Muss man seine Krankenversicherung extra kündigen, wenn man

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Marned
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Muss man seine Krankenversicherung extra kündigen, wenn man

Beitrag von Marned » 11.08.2017, 23:46

Hallo,

mein Arbeitsverhältnis endet zum Ende des Monats. Anfang nächstes Monats melde ich mich in Deutschland ab und gehe für 1 Jahr ins Ausland. Somit bin ich ab dem nächsten Monat, soweit ich es verstehe, nicht mehr versicherungspflichtig. Müsste ich die Versicherung binnen 14 Tagen extra kündigen oder besteht meine Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses automatisch nicht mehr?
Wie würde es eigentlich aussehen, wenn ich mich nicht abmelden würde, weil ich ins Ausland für nur 5 Monate ausreisen würde?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.08.2017, 09:23

Die zu klärende Frage ist, ob ab dem Zeitpunkt des Wegzugs aus Deutschland auch der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wird. Nur dann gilt das SGB nicht mehr. Wenn du vorhast, nach einem Jahr oder 5 Monaten wieder nach Deutschland zurückzukehren, spricht das erstmal gegen die Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes. Bleibt der gewöhnliche Aufenthalt sozialversicherungsrechtlich in Deutschland, ist eine Kündigung plus Nachweis der anderweitigen Absicherung erforderlich.

Aber auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wird, sollte die Kasse darüber informiert werden. Sonst wird es passieren, dass die obligatorische Anschlussversicherung durchgeführt wird, da die Kasse nichts von der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes weiß. Und kommt die Post dann noch weiterhin z. B. bei Angehörigen an, erfährt die Kasse von keiner Stelle, dass die Versicherung eigentlich nicht durchgeführt werden müsste und die gesamte Maschinerie mit Einstufung zum Höchstsatz, Mahnung und letztendlich Zwangsvollstreckung läuft an. Eine kurze Info plus Nachweis an die Kasse hilft all dies zu vermeiden.

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