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Nebenverdienst freiwillig versicherter Berufsfachschüler
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Nächstes Thema : Selbstständig->Angestellt -> Zwangswechsel in GKV? |
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Nachricht |
fragant
Anmeldungsdatum: 25.09.2011 Beiträge: 19
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| Verfasst am: Di Jan 17, 2012 4:46 pm Titel: Nebenverdienst freiwillig versicherter Berufsfachschüler |
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Einfache Frage:
Was darf man dazu verdienen (aus selbständiger Arbeit a 10 Stunden / Woche) ?? |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Di Jan 17, 2012 9:21 pm Titel: Re: Nebenverdienst freiwillig versicherter Berufsfachschüler |
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| fragant hat folgendes geschrieben:: | Einfache Frage:
Was darf man dazu verdienen (aus selbständiger Arbeit a 10 Stunden / Woche) ?? |
Hallo (soviel Zeit muss sein)
einfache Antwort - so viel wie man will - aber irgendwann ist man dann eben nicht mehr als Fachschüler versichert sondern selbständig und das hängt nicht alleine von der wöchentlichen Stundenzahl ab - einen festen Betrag gibt es da auch nicht, hängst also von der Prüfung durch die Kasse ab.
Gruss
Czauderna |
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fragant
Anmeldungsdatum: 25.09.2011 Beiträge: 19
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 9:44 pm Titel: |
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Hallo Czauderna
Ich meinte natürlich, um weiterhin in diesem Tarif versichert zu bleiben.
Gibt es denn gar keine Anhaltspunkte, womit ich im grünen Bereich bin? |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Mi Jan 25, 2012 10:54 pm Titel: |
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| fragant hat folgendes geschrieben:: | Hallo Czauderna :wink:
Ich meinte natürlich, um weiterhin in diesem Tarif versichert zu bleiben.
Gibt es denn gar keine Anhaltspunkte, womit ich im grünen Bereich bin? |
Hallo,
da wäre das einmal das Einkommen - wenn es für dich von entscheidender wirtschaftlicher Bedeutung ist, dies in Verbindung mit dem Arbeitsaufwand - dann liegt eben der Staus eines Schülers nicht mehr vor - die Frage ist eben, was ist in deinem Fall konkret anzusetzen und anzurechnen - das macht deine Kasse.
Es nützt dir nix, wenn ich schreibe du bist weiterhin Schüler oder du bist selbständig - beides könnte von deiner Kasse anders gesehen werden.
Ich kann dir nur sagen wie ich entscheiden würde - wenn du deinen Lebensunterhalt alleine aus dem Einkommen der selbständigen Tätigkeit bestreitest, würde ich dich als Selbständigen einstufen - wenn du aber nicht regelmäßig , sagen wir mal mehr als 400,00 € im Monat erwirtschaftest und deinen Lebensunterhalt noch mit anderen Mitteln bestreitest, dies bei 10 Stunden Aufwand wöchentlich, dann würde ich dich als Schüler belassen -
aber das ist Theorie, nicht die Praxis.
Gruss
Czauderna |
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