Änderung KVdR 10.08.2017 mit 70 von PKV in GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Rossi
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Änderung KVdR 10.08.2017 mit 70 von PKV in GKV

Beitrag von Rossi » 29.05.2017, 08:06

Holla, zum 01.08.2017 tritt eine Vergünstigung im Rahmen der KVdR ein.

Für jedes Kind (leibliches Kind, Pflegekind oder Stiefkind) bekommen Mami und Papi pauschal 3 Jahre für die KVdR angerechnet. Dies betrifft auch sog. Altfälle.

http://www.openpr.de/news/952641.html

Elton
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Beitrag von Elton » 29.05.2017, 18:48

Das ist doch mal eine interessante Sache fuer freiwillig in der GKV versicherte Rentner. Die Frage, die sich mir stellt ist: Wird dadurch implizit ein Teil der privatversicherten Rentner in die GKV gezwungen? Es koennte ja sein, dass derjenige ganz zufrieden mit seiner privaten Versicherung ist und das nicht moechte.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 29.05.2017, 19:02

Ein bislang privat Versicherter könnte sich zum 01.08.2017 auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Jenes ist aber immer ein Rechenexempel.

In der Regel ist die GKV wesentlich günstiger. Man zahlt von der Rente ca. 10,8 % Beiträge und damit genießt man eine volle Absicherung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.05.2017, 22:02

Rossi hat geschrieben:Ein bislang privat Versicherter könnte sich zum 01.08.2017 auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Jenes ist aber immer ein Rechenexempel.

In der Regel ist die GKV wesentlich günstiger. Man zahlt von der Rente ca. 10,8 % Beiträge und damit genießt man eine volle Absicherung.
Hallo,
Da stellt sich spontan die Frage, wer denn jetzt feststellt ob bei einem
PKV-Versicherten nun plötzlich Krankenversicherungspflicht eintritt, ob bei freiwillig Versicherten Rentenbeziehern die in der GKV versichert sind die Kasse von Amtswegen tätig werden muss und wie kuenftig die Vorversicherungszeiten gerechnet werden, zB. Wie bisher zzgl. Von jeweils 3 Jahren pro Kind.
Gruß
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 30.05.2017, 08:19

Nun ja, ein bislang privat Versicherter wird wohl auf die Kasse zugehen müssen und eine neue Anlage KVdR einreichen.

Bei den bislang freiwillig Versicherten hält der SpiBu fest, dass die Kassen nicht von Amts wegen tätig werden müssen. Nur dann, wenn der Kunde selber einen Antrag auf Prüfung stellt oder wenn er bei der Kasse vorstellig wird und sich nach der neuen Regelung erkundigt.

Auf der anderen Seite macht es doch vom Arbeitsaufwand einen erheblichen Unterschied. Wenn jemand bspw. freiwillig versichert ist, dann muss die Kasse jedes Jahr eine Einkommensanfrage machen. In der Regel gibt es zum 01.01. des Jahres (neue Mindesteinkommensgrenze) und zum 01.07. (Rentenerhöhung) einen neuen Beitragsbescheid. Dies ist in der Regel mit Arbeit verbunden. Dann muss auch noch der Beitragseingang überwacht werden. Teilweise Mahnungen, Säumniszuschläge etc. Arbeit über Arbeit.

Wenn jemand in der KVdR drinne ist, dann läuft alles von automatisch. Von daher müssten die Kassen, zumindest die Abteilungen für die freiw. Versicherten ein Interesse daran haben, die Kunden in die KVdR zu bringen, denn danach ist es weniger Arbeit.

Beitragstechnisch dürfte es auch irgendwie egal sein. Denn alle Beiträge landen doch eh im Gesundheitsfonds und anschließend werden sie nach der Anzahl der Versicherten wieder verteilt, wenn ich mich nicht irre.

Wir haben hier bei uns in der Sozialhilfe ca. 200 Fälle mit Rente und freiw. Kv. Fast 100 Fälle kommen durch die Anrechnung der Kinderzeiten in die KVdR, also 50 %! Holla, jenes ist aber was. Wir als Sozialhilfeträger sparen natürlich ne Menge Geld, da die KVdR günstiger ist. Aber auch vom Arbeitsaufwand wird es bei uns weniger.

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