MDK Medizinischer Dienst schreibt gesund - keiner zahlt!

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MDK Medizinischer Dienst schreibt gesund - keiner zahlt!
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Blondgirl.007



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 4:25 pm    Titel: MDK Medizinischer Dienst schreibt gesund - keiner zahlt!

Hallo,
ich bin zum ersten Mal hier im Forum und hoffe, dass ich hier richtig bin. Ich war lange wegen Migräne krankgeschrieben, woraufhin mich mein Arbeitgeber zum MDK geschickt hat. Dieser erkannt die Migräne an, schrieb mich aber zum 1.12.2011 wieder gesund. Danach war ich mit einer anderen Krankheit krank (mein Hausarzt schrieb mich krank). Nun kam eine eMail meines Arbeitgebers, dass mir kein Gehalt für Dezember 2011 gezahlt wird, ich sei ja gesund geschrieben. Ich solle mich mit meiner Krankenkasse auseinander setzen. Daraufhin habe ich mich bei der Barmer GEK gemeldet, wo man mir sagte, dass ich kein Krankengeled erhalte (das will ich auch gar nicht beanspruchen; ich möchte mein Gehalt!). Kennt sich jemand damit aus? Bei der Barmer GEK ist man scheinbar zu unfähig, meine Fragen zu beantworten. Kann mir mein Arbeitgeber wirklich mein Gehalt verweigern? Ich hatte doch eine Krankmeldung meines Hausarztes! Nun stehe ich komplett ohne Geld da. Sad
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 4:45 pm    Titel:

Dein Problem ist ein arbeitsrechtliches, deshalb ist deine Krankenkasse der falsche Ansprechpartner.

Ich frage mich sowieso, wie dein Arbeitgeber auf die Idee kommt, dich an die Krankenkasse zu verweisen, wenn er der Auffassung ist, du seist nicht arbeitsunfähig. Wende dich an deine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht. Es geht um deine Gehaltsfortzahlung, nicht um Krankengeld (oder bist du jetzt länger als 6 Wochen krank?)
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Blondgirl.007



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 4:56 pm    Titel:

Ich hab die Gewerkschaft bereits informiert,... allerdings zieht sich das ziemlich in die Länge (hab den Fall am MO gemeldet und heute ist immernoch nichts passiert, da nur eine Anwältin zur Zeit im Haus und der Rest im Urlaub ist). Vermutlich glaub der Arbeitgeber, dass ich immernoch wegen Migräne krank bin (darauf hat mich der MDK ja gesund geschrieben),... aber ich bin wegen einer anderern Krankheit arbeitsunfähig - dies liegt ja der Barmer GEK vor. Barmer GEK und mein Arbeitgeber haben telefoniert und kamen zu dem Entschluss, dass mir gar kein Gekd zusteht, weil der MDK mich ja gesund geschrieben hat. Sind alle Krankmeldungen von einem "normalen Hausarzt" nichtig, wenn man vom MDK gesund geschrieben worden ist? Habe ich Anspruch auf Gehalt? Gibt es hier vielleicht jemanden, dem es ähnlich erging?
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 5:06 pm    Titel:

Krankenkassenrechtlich ist es so, dass der Hausarzt nach einer Gesundschreibung nicht einfach weiter krankschreiben kann, sondern sich dann mit dem MDK auseinandersetzen muss. Ob das aber auch arbeitsrechtlich gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Blondgirl.007



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 5:09 pm    Titel:

Ok danke, das hilft mir schonmal etwas weiter. Anspruch auf Krankengeld habe ich also definitiv nicht, wenn ich das richtig verstanden habe?! Wie gesagt, ich möchte ja auch kein Geld von der Krankenkasse beziehen sondern mein Gehalt haben!
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Blondgirl.007



Anmeldungsdatum: 04.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 5:13 pm    Titel:

GerneKrankenVersichert hat folgendes geschrieben::
Krankenkassenrechtlich ist es so, dass der Hausarzt nach einer Gesundschreibung nicht einfach weiter krankschreiben kann, sondern sich dann mit dem MDK auseinandersetzen muss.


