Nebenberuflich Selbständig nun wieder Angestellt

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
cedrik0
Beiträge: 17
Registriert: 25.08.2009, 09:07

Nebenberuflich Selbständig nun wieder Angestellt

Beitrag von cedrik0 » 17.09.2015, 08:46

Hallo,
bis jetzt gibt es den Status freiwillig KV und nebenberuflich Selbständig.
Hauptberuf Hausmann/frau. Ehemann verdient Gut. Status wurde bei Wochenarbeitszeit von <19 Std und Jahreseinkommen aus der Selbständigkeit (10000-15000) seit Jahren anerkannt. Somit gab es Verdienstabhängige Krankenkassenbeitrag (GKV).

Jetzt wird aus einem Teil der Selbständigkeit eine feste Anstellung.
Verdienst ca 1600 Brutto (Netto1000) im Monat.
Der Gewinn und der Stundenaufwand der Selbständigkeit wird sich ca halbieren.
Über die Anstellung wird Krankenversichert.

Nun die Frage: Geht das so ? Und wie wird die Selbständigkeit dann berechnet. Muß auf den Gewinn davon dann auch Krankenkasse bezahlt werden und wie rechnet sich dann der Beitrag?

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Nebenberuflich Selbständig nun wieder Angestellt

Beitrag von Czauderna » 17.09.2015, 10:17

cedrik0 hat geschrieben:Hallo,
bis jetzt gibt es den Status freiwillig KV und nebenberuflich Selbständig.
Hauptberuf Hausmann/frau. Ehemann verdient Gut. Status wurde bei Wochenarbeitszeit von <19 Std und Jahreseinkommen aus der Selbständigkeit (10000-15000) seit Jahren anerkannt. Somit gab es Verdienstabhängige Krankenkassenbeitrag (GKV).

Jetzt wird aus einem Teil der Selbständigkeit eine feste Anstellung.
Verdienst ca 1600 Brutto (Netto1000) im Monat.
Der Gewinn und der Stundenaufwand der Selbständigkeit wird sich ca halbieren.
Über die Anstellung wird Krankenversichert.

Nun die Frage: Geht das so ? Und wie wird die Selbständigkeit dann berechnet. Muß auf den Gewinn davon dann auch Krankenkasse bezahlt werden und wie rechnet sich dann der Beitrag?
Hallo,
wenn Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegt sind die Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit nicht beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

cedrik0
Beiträge: 17
Registriert: 25.08.2009, 09:07

Beitrag von cedrik0 » 17.09.2015, 12:46

Hät ich mir denken können das Czauderna antwortet :lol:

Vielen Dank wie immer.

Eine Frage noch, das ganze passiert unterjährig, muß ich dann zum Zeitpunkt der Anstellung nachweisen das danach weniger nebenbei verdient wurde?
Die ersten 9 Monate waren ja Normalverdienst in der Selbständigkeit, die nächsten 3 werden dann eher weniger bis gar nichts. Im Schnitt über das Umstellungsjahr wird es aber monatlich mehr sein als aus dem Angestelltenverhältnis.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.09.2015, 15:03

Hallo,
da ab dem 1.10. keine freiwilligen Beiträge mehr zu zahlen sind, spielt die Höhe des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit keine Rolle mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kasse noch rückwirkend einen Einkommensnachweis für die 9 Monate haben möchte.
Gruss
Czauderna

Antworten