Leistungskürzung der KK trotz regelm. Beitragszahlung


 
Leistungskürzung der KK trotz regelm. Beitragszahlung
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen

Nächstes Thema : Psychotherapie, Reha  

Autor Nachricht
Maja



Anmeldungsdatum: 19.01.2012
Beiträge: 1

Verfasst am: Sa Jan 21, 2012 10:04 am    Titel: Leistungskürzung der KK trotz regelm. Beitragszahlung

Hallo zusammen,

ein Freund von mir hat aus der Zeit, in der er selbstständig war, noch offene Beitragszahlungen an seine Krankenkasse zu leisten. Er war freiwillig in einer gestzlichen Krankenkasse versichert. Seit einiger Zeit ist er wieder in einem Angestelltenverhältnis und die Krankenkassenbeiträge (bei der gleichen Krankenkasse, wie zur Zeit der Selbstständigkeit) zur laufenden Versicherung werden ganz regulär Arbeitnehmer-/Arbeitgeberanteil gezahlt.
Nun hat seine Krankenkasse ihn aufgefordert, die säumigen Beiträge umgehend vollständig zu zahlen, was ihm aber nicht möglich ist, auf Ratenzahlung wollen sie sich nicht einlassen.
Im Gegenzug haben sie ihm mitgeteilt, dass er solange nur im Notfall zum Arzt gehen kann und behandelt wird, bis die säumigen Beiträge aus der Zeit der Selbstständigkeit bezahlt sind!

Ist das rechtens? Darf die Krankenkasse Leistungen aufgrund des Sachverhaltes kürzen? Auf welchen Paragraphen im SGB können sie sich berufen? Was kann er tun?

Vielen Dank
Maja
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Sa Jan 21, 2012 11:10 am    Titel:

ähm wenn die selbst. tätigkeit beendet wurde, kann aus meiner sicht nicht die Leistungen in einer Beschäftigung auf § 19 SGB V beschränkt werden. Wenn die Kasse Leistungen herrabsetzten will auf § 19 SGB V geht das nur für die Zeiten der freiwilligen Krankenversicherung.

Gruss

Jochen
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Yahoo Messenger MSN Messenger
Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Sa Jan 21, 2012 11:47 am    Titel:

Hallo,

dazu mal der Gesetzestext :

"(3a) Der Anspruch auf Leistungen für nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz Versicherte, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ruht nach näherer Bestimmung des § 16 Abs. 2 des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Satz 1 gilt entsprechend für Mitglieder nach den Vorschriften dieses Buches, die mit einem Betrag in Höhe von Beitragsanteilen für zwei Monate im Rückstand sind und trotz Mahnung nicht zahlen, ausgenommen sind Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach den §§ 25 und 26 und Leistungen, die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind; das Ruhen endet, wenn alle rückständigen und die auf die Zeit des Ruhens entfallenden Beitragsanteile gezahlt sind oder wenn Versicherte hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Buches werden. Ist eine wirksame Ratenzahlungsvereinbarung zu Stande gekommen, hat das Mitglied ab diesem Zeitpunkt wieder Anspruch auf Leistungen, solange die Raten vertragsgemäß entrichtet werden.

demnach gibt es den vollen Leistungsanspruch nicht automatisch mit dem Statuswechsel (Ausnahme bildet hier z.B. ALG-2 Bezug).
Ratenzahlung heisst hier die Lösung.
Gruss
Czauderna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group