kosmetische Operation - Kostenübernahme evtl möglich?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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jordon
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kosmetische Operation - Kostenübernahme evtl möglich?

Beitrag von jordon » 02.10.2013, 23:28

Hallo,
sieht denn in Ausnahmefällen der Gesetzgeber eine Übernahme der Kosten einen kosmetischen Operation, wenn auch nur anteilig vor, wenn dadurch Erkrankungen, in meinen Fall Depressionen abgemildert werden?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.10.2013, 12:28

Sofern es sich nicht um einen sogenannten "regelwidrigen Körperzustand" handelt, scheidet eine Kostenübernahme aus. Verständlich wird die entsprechende Rechtssprechung des BSG hier dargestellt: http://www.berliner-zeitung.de/archiv/b ... 23828.html

jordon
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Beitrag von jordon » 05.10.2013, 01:37

Bei mir geht es in die entgegengesetzte Richtung, nähmkich den Intimbereich.
Jetzt nicht lachen, nicht das Ihr denkt, ich habe die OP machen lassen um Frauen zu beeindrucken, der Grund waren meine Depressionen, die ich seitdem nicht mehr habe, obwohl das Ergebnis der OP nicht gerade rosig ist.
Meint Ihr also ich brauche mit meiner Krankenkasse gar nicht erst in Kontakt zu treten wegen einer teil übernahme der Kosten?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.10.2013, 13:00

Hallo,
sagen wir mal so - abraten kann ich guten Gewissens nicht - probieren würde ich es, mehr wie nein sagen können sie ja nicht. allerdings sehe ich die Chancen sehr, sehr gering ein - diese Einschätzung kommt aus meiner Erfahrung raus, aber wie geschrieben -abraten bei der Kasse vor stellig zu werden, das mache ich nicht.
Gruss
Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 05.10.2013, 13:00

@jordon: Keine Angst, in einem Fachforum wird niemand über so etwas lachen. Ganz sachlich: Es spielt keine Rolle um welches Körperteil es sich handelt, es greift das was GKV mit "regelwidrigem Körperzustand" beschreibt. Eine gesetzliche Kasse kann als Sammelstelle der Beiträge aller Mitglieder im Sinne aller nur das übernehmen was medizinisch sinnvoll ist. Eine nachträgliche Kostenbeteiligung wenn die OP schon erfolgt ist, ist darüberhinaus nahezu aussichtslos.

Probiere es trotzdem ohne Erwartungshaltung.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 05.10.2013, 19:12

Poet hat geschrieben:Eine nachträgliche Kostenbeteiligung wenn die OP schon erfolgt ist, ist darüberhinaus nahezu aussichtslos.
Sehe ich genauso. Entweder wird mit dem Sachleistungsprinzip, ggf. der Nichtvertragsbehandlernutzung oder bei einem Vertragsbehandler mit dessen vorheriger Nichtübernahmeeinschätzung (sonst ja keine Privatleistung) abgelehnt werden.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Kasse noch den MDK um ein Gutachten bittet.

Aber letztlich kann ein Versuch nicht schaden - denn verlieren kannst Du dabei nichts.

jordon
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Beitrag von jordon » 22.10.2013, 16:58

Ich habe meine Krankenkasse kontaktiert, geantwortet wurde mir, da ich alle Unterlagen einmal einreichen soll, Sie ging aber davon aus, da die Operation noch nicht war.
In einen Telefongespräch mit der Vertretung der Sachbearbeiterin sagte mir diene, das ich alle Unterlagen einreichen sollte, trotzdem die OP schon ausgeführt wurde.
Zur Übernahme Möglichkeit sagte Sie, das es eine Erkrankung geben muß, die durch die OP beseitigt oder abgemildert wurden ist.
Das sind bei mir die Depressionen, meinen Psychologen habe ich schon um eine Stellungnahme gebeten.
Ein Versuch ist es Wert, die Kosmetische Operation ist bei mir nicht so gut gelaufen, die Vorhaut hat sich verengt, so das ich diese nicht mehr zurück ziehen kann, hier ist ende November die nächte OP.
Hoffentlich macht die Kasse Ihr keine Schwierigkeiten.
Ich bin meiner Kassen langsam ein teures Mitglied.

