Krankenversicherung im Promotionsstudeingang

Wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Gast

Krankenversicherung im Promotionsstudeingang

Beitrag von Gast » 15.07.2006, 20:20

Hallo,

habe auch eine Frage zur Studentischen KV.
Kann ich weiterhin in der studentischen Krankenversicherung bleiben, obwohl ich promoviere ohne (!) einen vorherigen Abschluß erworben zu haben und jetzt im 14. Hochschulsemester bin, die studentische KV also jetzt endet?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...

Jürgen
Beiträge: 35
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Krankenversicherung im Promotionsstudeingang

Beitrag von Jürgen » 17.07.2006, 13:50

Eine Krankenversicherung als Student ist bis zum Abschluß des 14.
Fachsemesters, längstens jedoch bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres
möglich. Der Versicherungstarif als Student gilt nur für ein Erststudium. Ein Promotionsstudium verlängert die Krankenversicherung der Studenten
nicht, da es nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört. Somit kann die Krankenversicherung als Student nicht aufrechterhalten werden. Es käme für Sie folglich nur eine freiwillige Weiterversicherung in Betracht.

Gast

Beitrag von Gast » 21.07.2006, 13:12

Lieber Jürgen,

in meinem Fall ist es jedoch so, dass es sich um ein Erststudium handelt, dass mit Promotion abgeschlossen wird, daher der Hinweis, dass ich vorher keinen Abschluss erworben habe. Gleichwohl schreibe ich mich in einen Promotionsstudiengang ein, der eben zum Abschluss meines Erststudiums führt. Daher handelt es sich um einen Sonderfall, der meiner Ansicht nach dazu berechtigen könnte, weiterhin in der studentischen KV zu bleiben.

Würde mich freuen, eine Antwort dazu zu erhalten, ob ich völlig falsch liege.

Jürgen
Beiträge: 35
Registriert: 15.04.2006, 13:21

Beitrag von Jürgen » 27.07.2006, 14:03

Eine Verlängerung der Krankenversicherung als Student ist möglich, wenn dies in der Art der Ausbildung begründet ist. Dies ist insbesondere der Fall bei
einem Aufbaustudium. Von einem Aufbaustudium ist dann auszugehen, wenn für die Aufnahme dieses Studiums das Erststudium Voraussetzung ist und das
Aufbaustudium als solches von der Hochschule bescheinigt wird.

Ein Promotionsstudium verlängert die Krankenversicherung der Studenten
nicht, da es nicht mehr zur wissenschaftlichen Ausbildung gehört (vgl.
Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.03.1993 - 12 RK 45/92 - USK 9318 ).
Das Promotionsstudium zählt somit nicht als Aufbaustudium. Somit kann die
Krankenversicherung als Student über das 14. Fachsemester bzw. das 30.
Lebensjahr hinaus nicht aufrechterhalten werden.

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