Nach 10 Jahren Ausland, nimmt uns keine Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Phillip
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Nach 10 Jahren Ausland, nimmt uns keine Krankenkasse

Beitrag von Phillip » 18.01.2017, 09:48

Hallo,
ich bin 34 und war direkt nach 4 Jahren Bundeswehr für 10 Jahre in Thailand und habe da für eine thailändische Firma gearbeitet. Jetzt bin ich zurück in Deutschland, suche einen Job und bis dahin versuche ich für mich und meine Frau eine freiwillige Krankenversicherung zu finden, die nach Arbeitsaufnahme in eine normale Krankenversicherung gewandelt wird.
Bisher ohne Erfolg. Wir leben bei meinen Eltern und das Arbeitsamt ist nicht zuständig, da ich keine 2 Jahre in Deutschland berufstätig war. Wie kann ich die Versicherungspflicht erfüllen, wenn uns keine Versicherung aufnimmt? Beitragszahlung ist kein Problem.

Was tun bzw. wo kann ich eine Beratung/Hilfe bekommen?

Joebo
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Beitrag von Joebo » 18.01.2017, 11:00

Hallo Phillip, bei welcher Kasse warst du denn versichert, bevor du zur Bundeswehr gegangen bist? Bei dieser Kasse würde ich die Versicherung nach Paragraph 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V stellen. Deine Ehefrau könnte ggf. über dich familienversichert werden. Sofern du davor privat versichert warst, melde dich bitte bei der privaten Versicherung.

Gruß Joebo

Phillip
Beiträge: 2
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Beitrag von Phillip » 18.01.2017, 11:06

Hallo Joebo,

damals war ich noch bei meinen Eltern mitversichert. Bei der Postbeamtenkrankenkasse (mein Vater ist Beamter). Die haben aber auf Anfrage auch abgelehnt.

Joebo
Beiträge: 108
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Beitrag von Joebo » 18.01.2017, 11:14

Ja die Postbeamtenkrankenkasse hat noch einen besonderen Status.
Warst du denn davor bei einer anderen gesetzlichen Kasse versichert?

Wenn nicht, melde dich bei irgendeiner gesetzlichen Kasse und beantrage die oben genannte Versicherung. Gib bitte an, dass du nur bei der PostbeamtenKK versichert warst (danach beim Bund). Diese ist weder eine gesetzliche noch eine private Versicherung. Demnach darfst du dir eine Kasse aussuchen. Manche Kassenmitarbeiter wissen das nicht und verweisen an die private KV oder an die PostbeamtenKK. Lass dich nicht so leicht abwimmeln, damit etwas genauerer geprüft wird.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 21.01.2017, 11:18

richtig , was joebo schreibt

ich führe noch ein wenig aus.

Die Postbeamtenkrankenkasse ist WEDER eine private noch eine gesetzliche Krankenkasse. Sie ist in diesem Sinne ein NEUTRUM (ein NICHTS).

Die gesetzliche Krankenasse kann Dich also NICHT mit dem Grund ablehnen, dass Du zuletzt p r i v a t versichert warst.


Wenn Du als Zeitsoldat eine private Anwartschaftsversicherung hattest; na ja. Dies könnte (ich betone "könnte") schon ein Grund sein.


Frag aber erst mal nach , warum eine gesetzliche Krankenkasse ablehnen würde. (wenn sie überhaupt ablehnt).
Sag denen immer wieder, dass die PostBEA-KK K E I N E private
Krankenkasse ist. Dazu gibt es sogar eine Entscheidung des höchsten
deutschen Sozialgerichtes.

Wenn es noch notwendig sein wird, dann suchen wir Dir dieses Urteil noch raus.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 24.01.2017, 09:05

Zitat aus meinen Seminarunterlagen.

Am 12.1.11 hat das BSG diese Frage – ist die KVB der GKV oder der PKV zuzuordnen (oder gar keiner der beiden Gruppen) im Urteil B 12 KR 11/09 R (Sprungrevision, Vorentscheidung SG Oldenburg, S 6 KR 64/09) entschieden:

Die KVB ist weder der GKV noch der PKV zuzuordnen, sondern einem Sondersystem zur Sicherung im Krankheitsfall. Bei Ausscheiden aus einen solchen Sondersystem ist daher auf die letzte Versicherung (GKV oder PKV) vor der Mitgliedschaft in diesem Sondersystem abzuzielen. Gibt es eine solche vorhergegangene Mitgliedschaft nicht, muss eine Folgeversicherung gem. § 5 (1) Nr. 13 b) entschieden werden (Zuordnung zur PKV, wenn die Voraussetzungen gem. § 5 (1) Nr. 13 b) nicht erfüllt sind).

Das Urteil lässt sich wegen der Vergleichbarkeit der Absicherungen auch auf alle Fälle übertragen, die aus der Postbeamtenkrankenkasse ausscheiden.

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