weißt, auf welcher Grundlage seine Äußerungen getroffen werden.

Für mich ist bisher alles im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien und der Begutachtungsanleitung Arbeitsunfähigkeit http://www.mdk.de/media/pdf/BGA-AU_2011-12-12.pdf korrekt abgelaufen.

wem67
Beiträge: 56
Registriert: 30.05.2015, 15:28

Beitrag von wem67 » 21.04.2017, 14:15

Wo bestreitet denn jemand das es soweit korrekt abgelaufen ist?
Außer den Telefonterror und die Drohungen das kein Krankengeld gezahlt wird, wenn blablabla....ohne irgendwelche Rechtsgrundlagen, wie (fast) immer.

Anton ist ein (einzel)Kämpfer für mehr Gerechtigkeit, viele User hier arbeiten für eine KK und schreiben auch nur in deren Sinne.....so meine Einschätzung.

Der MDK soll seine Arbeit machen und sich selber ein Bild machen und nicht irgendwelche Berichte abschreiben, von abhängigen DRV Gutachtern, die von der DRV bezahlt werden.
Mir ging es nach der Reha auch weit schlechter als vorher, das Interessiert aber dort niemanden, weil nur die DRV bedient werden muss, sonst gibt es keine weiteren Patienten mehr usw.

MiGo hat ja jetzt verschiedene Sichtweiten und muss einfach abwägen was "für Sie" das beste ist.

Ich sage mal voraus, mit meiner Glaskugel....wenn MiGo den Bericht schickt, wird der MDK nach Aktenlage auf AF entscheiden....ohne den Bericht, gibt es keine Aktenlage!
Wird der Bericht nicht geschickt, wird auch AF entschieden, mit an den Haaren herbei geführten Gründen....bei mir war es wegen "mangelnder Mitwirkungspflicht" mein Widerspruch ging dann direkt durch....aber die Versuchen es halt, den "Kostenfaktor" los zu werden.
MiGo wird so oder so in Widerspruch gehen müssen!

Antworten