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Neue Wahltarife ab dem 01.08.2009
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Koulchen
Anmeldungsdatum: 14.01.2009 Beiträge: 125
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| Verfasst am: Di Jul 14, 2009 12:29 pm Titel: Neue Wahltarife ab dem 01.08.2009 |
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Hallo allerseits,
ich habe gerade im neuen "Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften" gelesen, daß ab 01.08.09 Wahltarife möglich sind, bei denen die Einstufung nicht mehr auf Grundlage des Arbeitseinkommens erfolgen muß - siehe § 53 Abs. 6 SGB V, neu eingefügter Satz nach Satz 1: "Von § 47 kann abgewichen werden."
Habe ich das richtig verstanden? Und können die KK-Mitarbeiter hier im Forum bereits erste Informationen darüber geben, was ihre jeweiligen Kassen in dieser Richtung vorhaben?
Das klingt nämlich alles sehr interessant, geht aber doch völlig weg vom ursprünglichen Gedanken der gesetzlichen Versicherung - sieht für mich jedenfalls sehr nach zusätzlicher privater Absicherung aus, und zwar viel mehr, als das bei den bisherigen Wahltarifen der Fall war, die immer noch über den Bezug auf § 47 SGB V an das Einkommen gekoppelt sind.
Wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu seine Einschätzung oder konkrete Überlegungen seiner Kasse mitteilen könnte.
Vielen Dank und Gruß
Koulchen |
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Koulchen
Anmeldungsdatum: 14.01.2009 Beiträge: 125
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| Verfasst am: Mi Jul 22, 2009 10:43 am Titel: |
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Kann hierzu denn keiner etwas sagen? Ich finde es eminent wichtig, ob § 47 SGB V noch gilt oder nicht.
Gruß
Koulchen |
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Czauderna
Anmeldungsdatum: 10.12.2008 Beiträge: 3142
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| Verfasst am: Mi Jul 22, 2009 10:50 pm Titel: |
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Hallo,
was soll ich dazu sagen - gelesen hab ich das auch, kenne aber keine Kasse die neue Angebote hat - so wie ich die Sache nur anhand des Gesetzestextes beurteile wäre es demnach möglich einen Tarif anzubieten
der einen frueheren Bezug von Krankengeld (z.B. von Selbständigen) beinhaltet als der Beginn der 7.Woche.
Abwarten kann man da nur sagen.
Gruß
Czauderna |
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Koulchen
Anmeldungsdatum: 14.01.2009 Beiträge: 125
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| Verfasst am: Mi Jul 22, 2009 11:22 pm Titel: |
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Hallo Czauderna,
habe beim Nachschlagen gefunden, daß wir diese Diskussion schon mal im Februar hatten. Damals ging es noch um den Gesetzentwurf, der diese Passage aber auch schon drin hatte.
Sie hatten damals bereits gesagt, daß diese Bestimmung sich nur auf die Zeit bis Ende der sechsten Woche bezieht und daß für diese Zeit auch ein höheres Krankengeld als üblich denkbar ist - aber nicht mehr für die Zeit danach.
Sieht so aus, als wenn es dabei geblieben wäre. Na ja, die Krankenkassen werden bestimmt bald mit neuen Wahltarifen rumkommen, weil sie müssen, oder? Daß es langsam keinen Spaß mehr macht, die unausgegorenen Gesetze des Staats jedesmal in ewig langer Arbeit in neue Tarife umsetzen zu müssen, ist dabei auch völlig klar.
Viele Grüße
Koulchen |
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