Krankenkasse will aussteuern???

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Moderator: Czauderna

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roemo
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Krankenkasse will aussteuern???

Beitrag von roemo » 12.04.2018, 07:38

Ich habe in den letzten 10 Tagen soviel gelesen, komme aber irgendwie nicht klar.
Sachverhalt ist folgender:
Mein Lebensgefährte (59 Jahre alt) war lange und oft arbeitsunfähig wegen Bandscheibenproblemen LWS HWS, Athrose in der Schulter usw.

Krankzeiten waren 15.12.2014 - 28.02.2016,
24.04.2017-30.04.2017
11.05.2017-19.05.2017
15.08.2017-29.08.2017
10.11.2017-24.11.2017
30.01.2018-01.03.2018

vom 01.03.2018 war in in einer REHA über die LVA.

Von dort wurde er am 24.03. ins Krankenhaus gebracht.
Dort gab es dann die Diagnose Darmkrebs, operiert wurde er am 03.04.
Die Krankenkasse sagte mir am Montag das er nur noch wenig Krankengeldanspruch hat. Kann das sein???

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 12.04.2018, 09:02

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Der Grundsatz lautet
Versicherte erhalten Krankengeld
ohne zeitliche Begrenzung
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/48.html

Dass die Voraussetzungen für die nachfolgenden 3 Ausnahmen
vorliegen würden, ist dem hier geschilderten Sachverhalt nicht
anzusehen.

Vorschlag: Bespreche das doch mal mit der UPD, damit da etwas
"Bewegung" rein kommt.

http://www.krankenkassenforum.de/-vp88152.html#88152
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Gustav
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Registriert: 25.07.2017, 18:19

Beitrag von Gustav » 15.04.2018, 21:37

die reha war aufgrund der rücken und schulter probleme nehme ich an.
Dann ist er von dort aus in KHS wegen des darmkrebs, also ist der krebs hinzugetreten und teilt sich damit den krankengeldanspruch mit den vorherigen diagnosen.

durch die lange AU 2014-2016 kann es also durchaus sein, dass er auch wegen des darmkrebs wenig KG restanspruch hat

Tabu
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Beitrag von Tabu » 25.04.2018, 10:53

Zuerst ist es wichtig festzustellen, ob alle AUs wegen der gleichen Erkrankung erfolgten? Oder gab es mehrere Krankheiten? Rechne die Krankentage zusammen, sind es 78 Wochen zusammen, wenn es um gleiche Krankheit handelt?

Wenn eine weitere Krankheit während der 1. Krankheit aufgetreten ist, dann wird sie dazugerechnet. Separat werden die AUs gerechnet, wenn die
unterschiedlichen Erkrankungen nicht gleichzeitig aufgetreten sind.

Es muss von vorn klar sein, dass eine Differenzierung notwendig ist, weil eine pauschale Antwort kaum möglich ist. Trenne Fliegen vom Kottlett :)
oder Birnen von Äpfeln.

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