Ist das auch so, wenn man z.B. wegen Migräne beim MDK war und sich nach der Gesundschreibung ein Bein bricht? Ich meine, das ist doch was komplett anderes und eine neue "Krankheit". Muss auch da der Arzt Widerspruch gegen das Gutachten des MDKs einlegen?


Zuletzt bearbeitet von Blondgirl.007 am Mi Jan 04, 2012 5:14 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GerneKrankenVersichert



Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 1127

Verfasst am: Mi Jan 04, 2012 5:20 pm    Titel:

Blondgirl.007 hat folgendes geschrieben::
GerneKrankenVersichert hat folgendes geschrieben::
Krankenkassenrechtlich ist es so, dass der Hausarzt nach einer Gesundschreibung nicht einfach weiter krankschreiben kann, sondern sich dann mit dem MDK auseinandersetzen muss. Ob das aber auch arbeitsrechtlich gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.


Ist das auch so, wenn man z.B. wegen Migräne beim MDK war und sich nach der Gesundschreibung ein Bein bricht? Ich meine, das ist doch was komplett anderes und eine neue "Krankheit". Muss auch da der Arzt Widerspruch gegen das Gutachten des MDKs einlegen?


Bei einem Unfall wird wohl weder Arbeitgeber noch Krankenkasse ein Problem mit einer erneuten Arbeitsunfähigkeit haben. Ich vermute nach deinen Schilderungen jedoch, dass es im Grunde genommen um einen Arbeitsplatzkonflikt geht, der in "verschiedenen" Diagnosen versteckt wird. Nach der Migräne kommt dann z. B. der berühmte "Rücken".

Ich kann dir nur raten, mit deinem Arzt zu reden. Wenn er dich weiter krankschreibt, obwohl ein MDK-Gutachten mit einer Gesundschreibung vorliegt, bekommst du sonst spätestens nach Ablauf der Gehaltsfortzahlungsfrist dasselbe Problem mit der Krankenkasse wie jetzt mit deinem Arbeitgeber.
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Buzz Lightyear



Anmeldungsdatum: 27.02.2008
Beiträge: 20

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 10:59 am    Titel:

Das Spielchen, zwischen KK und Arbeitgeber hin- und hergeschoben zu werden, hatte meine Frau während einer Schwangerschaft auch. Ich hatte hier dazu auch berichtet.
Letztendlich ging es sogar so weit, dass sie sich bei der KK freiwillig versichern musste, da der Arbeitgeber über Monate keinen Lohn zahlte und die KK sich weigerte, Krankengeld zu zahlen.
Du kannst nur hoffen, dass du nen Partner hast, der dich finanziell auffangen kann. Ansonsten hats Du die A- Karte. KK und AG sitzen nunmal am längeren (Geld)Hebel.
Der Tip mit dem Anwalt ist zwar immer wieder gut und schön, aber eine Entscheidung des Gerichts lag erst vor, als Sohnemann schon über ein Jahr alt war. Vorher gabs kein Geld von der KK.

Zitat:
Krankenkassenrechtlich ist es so, dass der Hausarzt nach einer Gesundschreibung nicht einfach weiter krankschreiben kann, sondern sich dann mit dem MDK auseinandersetzen muss.


Wo steht denn eigentlich das geschrieben? So argumentierte damals die KK auch meiner Frau gegenüber, die Frauenärztin meinte dagegen, das sei totaler Quatsch, sie könne trotzdem weiter krank schreiben, wenn sie der Meinung ist, der Patient sei arbeitsunfähig.
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 11:26 am    Titel:

