MDK hebt aufgrund Aktenlage AU auf,Arzt verweigert EInspruch

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Moderator: Czauderna

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Savas
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MDK hebt aufgrund Aktenlage AU auf,Arzt verweigert EInspruch

Beitrag von Savas » 13.02.2017, 23:58

Hallo Leute,

ich habe da ein großes Problem und weiß einfach nicht mehr weiter. Folgender Sachverhalt:

Ich bin Anfang November erkrankt und bin dann auch ins Krankengeld gefallen. Ein Termin beim einem zuständigen Facharzt kann man in meiner Region unter 6-9 Monate vergessen. Von 10 Praxen hatten 8 sogar einen Annamestopp für neue Patienten !

Da mein Hausarzt mir natürlich nicht großartig weiterhelfen kann, da eben nur ein Hausarzt hat er beschlossen mich Krankzuschreiben, bis ich den Termin beim Facharzt wahrnehmen kann.

Auf eine anfängliche Frage der Krankenkassen wurde dies auch so vorgetragen. Mein Arzt wurde ebenfalls Kontaktiert und gab die Auskunft, dass in seinen Augen keine Arbeitsfähigkeit besteht und der weitere stand mit dem Facharzt abgeklärt werden soll.

Mitte Januar Verließ mein Hausarzt leider die Gemeinschaftspraxis und ich geriet an einen seiner Kollegen. Dieser führte die den Plan so weiter fort.

Nun kam Anfang Februar ein Schreiben vom MDK, dass die der Meinung sind, dass keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Mein Arzt solle die AU begründen bzw. warum ich aus seiner sicht Arbeitsunfähig bin.

Dies habe ich dem "neuen" Arzt mitgeteilt und er meinte das er keinen Grund sieht den MDK anzuschreiben. Warum ich seiner Meinung nach Arbeitsunfähig bin hat er in die AU geschrieben und ich solle einfach einen Widerspruch einlegen und dies so erwähnen. Gesagt getan. Widerspruch eingelegt und abgewartet.

In der Zwischenzeit hat mein "alter" Hausarzt eine neue Praxis eröffnet, welche ich aufgesucht habe und direkt um Rat gebeten habe. Dieser ist aus allen Wolken gefallen und hat sofort alle Unterlagen aus der Gemeinschaftspraxis angefordert.

Nun kam Samstag ein Brief von der KKH in dem steht , dass mein Widerspruch so weit zur kenntnis genommen wurden aber die eben noch einen von meinem behandelnden Arzt benötigen. Auf den Hinweis, was mir mein "neuer" Hausarzt gesagt hat meinte die Dame dann soll der das so Aufschreiben bzw. verwies darauf, dass er sich doch mal die bestimmungen bezüglich AU durchlesen sollte und seine Pflichten.

Als ich mit diesem Schreiben heute in die Praxis gegangen bin hat man mir unfreundlich zu verstehen gegeben, dass ich ja einen Arztwechsel durchgeführt habe (zu meinem alten Hausarzt eben wieder der die Praxis verlassen hat ) müsste ich mich an diesen wenden. Auf den Hinweis, dass dieser den Widerspruch nicht Schreiben darf, da ER mich in der besagten zeit nicht Krankgeschrieben hat sondern der "Neue" in der Gemeinschaftspraxis wurde mir deutlich zu verstehen gegeben, das diese nicht mehr für mich zuständig seien und ich doch die Praxis zu verlassen habe.


Nun weiß ich einfach nicht mehr was ich machen soll. Der Arzt weigert sich und die Krankenkasse interessiert es nicht. Die Agentur der Arbeit weist einen ab aufgrund von Krankheit und das Jobcenter sieht die Krankenkasse in der Pflicht zu handeln.

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Super wäre mit §. Habt vielen vielen Dank bereits im voraus. Ich habe schon große Existensängste, da die Krankengeldzahlung natürlich eingestellt wurde und ich meine Rechnungen und auch meine Miete nicht bezahlen kann!

Liebe Grüße

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.02.2017, 00:10

Hallo Savas,

kannst du das Schreiben, mit dem du heute in der Praxis warst,
anonymisiert hier einstellen?

Schönen Gruß
Anton Butz

Savas
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Beitrag von Savas » 14.02.2017, 00:23

Natürlich, kein Problem. Ich schaue mal ob ich den Scanner in gang bekomme. Ansonsten stelle ich es spätestens morgen hier rein. Vielen dank übrigens für deine zügige Antwort!.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.02.2017, 00:34

.
Solche Vorgänge sind höchst eilig.
Stelle den Krankengeld-Ende-Bescheid am Besten gleich mit ein.

Und falls du eine Nachtschicht einlegen willst, hier was zum Lesen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post23164
.

Savas
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Beitrag von Savas » 14.02.2017, 01:49

Danke euch. Leider bekomme ich zur Zeit den Scanner nicht zum laufen. Ich zitiere einfach mal das letzte Schreiben der Krankenkasse

Sehr geehrter Herr ...,

Ihren Widerspruch vom 07.02.2017 gegen unseren Bescheid vom 02.02.2017 haben wir erhalten.

Sobald uns der wie bereits telefonische besprochene ärztliche Einspruch vorliegt, werden wir die Unterlagen erneut dem Medizinischen Dienst der Krankenverischerungen zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit vorlegen und Ihnen das Ergebnis schnellstmöglich mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen


Ehrlich gesagt ist dem Herrn von der Krankenkassen kein Vorwurf zu machen. Er selbst tut nur seinen Job und kann ja auch nichts dafür, dass der besagte Arzt meint keinen Einspruch einlegen zu müssen.

Edit: Mein alter Hausarzt hat mir angeboten ein Schreiben mit seiner einschätzung auszustellen, dies wohl leider nicht sehr viel bringen würde.

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 14.02.2017, 10:11

Savas hat geschrieben: Mein alter Hausarzt hat mir angeboten ein Schreiben mit seiner
einschätzung auszustellen ...
Worauf wartest du dann noch - natürlich reicht das aus.

P.S.: dass dem Herrn von der Krankenkassen (und dem MDK) kein Vorwurf
zu machen ist, glaube ich nicht! Auch nicht, dass hier § 7 Abs. 2 AU-RL trifft.
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf
Da es kein Gutachten gibt, braucht es auch kein Zweitgutachten und damit
keinen Antrag des Arztes hierauf - meine ich.
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.02.2017, 12:19

Hallo,
Das mit dem Nichtvorhanden Gutachten, da stimme ich Anton zu. Trotzdem ist für deinen Widersoruch das Schreiben deines (alten) Arztes sehr wichtig.
Mein Rat - Akteneinsicht fordern, vor allen Dingen in das "MDK-Gutachten"
und gleichzeitig eine Widerspruchsbegutachtung mit persönlicher Vorladung von dir fordern.
Wo ich nicht so ganz mit Anton übereinstimme - mit Vorwuerfen gegen die Kasse würde ich mich zurückhalten, jedenfalls zum heutigen Zeitpunkt.
Gruß
Czauderna

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