Nachzahlung trotz soz.ver. Job?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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JaPaDe
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Nachzahlung trotz soz.ver. Job?

Beitrag von JaPaDe » 29.12.2017, 13:42

Hallo liebe community,
Ich brauche euren Rat und leg gleich mal los :)

Ich bin seit längerer Zeit nicht mehr versichert und möchte wissen ob ich für die unversicherte Zeit nun Nachzahlungen bezahlen muss, wenn ich mich jetzt wieder versichern lasse.

Meine Situation:
Ich habe während meines Studiums, als Werkstudent gearbeitet und war bei der SBK versichert. Nun hatte ich dann mein Studium abgebrochen, aber weiter gearbeitet. (arbeite immer noch dort)
Daraufhin hat mir die SBK geschrieben, dass ich ohne Immatrikulationsbescheinigung nicht mehr weiterhin versichert bin. Damals war ich noch unter 25, also hat mir die beraterin gesagt, dass ich dann automatisch wieder familienversichert bin. (das war aber nicht der fall, wie ich dann gemerkt habe)
Nun ist meine Frage:
Wenn ich mich jetzt wieder versichern lasse, muss ich dann Nachzahlungen erwarten? Denn ich hatte ja gearbeitet, 15 Std/Woche über 450 €/ Monat

Ich hoffe jemand hat eine Antwort für mich =)

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 29.12.2017, 14:30

Hallo JaPaDe,

das ist alles ziemlich chaotisch - wenn du einen Arbeitgeber hast, bist du wohl kaum unversichert.

Schau doch mal auf deiner aktuellen Gehaltsabrechung folgendes nach:
An welche KK wird gemeldet?
Mit welcher Personengruppe (z.B. 101, 106, 109) wird gemeldet?
Wie warst du gemeldet, als du unter 25 warst?

Grundsätzlich gilt: Bis zum 25. Geburtstag kannst du grundsätzlich familienversichert sein, als Werkstudentin unter bestimmten Voraussetzungen auch weiter.

Deine Angaben sind viel zu unkonkret, um das irgendwie beurteilen zu können.

Viele Grüße
D-S-E

vikingz
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Re: Nachzahlung trotz soz.ver. Job?

Beitrag von vikingz » 29.12.2017, 15:06

JaPaDe hat geschrieben: Ich habe während meines Studiums, als Werkstudent gearbeitet und war bei der SBK versichert. Nun hatte ich dann mein Studium abgebrochen, aber weiter gearbeitet.
Nach Studienabbruch arbeitet man aber nicht mehr als Werkstudent oder Praktikant, und über 450,- Euro Einkommen auch nicht geringfügig.

Weiß der Arbeitgeber Bescheid? Der würde sich entscheiden müssen, ob die Beschäftigung versicherungspflichtig geworden ist und auch eine Nachzahlung berechnen müssen.

Im entsprechenden Arbeitsvertrag ist üblicherweise auch ein Passus drin, dass das Studienenende unbedingt unverzüglich mitzuteilen ist. Hat was mit der Vermeidung von Nachzahlungen zu tun.

vikingz
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Beitrag von vikingz » 29.12.2017, 15:16

D-S-E hat geschrieben: Grundsätzlich gilt: Bis zum 25. Geburtstag kannst du grundsätzlich familienversichert sein, als Werkstudentin unter bestimmten Voraussetzungen auch weiter.
Ich ergänze noch, familienversichert bis 25 ist man grundsätzlich in Ausbildung, ansonsten grundsätzlich bis 23 - automatisch so oder so eher nicht, die Familienversicherung muss beantragt werden.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 29.12.2017, 19:52

was heißt denn DAMALS

wie lange bist Du denn schon

nicht mehr Student ?

hier schon mal ansatzweise eine Antwort:
Ab dem Zeitpunkt, an dem du nicht mehr Student warst und gleichzeitig
MEHR als 450 EUR verdient hast, MUSS Dich Dein Arbeitgeber
RÜCKWIRKEND anmelden.

Du bist also versichert. Du und (evt) Dein Arbeitgeber wissen es nur noch nicht.

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