Hallo,

in Streitfall hat der MDK. das letzte Wort, bzw. die Krankenkasse, aufgrund des MDK-Urteils - das steht so, oder so ähnlich in den Arbeitsunfähigkeit-Richtlinien
drinnen. Nächster Schritt kann dann nur das Klageverfahren sein.
Wenn es nicht so wäre, würde es keinen MDK brauchen und nur die behandelnden Ärzte allein wären für die Festlegung der der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zuständig. eine Regelung, die im ersten Moment aus der Sicht der Versicherten die bessere wäre, in der Praxis die Krankengeldausgaben der Kassen mehr als verdoppeln würde und auch andere Leistungsausgaben sich extrem nach oben verändern würden. Das würde sich wiederum auf die Beitragssätze auswirken, was
dann auch wieder nicht in Ordnung wäre, weil sich die Beitragszahler darauf verlassen müssen, dass die Kassen nur das medizinisch und zeitlich sinnvolle
bezahlen.
Gruss
Czauderna
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 11:28 am    Titel:

Buzz Lightyear hat folgendes geschrieben::
Wo steht denn eigentlich das geschrieben? So argumentierte damals die KK auch meiner Frau gegenüber, die Frauenärztin meinte dagegen, das sei totaler Quatsch, sie könne trotzdem weiter krank schreiben, wenn sie der Meinung ist, der Patient sei arbeitsunfähig.

In einem ziemlich unmaßgeblichen Papier steht:

Zitat:
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist grundsätzlich verbindlich. Bestehen zwischen dem Vertragsarzt und dem Medizinischen Dienst Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt unter schriftlicher Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens beantragen. Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung des Medizinischen Dienstes zu stellen.

Kein Wort davon, dass der behandelnde Arzt nicht weiter arbeitsunfähig schreiben darf. Im Gegenteil: selbst die Rechtsprechung geht davon aus, dass es bei Auseinandersetzungen um die Frage der Arbeitsunfähigkeit in erster Linie auf die weitere AUB des Arztes ankommt, wenn der MDK von Arbeitsfähigkeit ausgeht.

Gruß!
Machts Sinn
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 11:35 am    Titel:

Czauderna hat folgendes geschrieben::
in Streitfall hat der MDK das letzte Wort, bzw. die Krankenkasse, aufgrund des MDK-Urteils


Mit Verlaub Czauderna,

aber "im Streitfall" ist diese Aussage schlicht absoluter Quatsch! Vor Gericht ist die Auffassung des MDK keinen Deut mehr wert als die Beurteilung des behandelnden Arztes! Das hätten die Krankenkassen zwar gerne anders, können sich mit deiner Begründung aber allenfalls durch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren "hangeln".

Gruß!
Machts Sinn
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 11:45 am    Titel:

Machts Sinn hat folgendes geschrieben::
Czauderna hat folgendes geschrieben::
in Streitfall hat der MDK das letzte Wort, bzw. die Krankenkasse, aufgrund des MDK-Urteils


Mit Verlaub Czauderna,

aber "im Streitfall" ist diese Aussage schlicht absoluter Quatsch! Vor Gericht ist die Auffassung des MDK keinen Deut mehr wert als die Beurteilung des behandelnden Arztes! Das hätten die Krankenkassen zwar gerne anders, können sich mit deiner Begründung aber allenfalls durch das Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren "hangeln".

Gruß!
Machts Sinn


Hallo Machts Sinn,
bitte genau lesen, dann mit "Quatsch" antworten - ich habe geschrieben, dass der MDK das letzte Wort hat im "Streitfall" - danach bleibt nur die Klage -
hast du gelesen ?? ja ??
Wie der Richter dann das Urteil des MDK bewertet, das ist eine andere Sache.
Jetzt klar ?? wenn nicht, dann bitte weiter.
Gruss
Czauderna
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 12:41 pm    Titel:

Hallo Czauderna,

hast d u denn genau gelesen? Ich habe nur gesagt „im Streitfall“ und „vor Gericht“ und zum „Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren“ abgegrenzt.

Aber wenn „Widerspruchsverfahren“ für die Krankenkassen „Streitfälle“ sind und „Klageverfahren“ nicht, hast aus deren Sicht natürlich du vollkommen Recht.