Da ich von der kosmetischen Operation keine Medizinischen Unterlagen erhalten habe, habe ich diese angefordert.
Mir stehen diese doch zu, oder?

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 23.10.2013, 08:50

So was nennnt man denn auf gut Medizinedeutsche eine Phimose, ICD N47, normaleweise ist das ein urologischer Regeleingriff, sollte keine Probleme geben. Probleme gibt es meistens denn wenn nichts gemacht wird.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.10.2013, 09:51

Da die Verengung der Vorhaut aus einer kosmetischen OP resultiert, kommt es für die Kostenübernahme der Folge-OP darauf an, wie die Kasse zur Erst-OP steht:
§ 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

(1) ...
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.

jordon
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Beitrag von jordon » 23.10.2013, 17:50

Mal sehen was daraus wird, vor der OP hatte ich auch schon viel Vorhaut, ich konnte Sie aber zurück ziehen, musste Sie aber feschalten, da Sie sonst wieder nach vorne ging.
Aber wie Nachweisen, das ich vorher schon Probleme mit der Vorhaut hatte?
Ich nehme doch einmal ab, der Urologe rechnet erst mit der Krankenkasse abrechnet, ehe die sich an mich wendet und evtl das Geld wieeer haben möchte, oder?
Wie man es macht, man mach es verkehrt.

jordon
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Beitrag von jordon » 25.10.2013, 16:19

Die Klinik wo ich Operiert wurde, reagiert bis jetzt nicht auf meine bitte, mir die Medizinischen Unterlagen zu kommen zu lassen.
Was kann ich denn tun, sollte sich da wirklich nichts rühren?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 25.10.2013, 17:33

Ist das denn so schwer dort telefonisch die Hinderungsgründe zu erfragen?

jordon
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Beitrag von jordon » 25.10.2013, 19:05

Das nicht, aber ich mache so etwas doch lieber in schriftlicher Form.
Was für Unterlagen muß denn die Klinik über mich haben auch eine detaierte Abrechnung?
Entschuldigung, das ich so viel Frage, habe ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 25.10.2013, 19:20

Du möchtest wie Du geschrieben hast die medizinischen Unterlagen von der Klinik haben.

Was die Klinik für Unterlagen vorliegen hat weiss man nicht.
Ruf da doch einfach an und Rede mit den Menschen am Telefon. Mach es Dir doch einfach.

Poet
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Ziel?Richtung?

Beitrag von Poet » 25.10.2013, 20:09

@jordon: Was ist denn jetzt Dein Ziel? Die nachträgliche Kostenübernahme durch die Kasse? Dazu benötigst Du keine med. Unterlagen vom Krankenhaus oder vom Urologen sondern Deine Schilderung warum die OP erfolgen musste, was eine Nicht-OP für Dein Leben bedeutet hätte usw. Du hast einen privaten Behandlervertrag mit dem Arzt/KRKH abgeschlossen und brauchst eine absolute Ausnahmeentscheidung der Kasse zur nachträglichen Kostenübernahme.

Wenn Du zivilrechtlich gegen den Arzt vorgehen möchtest, weil Du der Meinung bist, dass die OP nicht gelungen ist, dann findest Du hier eine recht gute Beschreibungen Deiner Möglichkeiten zur Einsichtnahme:

http://www.datenschutz-berlin.de/conten ... ientenakte

Erwarte hier nicht zu viel. Außer einem Anamnesebogen, Deiner unterschriebenen Erklärung, Einweisungsschein und Dokumentationen zu Medikamentengaben findest Du meist nicht viel in der sog. Patientenakte von Krankenhäusern.

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