Änderung/Konkretisierung der Diagnose

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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franzpeter
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Änderung/Konkretisierung der Diagnose

Beitrag von franzpeter » 18.01.2018, 13:57

Wie ist das eigentlich, wenn:

a) sich die Diagnose auf der AU-Bescheinigung während des Krankengeldbezugs ändert bzw. ergänzt wird. Z.B. konkretere Diagnose die von Facharzt festgestellt wurde. Greift dann wieder die Entgeldfortzahlungspflicht des AG oder bleibt der Krankengeldbezug, wenn man dieses bereits bezieht.

b) der Betroffene wieder arbeiten geht und anschließend erneut eine Krankschreibung erfolgt mit der konkreteren Diagnose. Greift dann wieder die Entgeldfortzahlungspflicht des AG oder bleibt der Krankengeldbezug wieder fortgesetzt.

Generelle Frage:

Wenn ich für eine Woche AU bin und merke dass es wieder besser wird, also nicht mit einer Folgebescheinigung rechne, muss ich dann die AU-Bescheinigung binnen einer Woche ebenfalls an die Kasse senden oder kann das auch unterbleiben bzw. kann das evtl. nachteilige Konsequenzen (gut wäre eine Rechtsgrundlage) haben ?

Für eure Expertenmeinung vielen Dank vorab.

Czauderna
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Re: Änderung/Konkretisierung der Diagnose

Beitrag von Czauderna » 18.01.2018, 15:49

franzpeter hat geschrieben:Wie ist das eigentlich, wenn:

a) sich die Diagnose auf der AU-Bescheinigung während des Krankengeldbezugs ändert bzw. ergänzt wird. Z.B. konkretere Diagnose die von Facharzt festgestellt wurde. Greift dann wieder die Entgeldfortzahlungspflicht des AG oder bleibt der Krankengeldbezug, wenn man dieses bereits bezieht.
Auf so eionen Gedanken muss man erst mal kommen - nein, die Entgeltfortzsahlung wird in diesem Fall nicht wieder aufgenommen

b) der Betroffene wieder arbeiten geht und anschließend erneut eine Krankschreibung erfolgt mit der konkreteren Diagnose. Greift dann wieder die Entgeldfortzahlungspflicht des AG oder bleibt der Krankengeldbezug wieder fortgesetzt.
Wenn der Arbeitgeber vermutet, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt wie bei der vorherigen AU. dann wird er die Krankenkasse dazu befragen, dieser widerum den Arzt oder den MDK, und wenn da verneint wird, dann muss der Arbeitgeber wieder für sechs Wochen zahlen

Generelle Frage: (waren das eben spezielle Fragen ?)

Wenn ich für eine Woche AU bin und merke dass es wieder besser wird, also nicht mit einer Folgebescheinigung rechne, muss ich dann die AU-Bescheinigung binnen einer Woche ebenfalls an die Kasse senden oder kann das auch unterbleiben bzw. kann das evtl. nachteilige Konsequenzen (gut wäre eine Rechtsgrundlage) haben ?
Nun, es kommt hier auf die vorliegenden Verhältnisse an - es könnte sein, dass der Arbeitgeber nicht mehr zahlen muss (siehe oben), oder dass es sich um eine Erkrankung innerhalb der ersten 28 Tage eines Beschaeftigungsverhältnisses handelt, da wäre es schon wichtig, die AU-Meldung innerhalb dieser Woche bei der Kasse einzureichen.Rechtsgrundage gibt es dazu

Für eure Expertenmeinung vielen Dank vorab.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Beitrag von franzpeter » 18.01.2018, 19:25

Wenn ich für eine Woche AU bin und merke dass es wieder besser wird, also nicht mit einer Folgebescheinigung rechne, muss ich dann die AU-Bescheinigung binnen einer Woche ebenfalls an die Kasse senden oder kann das auch unterbleiben bzw. kann das evtl. nachteilige Konsequenzen (gut wäre eine Rechtsgrundlage) haben ?
Nun, es kommt hier auf die vorliegenden Verhältnisse an - es könnte sein, dass der Arbeitgeber nicht mehr zahlen muss (siehe oben), oder dass es sich um eine Erkrankung innerhalb der ersten 28 Tage eines Beschaeftigungsverhältnisses handelt, da wäre es schon wichtig, die AU-Meldung innerhalb dieser Woche bei der Kasse einzureichen.Rechtsgrundage gibt es dazu
Danke Czauderna. Etwas konkreter.