Trotzdem auch für mich zur Verdeutlichung:

Du hast vermutlich auch gelesen, dass ich die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien als „ziemlich unmaßgebliches Papier“ und die Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren der Krankenkassen als „hangeln“ bezeichnet habe – und dem nicht widersprochen.

Sind wir also darin einig, dass genau so wie im Klageverfahren auch im Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren zum Untersuchungsgrundsatz und zu Beweismitteln - e i g e n t l i c h - gesetzliche Vorschriften (§§ 20, 21 SGB X) gelten und von diesen nicht durch untergesetzliche Regelungen abgewichen werden kann und darf ?

Insoweit sind die AU-RL nicht das Papier wert … - mit anderen Worten: es stellt sich vielmehr die Frage, ob die diesbezüglichen Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses bzw. die Abweichungen der Krankenkassen von den für sie tatsächlich geltenden rechtlichen Regelungen nicht im Hinblick auf den Begriff der Rechtsbeugung o. ä. relevant sind?

Was meinen denn die „Experten“ dazu?

Gruß!
Machts Sinn
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Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 5:51 pm    Titel:

Hallo Machts Sinn,

ich meine, dass in puncto Krankenkassen und Sozialversicherung meine Rechtsauffassung mit der deinigen in weiten Teilen auseinander driften.
Das ist nun nicht weiter schlimm, ist es doch immer so, dass "Außenstehende", also du, nur einen theoretischen Einblick in die Materie haben während Mitarbeiter von solchen Behörden, wie ich, ihre Meinung eher aus dem Vergleich - Rechtsprechung, Gesetze, Rundschreiben mit der Praxis und dem täglichen Kontakt mit den Versicherten bilden. Das klingt jetzt vielleicht ein klein wenig eingebildet, soll es aber nicht. Klar akzeptiere ich deine Meinung oder die von "Kernschmelze" oder auch jedem anderen, der hier sich verbreitet und ich verstehe auch dass Menschen wie du, aufgrund der eigenen, negativen Erfahrungen, alles möglich versuchen und tun um ihre Auffassung durchzusetzen - ich meine, dass es nicht die Menge macht, also die Anzahl der Beiträge, die man hier oder in anderen Fachforen los wird. Wenn man etwas verändern will, und dein Obliegen ist ja wohl eher im sozialpolitischen Bereich zu suchen (wenn man mal von deinem eigenen Problem mit deiner Kasse absieht). Vielleicht wäre die Gründung einer "Selbsthilfegruppe" und die Einrichtung eines eigenen Forums der beste Weg, oder der Gang in die Politik. Ich sehe jedenfalls den Sinn und Zweck dieses Forums etwas verfremdet - auch da ist mir klar, dass ich da wahrscheinlich ziemlich alleine da stehe, macht aber nix.
Abschließend vielleicht doch noch mal ein Statement fachlicher Natur -
Ob ich als Mitarbeiter einer Krankenkasse (allgemein, also nicht ich persönlich) eine kritische Haltung gegenüber Gesetz, Rechtsprechung, Weisungskompetenz , Schnittstellenproblematiken
usw. habe spielt eine untergeordnete Rolle - ich bin dort beschäftigt und habe an dem zu orientieren was die "Praxis" mir vorgibt.
Und, jetzt wieder ich, was würde dir es nützen wenn dir die hier schreibenden Mitarbeiter der Kasse immer und in allem zustimmen würden - du würdest ganz schnell die Lust verlieren hier in ellenlangen Beiträgen dich im Internet zu verewigen. Also, machen wir weiter, du schreibst fleißig und schilderst auch deine persönlichen "Leidenswege", wir anderen lesen (oder auch nicht mehr) und wenn es passt bekommst du auch die Aufmerksamkeit, die deine Beiträge verdienen, und auch das meine ich nicht bösartig - ich bewundere ehrlich deine Zähigkeit und Ausdauer sowie deine Gedankengänge, aber selbst für Bewunderer wie mich wird es langsam unübersichtlich und immer schwerer nach zu vollziehen.
Gruss
Czauderna
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Fr Jan 06, 2012 8:22 pm    Titel:

