Nach Reha AU.


 
Nach Reha AU.
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld

Nächstes Thema : Krankenkasse verweigert die Zahlung  

Autor Nachricht
Gerd.R



Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 13

Verfasst am: Di Jan 03, 2012 1:36 pm    Titel: Nach Reha AU.

Hallo, da ich hier wiedersprüchliche Beiträge zum Krankengeld nach
Reha sehe, stellt sich mir einfach die Frage, was ist richtig?

Beispielfall : Arbeitnehmer im Krankengeldbezug der AOK fährt
nach Aufforderung (10 Wochen Frist) der Krankenkasse in Reha.
Rentenversicherungsträger DRV zahlt Übergangsgeld.
Aus der Reha wird man mehrere hundert Kilometer als AU
entlassen.
Jetzt die mir unklare Frage : Muss die weitere AU am Entlassungstag
durch den am Wohnort behandelnden Arzt erfolgen?
Oder reicht der nächste WERKTAG, oder nächste Tag durch
den Notdienst der Ärzte.

Könnte mir nicht vorstellen das man mit langer Heimreise dies
am gleichen Tag schaffen kann.

Wer kann mir dazu die absolut richtige Antwort geben?

Mit freundlichen Grüßen Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Fatbob



Anmeldungsdatum: 25.11.2010
Beiträge: 172

Verfasst am: Di Jan 03, 2012 2:30 pm    Titel:

Die absolut richtige Antwort bekommste bei der AOK nur wenn sie den Krankengeld einstellen.
Ne, Scherz beiseite..ruf an frag bei der KK nach.
Kann mir wirklich nicht vorstellen das ein Sozialgericht nicht lacht wenn du eine weite Abreise hast.
Ansonsten am nächsten Tag sollte reichen, es sei den du bist ALG1 oder ALG2 Empfänger.
Du kannst aber auch versuchen mit deinen Arzt am Telefon zu reden, wenn die Reha sagt du bist AU endlassen worden, brauchst du wohl nur ein kurz
besuch bei deinen Arzt am Endlassungstag machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Di Jan 03, 2012 2:32 pm    Titel:

Hallo,
die absolut richtige Antwort aus meiner Tätigkeit heraus lautet -
es genügt vollkommen der Kasse möglichst bald nach Heimkehr den Entlassungsschein einzureichen, aus dem hervorgeht, dass man arbeitsunfähig entlassen wurde. Danach sollte man dann seinen Arztaufsuchen und sich entweder einen Krankengeldauszahlschein ausfüllen lassen oder eine Folgebescheinigung ausstellen lassen -
dies war die Version für Arbeitnehmer.
Gruss
Czauderna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd.R



Anmeldungsdatum: 03.01.2012
Beiträge: 13

Verfasst am: Di Jan 03, 2012 4:49 pm    Titel:

Vielen Dank für Ihre Antwort, so ist dies für mich verständlich und nachvollziehbar. Die unterschiedlichen Antworten im Forum waren
für mich verwirrend, wie ich gesehen habe,sind Sie ein Mitarbeiter
einer Krankenkasse. Mit freundlichen Grüßen Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankengeld Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group