Nachforderung nach Gewinneinbruch für freiwillig Versicherte

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Sybillis
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Nachforderung nach Gewinneinbruch für freiwillig Versicherte

Beitrag von Sybillis » 25.04.2016, 13:05

Als Freiberufler hatte ich 2012 einen Gewinneinbruch und zahlte dann irgendwann endlich einen geringeren KV-Beitrag. Nach dem Einkommenssteuerbescheid, der im September 2013 kam, musste ich entsprechend für 2012 nachträglich höhere Beiträge zahlen, was ich vollständig tat. Zum 31.12.2013 kündigte ich meine Mitgliedschaft bei der TKK.
Jetzt – in 2016 – also Jahre später verlangen die plötzlich Nachzahlungen für 2013 und zwar auf Basis des Einkommensteuerbescheides, der im September 2014 (als ich bereits woanders Mitglied war) kam. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass die Beiträge von Sept. - Dez. 2013 korrekt auf dem Einkommenssteuerbescheid 2012 (der im September 2013 kam) basieren und festgesetzt wurden, aber jetzt die Beiträge Jan. - Sept. 2013 auf Basis des Einkommensteuerbescheides 2013 (der erst Ende 2014 kam), festgesetzt werden. Ich weigere mich, den Einkommensteuerbescheid, der 2014 kam, einzureichen, da der die nichts angeht, da wir zu dem Zeitpunkt keine Geschäftsbeziehung mehr unterhalten haben. Ist es korrekt, dann einfach willkürlich den Höchstbeitrag (auf Verdacht!) zu veranschlagen? Warum berechnen die die Nachforderung nicht auf Basis des Bescheides vom September 2013 (geltend für 2012), wie das normalerweise ja üblich ist? Was kann ich tun???

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.04.2016, 19:52

Hallo,
so wie geschildert sehe ich auch keinen Grund für eine Nachforderung, denn die letzte Einstufung war eine endgültige. Ich gehe davon aus, dass die Selbständigkeit im Jahre 2012 begann und deshalb die Einstufung zu Beginn eine vorläufige war. Daher kam es dann auch zu der Nachzahlung als der Steuerbescheid für 2012 der Kasse vorgelegt wurde. Dieser Bescheid war dann auch Basis für die folgende, endgültige Einstufung. Eine Änderung hätte meiner Meinung nach erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2013, also irgendwann in 2014 erfolgen dürfen, aber auch nur für die Zukunft und die gab es bei der alten Kasse eben nicht mehr. Wieso die Kasse jetzt im Jahre 2016 da noch etwas haben will, das ist mir auch nicht erklärlich - vielleicht kann da ein anderer Experte noch etwas dazu schreiben.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 25.04.2016, 20:48

mit 100 %iger Sicherheit liegt die KK RICHTIG.

Fragesteller war sicherlich schon länger als 2012 selbstständig.

Es war sicherlich 2012 keine Existenzgründung.

Er schreibt, dass nach Gewinneinbruch eine Senkung erfolgte.

Es war VORHER sicherlich eine endgültige Einstufung vorgenommen worden.
Dann der Antrag auf Herabsenkung mittels eine Vorauszahlungsbescheid
(mit ggfls. weiteren Unterlagen).
Unverhältnismäßgige Belastung nennt man dies.

Es erfolt dann eine VORLÄUFIGE Beitragseinstufung.

Dies ist sehr komplex im Rundschreiben des Spitzenverbandes Nr. 257/2009 beschrieben.

Wegen der Gefahr der Nachzahlungen raten wir unseren Kunden davon ab, da man die Vorteile und Steuerungsmechnismen der zeitversetzten Verbeitragung verlässt.

Das umfangreiche Rundschreiben 257/2009 kann ich hier nicht wiedergeben. Es ist aber sicherlich richtig von der KK gemacht.

PS: Falls Fragesteller nicht antwortet, dann wird die KK (wegen fehlender
Mitwirkung) den Höchstbeitrag für den Zeitraum berechnen müssen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.04.2016, 21:13

Hallo,
na ja, wenn es denn tatsächlich so war, dann stimme ich dir zu, bliebe nur die Frage warum die Kasse erst in 2016 damit ankommt.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Beitrag von heinrich » 28.04.2016, 07:34

der Fragesteller war längst verpflichtet, diesen Steuerbescheid von SICH AUS einzureichen, da eine vorläufige Einstufung (unter Vorbehalt)
MIT DER GEFAHR der Nachberechnung erfolgte

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 28.04.2016, 08:10

heinrich hat geschrieben:der Fragesteller war längst verpflichtet, diesen Steuerbescheid von SICH AUS einzureichen, da eine vorläufige Einstufung (unter Vorbehalt)
MIT DER GEFAHR der Nachberechnung erfolgte
Hallo Heinrich,
schon klar, allerdings hat da die Kasse aber schön geschlafen - Jemanden mit einer vorläufigen Einstufung aus der Kasse lassen ohne die endgültige Einstufung zu klären ist schon verwunderlich - dann aber zu warten bis 2016 ist schon mehr als merkwürdig. Wahrscheinlich haben sie erst jetzt gemerkt dass die Verjährung droht.
Gruss
Czauderna

Mumpitz
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Beitrag von Mumpitz » 16.06.2016, 08:08

Aber man könnte schlecht den KK-Wechsel ablehnen, nur weil die KK noch unter Vorbehalt berechnet. In der Praxis kenne ich das so, dass ehemalige Mitglieder, die noch unter Vorbehalt laufen, regelmäßig angeschrieben werden, bis sie den ersten (u.ggf. weitere notwendige, je nach Dauer des Vorbehalts) EKSTB einreichen.

Notfalls werden die Zahlen von der Finanzbehörde übermittelt.

FALLS wir hier überhaupt über einen Vorbehalt (Beginn selbst. T. in 2012( reden...

Konkretere Infos wären super.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.06.2016, 09:14

Hallo Mumpitz,

du bist neu hier - herzlich willkommen - ich nehme an, dass du auch bei einer Krankenkasse beschäftigt bist ?
Gruss
Czauderna

Mumpitz
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Beitrag von Mumpitz » 16.06.2016, 16:22

Hi und danke!

Ja, genau. Fachbereich Selbstzahler / freiwillige Versicherung und noch ein paar andere Themen, wobei das Thema Einstufungen (insb. Selbständiger) mein Lieblings-Thema ist. :)

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