Czauderna hat folgendes geschrieben::
Hallo Machts Sinn,

ich meine, dass in puncto Krankenkassen und Sozialversicherung meine Rechtsauffassung mit der deinigen in weiten Teilen auseinander driften.
Das ist nun nicht weiter schlimm, ist es doch immer so, dass "Außenstehende", also du, nur einen theoretischen Einblick in die Materie haben während Mitarbeiter von solchen Behörden, wie ich, ihre Meinung eher aus dem Vergleich - Rechtsprechung, Gesetze, Rundschreiben mit der Praxis und dem täglichen Kontakt mit den Versicherten bilden. Das klingt jetzt vielleicht ein klein wenig eingebildet, soll es aber nicht. Klar akzeptiere ich deine Meinung oder die von "Kernschmelze" oder auch jedem anderen, der hier sich verbreitet und ich verstehe auch dass Menschen wie du, aufgrund der eigenen, negativen Erfahrungen, alles möglich versuchen und tun um ihre Auffassung durchzusetzen - ich meine, dass es nicht die Menge macht, also die Anzahl der Beiträge, die man hier oder in anderen Fachforen los wird. Wenn man etwas verändern will, und dein Obliegen ist ja wohl eher im sozialpolitischen Bereich zu suchen (wenn man mal von deinem eigenen Problem mit deiner Kasse absieht). Vielleicht wäre die Gründung einer "Selbsthilfegruppe" und die Einrichtung eines eigenen Forums der beste Weg, oder der Gang in die Politik. Ich sehe jedenfalls den Sinn und Zweck dieses Forums etwas verfremdet - auch da ist mir klar, dass ich da wahrscheinlich ziemlich alleine da stehe, macht aber nix.
Abschließend vielleicht doch noch mal ein Statement fachlicher Natur -
Ob ich als Mitarbeiter einer Krankenkasse (allgemein, also nicht ich persönlich) eine kritische Haltung gegenüber Gesetz, Rechtsprechung, Weisungskompetenz , Schnittstellenproblematiken
usw. habe spielt eine untergeordnete Rolle - ich bin dort beschäftigt und habe an dem zu orientieren was die "Praxis" mir vorgibt.
Und, jetzt wieder ich, was würde dir es nützen wenn dir die hier schreibenden Mitarbeiter der Kasse immer und in allem zustimmen würden - du würdest ganz schnell die Lust verlieren hier in ellenlangen Beiträgen dich im Internet zu verewigen. Also, machen wir weiter, du schreibst fleißig und schilderst auch deine persönlichen "Leidenswege", wir anderen lesen (oder auch nicht mehr) und wenn es passt bekommst du auch die Aufmerksamkeit, die deine Beiträge verdienen, und auch das meine ich nicht bösartig - ich bewundere ehrlich deine Zähigkeit und Ausdauer sowie deine Gedankengänge, aber selbst für Bewunderer wie mich wird es langsam unübersichtlich und immer schwerer nach zu vollziehen.
Gruss
Czauderna


Ja Czauderna,

du hast eindeutig die weit größeren Kenntnisse / Erfahrungen und gleichzeitig die ungünstigere Sandwichposition. Trotzdem, du musst die Systemfehler / -schwächen nicht persönlich verantworten, aber auch nicht – wiederholt – durch Beiträge auf der Beziehungsebene kaschieren. Alles hat eben mindestens zwei Seiten. Ein Beispiel: die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sind und bleiben „Außenstehende“– auch wenn sie sich ihrer Kasse eng verbunden fühlen und noch so viele Entscheidungsvorschläge „abnicken“.

Also akzeptiere einfach meine im Vergleich zur Fraktion der Kassenmitarbeiter größere Meinungsfreiheit.

P.S.: offenbar willst du auf die in meinem letzten Beitrag dargestellten rechtlichen Unzulänglichkeiten nicht eingehen - o. K. !

Gruß!
Machts Sinn
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