Lohnfortzahlung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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sofamofa
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Lohnfortzahlung

Beitrag von sofamofa » 02.01.2018, 13:39

Hallo,
ich habe meine alte Arbeitsstelle zum 31.102016 gekündigt.
Ich habe mich dann am 7.!1.2016 Arbeitslos gemeldet.
Eine neuen Arbeitsvertrag hatte ich zum 1.12.2016
Leider konnte ich die neue Arbeitsstelle nicht antreten da ich seit 1.12.16 Krank geschrieben bin. Nun will mir die Krankenkasse keine Lohnfortzahlung leisten da ich am ersten Arbeitstag nicht zur Arbeit erschienen bin.
Das Arbeitsamt zahlt auch nicht da ich eine Sperre bis 30.01.2018 habe.
Kann mir bitte jemand helfen uns sagen ob das so rechtens von meiner Krankenkasse ist?
Vielen Dank im voraus!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.01.2018, 14:42

Hallo,
schau mal hier - da ist es beschrieben - https://www.haufe.de/personal/personal- ... 43575.html - könnte also sein, dass die Kasse auf diesem Standpunkt steht - Versicherungspflicht beginnt mit Arbeitsaufnahme bzw. die Arbeitsunfähigkeit ist nicht erst auf dem Weg zur Arbeit eingetreten.
Gruss
Czauderna

SuperNova
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Registriert: 02.12.2015, 22:15

Beitrag von SuperNova » 02.01.2018, 18:04

Wird das Beschäftigungsverhältnis z.b. durch AU nicht angetreten besteht kein Anspruch auf Krankengeld, siehe auch BSG · Urteil vom 4. März 2014 · Az. B 1 KR 64/12 R.

Das BSG hatte in dem Urteil die Entscheidungen voriger Instanzen aufgehoben. Im vorliegenden Fall begann die Beschäftigung am 29. 10., der Arbeitnehmer war aber bereits ab dem 22.10. in stationärer Behandlung und nahm die Arbeit erst am 24.11. (des gleichen Jahres) auf. Die Kk verweigerte nun für den Zeitraum vom 29.10 bis zum 23.11. Krankengeld und bekam in letzter Instanz Recht.

Hier das Urteil in Volltext: http://openjur.de/u/680509.html

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