Das Beschäftigungsverhältnis ist weit über die 28 Tage hinaus.

Hat es für den Versicherten aus Arbeitgebersicht oder aus Kassensicht irgendwelche Nachteile, wenn er in so einem Fall die AU-Bescheinigung gar nicht erst zu Kasse sendet. Mir fehlt eine rechtliche Grundlage aus der hervorgeht, dass der Versicherte die Krankmeldung spätestens nach einer Woche an die Kasse senden muss, auch wenn er dann wieder arbeiten geht. Kann die Kasse z.B. Krankengeld verweigern, wenn einige Monate später wegen derselben Diagnose ein Krankengeldbezug entsteht und der Arbeitgeber bei der Kasse nachfragt wegen selber Vorerkrankungen ?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 18.01.2018, 19:39

Hallo franzpeter,

aus folgendem Grund musst du jede AU innerhalb von 7 Tagen an die Kasse schicken:

Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt erneut erkrankst, erfragt der Arbeitgeber meistens die Vorerkrankungen bei der Krankenkasse. Sollten der Kasse für einzelne Zeiträume keine Arbeitsunfähigkeiten gemeldet sein, erhält der Arbeitgeber die Antwort "AU-Meldung liegt nicht vor, keine Prüfung möglich". In so einem Fall rechnen die Arbeitgeber in der Regel alles auf die aktuelle AU an, auch wenn das gar nicht so korrekt ist. Das heißt, du erhälst unter Umständen die dir zustehende Entgeltfortzahlung nicht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2018, 19:49

franzpeter hat geschrieben:
Wenn ich für eine Woche AU bin und merke dass es wieder besser wird, also nicht mit einer Folgebescheinigung rechne, muss ich dann die AU-Bescheinigung binnen einer Woche ebenfalls an die Kasse senden oder kann das auch unterbleiben bzw. kann das evtl. nachteilige Konsequenzen (gut wäre eine Rechtsgrundlage) haben ?
Nun, es kommt hier auf die vorliegenden Verhältnisse an - es könnte sein, dass der Arbeitgeber nicht mehr zahlen muss (siehe oben), oder dass es sich um eine Erkrankung innerhalb der ersten 28 Tage eines Beschaeftigungsverhältnisses handelt, da wäre es schon wichtig, die AU-Meldung innerhalb dieser Woche bei der Kasse einzureichen.Rechtsgrundage gibt es dazu
Danke Czauderna. Etwas konkreter.

Das Beschäftigungsverhältnis ist weit über die 28 Tage hinaus.

Hat es für den Versicherten aus Arbeitgebersicht oder aus Kassensicht irgendwelche Nachteile, wenn er in so einem Fall die AU-Bescheinigung gar nicht erst zu Kasse sendet. Mir fehlt eine rechtliche Grundlage aus der hervorgeht, dass der Versicherte die Krankmeldung spätestens nach einer Woche an die Kasse senden muss, auch wenn er dann wieder arbeiten geht. Kann die Kasse z.B. Krankengeld verweigern, wenn einige Monate später wegen derselben Diagnose ein Krankengeldbezug entsteht und der Arbeitgeber bei der Kasse nachfragt wegen selber Vorerkrankungen ?
Hallo,
nein, hat es nicht - die Kasse wird sagen, dass ihr nix von einer Vorerkrankung bekannt ist, deshalb kann sie keinen Arzt dazu befragen und wird dann sich erst mal quer stellen, was die "sofortige" Krankengeldzahlung betrifft. Der Arbeitgeber wird sauer sein, weil er ja nun auch keine Bestätigung über den Zusammenhang hat und deshalb wieder zahlen muss. Außerdem gibt es da noch das Lohnausgleichsverfahren, bei dem der Arbeitgeber von der Lohnausgleichskasse ggf. seine Aufwendung der Entgeltfortzahlung zum grossen Teil erstattet bekommen kann, aber wenn die Kasse keine dazu passenden AU-Meldung hat, muss sie nicht zwingend zahlen. Eine rechtliche Grundlage, was die Abgabe der Meldung und den Krankengeldanspruch betrifft, gibt es dazu auch - § 49 SGB V - habe ich mal für dich gegoogelt (man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo es steht).
Du siehst, es ist schon wichtig und es gibt sehr oft Ärger, genau deswegen. Und wie immer im Leben, man glaubt, es betrifft einen selbst nicht, schwupp, da ist es passiert.
Gruss
Czauderna

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