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Muss 1.200 € zurück zahlen???
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Nächstes Thema : Kündigungsfrist der PKV |
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sonnenschein
Anmeldungsdatum: 18.01.2012 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Do Jan 19, 2012 12:49 pm Titel: Muss 1.200 € zurück zahlen??? |
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| Hallo, ich habe im internet nichts gefunden was mir weiter helfen würde. Vielleicht klappt es ja hier. Also am x.x.2011 endete meine Versicherung, da ich in der Versicherung meiner Mutter drinn war sprich Familien versicherung. Ich bekamm ein schreiben das ich meine versicherten karte zurück schicken muss da ich nicht mehr versichert sei. Hab ich auch getan. dann kam am 28.03.2011 ein anruf von der komischen tante. Sie sagte erneut ich sei nicht versichert muss meine karte zurück schicken. Darauf antwortete ich das ich es schon getan habe. da ich nicht gearbeitet habe und auch kein geld vom amt oder so bekommen habe. dachte ich ich sei nicht mehr versichert. die frau meinte ja auch das ich zum arzt gehen würde mir die rechnungen schicken werden. bla bla bla. für mich war der fall ende. ich war nicht versichert bin auch nicht zum arzt gegagen ob wohl ich medikamente brauche!! So und seit anfang november 2011 habe ich mich beim amt gemeldet und bin dann wieder zu der Kranken kasse gegangen alles ok karte bekommen. Und jetzt sehe ich das ich gestern ein brief bekommen habe. 1200 € seien auf meinem konto noch offen????????????? Gehts noch?? Hab sofort angerufen und die tante meine ich wurde pflichtversichert und ich wüsste es!!!!!!!!!!!!! NEIN MIR HAT ES NIEMAND GESAGT!!!!!!!!!!!!! es steht im pc das ich telefonisch informiert worden wäre!!! Sie hat nichts davon erzählt!!! Wenn es so sei warum wollte sie meine versicherungs karte zurück??????????????? Darauf konnte sie mir keine antwort geben!!! Was muss ich jetzt tun?? Ich werde das geld nicht zahlen!!! Wurde nicht informiert!!! Bin nicht zum artzt gegangen und habe noch zu genommen weil ich meine schilddrüsen tabletten nicht genommen habe!!! Bitte um Rat |
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CiceroOWL
Anmeldungsdatum: 20.09.2008 Beiträge: 2959
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| Verfasst am: Do Jan 19, 2012 7:03 pm Titel: |
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Telefonsich Auskunft reicht nicht. Verweis auf § 19 SGB V sowie § 1 - 13 SGB I, es lag kein Antrag nach § 9 SGB V, freiwillige MG vor, noch nach § 5 Abs. 1 Nr. 13. Mal nett anfragen wie denn eine Mitgliedschaft ohne Mitgliedsantrag zustande kommt.
Gruss.
Jochen _________________ Mehr Sein als Schein.
v. Moltke |
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sonnenschein
Anmeldungsdatum: 18.01.2012 Beiträge: 2
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| Verfasst am: Do Jan 19, 2012 8:52 pm Titel: |
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Viellen Dank erst mal!!!
Ich denke mal ich soll es schriftlich erfragen?? Ich habe ein Monat Zeit wiederrufsrecht einzulegen. |
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