Änderungsgesetz zur SV-Pflicht dualer Studiengänge


 
Änderungsgesetz zur SV-Pflicht dualer Studiengänge
*****0,0 von 1 bis 5 Sternen0,0 von 1 bis 5 Sternen0 von 1 bis 5
auf Grundlage von 0 Bewertungen
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankenversicherung für Studenten

Nächstes Thema : Anrechnung BaföG/Studienkredit Monatsbeitrag/Befreiung  

Autor Nachricht
®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Do Nov 03, 2011 9:51 am    Titel: Änderungsgesetz zur SV-Pflicht dualer Studiengänge

Entwurf des 4. SGB IV-Änderungsgesetzes beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 25.05.2011 dem Entwurf für ein „Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ zugestimmt und ihn in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die wesentlichen Änderungen sollen am 01.01.2012 in Kraft treten.

Das Ziel des Gesetzentwurfes ist es, die Verfahren effektiver zu gestalten. Dazu sind Änderungen und Anpassungen vieler Regelungen und die Klärung von Einzelfragen in der Sozialversicherung vorgesehen.

Nachfolgend ergibt sich für Teilnehmer an dualen Studiengängen eine wichtige Änderung:

Die Versicherungspflicht von Teilnehmern an dualen Studiengängen soll zukünftig einheitlich geregelt werden. Für die gesamte Dauer des Studiums soll Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie der Arbeitsförderung als Beschäftigte bestehen. Die Teilnehmer sollen den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt werden.

Die neuen Regelungen sind voraussichtlich ab dem 01.01.2012 anzuwenden, also nicht zum Beginn des Wintersemesters 2011/2012. Ab diesem Zeitpunkt sind alle praxisorientierten dualen Studiengänge wieder versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Dieses Vorhaben wird durch alle Beteiligten befürwortet (Schulen, Spitzenverband GKV). Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es liegt lediglich ein Entwurf vor.

Ich persönlich fände diese Gesetzesänderung sehr gut und kann sie nur begrüßen, da ich selbst Nutznießer wäre!

Was haltet ihr von der zu geplanten Gesetzesänderung?
Hat bereits jemand genauere Infornmationen, ob es tatsächlich schon ab dem 01.01.2012 greifen könnte oder doch ein späterer Termin wahrscheinlicher ist!?


Zuletzt bearbeitet von ®ené am Do Nov 10, 2011 5:59 pm, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 12:46 pm    Titel:

Kann denn keiner etwas dazu sagen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 1:22 pm    Titel:

Hallo,
sagen wir mal so - in der Regel ist es so, dass hier im Forum eine konkrete Frage gestellt wird und wer will und kann, der antwortet.
Du hast hier "nur" eine Information rein gestellt - was soll man darauf antworten -
gefällt mir oder gefällt mir nicht - so, alá Facebook ??
Also, damit du eine Meinung hast - ich finde diese neue Regelung gut.
Gruss
Czauderna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karrotte



Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 9
Wohnort: zZ Brüssel

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 1:39 pm    Titel:

Habe mich auch gefragt, was man dazu sagen soll, wenn keine Frage steht.
Meiner Meinung nach ist es nicht verkehrt, wenn das alles angepasst und einer Vereinheitlichung unterzogen wird.
_________________
Amicus certus in re incerta cernitur.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 5:59 pm    Titel:

Czauderna hat folgendes geschrieben::
Hallo,
sagen wir mal so - in der Regel ist es so, dass hier im Forum eine konkrete Frage gestellt wird und wer will und kann, der antwortet.
Du hast hier "nur" eine Information rein gestellt - was soll man darauf antworten -
gefällt mir oder gefällt mir nicht - so, alá Facebook ??
Also, damit du eine Meinung hast - ich finde diese neue Regelung gut.
Gruss
Czauderna


Karrotte hat folgendes geschrieben::
Habe mich auch gefragt, was man dazu sagen soll, wenn keine Frage steht.
Meiner Meinung nach ist es nicht verkehrt, wenn das alles angepasst und einer Vereinheitlichung unterzogen wird.


In einem Forum wird gewöhnlich auch Meinungsaustausch betrieben und nicht „nur“ Fragen gestellt u. beantwortet. Aber dennoch habe ich nun meinen Eingangspost angepasst!

P.S.: Ich nutze Facebook nicht, daher weiß ich nicht welche Art Konversation dort betrieben wird!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Di Nov 22, 2011 6:21 pm    Titel:

Ist bei den Krankenkassen dieser Änderungsentwurf bereits bekannt?

Bzw. wird dies tatsächlich bereits ab 01.01.2012 umgesetzt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
roemer70



Anmeldungsdatum: 23.06.2010
Beiträge: 292

Verfasst am: Di Nov 22, 2011 8:59 pm    Titel:

Zitat:
Ist bei den Krankenkassen dieser Änderungsentwurf bereits bekannt?


Ja, natürlich. Also zumindest bei denen, die ich kenne. Wink

Zitat:
Bzw. wird dies tatsächlich bereits ab 01.01.2012 umgesetzt?


So wird es zumindest gegenüber Arbeitgebern kommuniziert.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
®ené



Anmeldungsdatum: 21.04.2011
Beiträge: 27

Verfasst am: Mi Nov 23, 2011 2:20 pm    Titel:

Meine Krankenkasse, zumindest die für mich zuständige Bearbeiterin, weiß davon eben nichts.

Dabei wäre diese Änderung in meinem Fall sehr elementar, da meine GKV von mir noch ausstehende Beiträge (aus einer freiwilligen GKV) rückwirkend vom 01.10.2010 verlangt und ich nun auf die Änderung warte, damit diese Rückforderung hinfällig wird und eine GKV als Arbeitnehmer/Auszubildender wieder greift.

Dann müsste mich mein Arbeitgeber rückwirkend zum 01.10.2010 bei der GKV anmelden u. die entsprechenden Beiträge nachzahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Steinlaus



Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 48

Verfasst am: Fr Nov 25, 2011 9:55 am    Titel:

Hi,
da muss ich dich leider enttäuschen, diese Gesetzesänderung hat nur eine Wirkung für die Zukunft, sprich deine Beitragsrückstände bleiben bestehen. Deinen Arbeitgeber meldet dich erst wieder ab dem 01.01.2012 an, der Rest ist deine Sache!!

Ciao
die Laus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Czauderna



Anmeldungsdatum: 10.12.2008
Beiträge: 3142

Verfasst am: Fr Nov 25, 2011 11:57 am    Titel:

Hallo,
bei uns ist diese Änderung schon bekannt, allerdings ist das Gesetz noch nicht
verabschiedet.
Gruss
Czauderna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    Krankenkassenforum Foren-Übersicht - Krankenversicherung für Studenten Alle Zeiten sind GMT + 2 Stunden
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Home   Nutzungsbedingungen   Haftungsausschluss   Impressum   
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group