Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend vom Finanzamt???

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
FF84
Beiträge: 2
Registriert: 23.05.2018, 21:03

Nichtveranlagungsbescheinigung rückwirkend vom Finanzamt???

Beitrag von FF84 » 24.05.2018, 10:13

Hallo zusammen,

ich habe einen etwas merkwürdig gearteten Fall bezüglich einer sog. Einnahmenanfrage der TK. Vor kurzem bekam ich ein Schreiben, in dem ich gebeten wurde meinen Steuerbescheid für 2015 einzureichen. Damals war ich vorrübergehend als Selbstständiger versichert, allerdings nur für drei Monate. Davor und danach war ich freiwillig versichert. Zur genauen Berechnung meiner Beitragssätze für das Jahr sei das notwendig, da die Beiträge damals nur „geschätzt“ waren, so der sinngemäße Wortlaut…

Da ich 2015 unter dem Grundfreibetrag geblieben bin, habe ich damals keine Steuererklärung eingereicht. Die TK verlangte im gestern eingegangenen Schreiben daraufhin eine Nichtveranlagungsbescheinigung für 2015. Drei ganz blöde Fragen habe ich jetzt:

*Weshalb muss man eine NVb beantragen, wenn man neben fehlendem Arbeitseinkommen auch keine Zinserträge aus (nicht vorhandenem) Kapital erzielt hat? Ich habe damals aus diesem Grund logischerweise keine beantragt…
*Kann eine NVb überhaupt so weit rückwirkend ausgestellt werden? Falls ja
*Bei welchem Finanzamt stelle ich einen solchen Antrag, wenn ich 2016 in ein anderes Bundesland umgezogen bin?

Um die Geschichte abzuschließen: Nach Ende des Projektes, in dessen Rahmen meine Selbstständigkeit stattfand, habe ich von den Ersparnissen leben können (da mietfrei), bis ich Anfang 2016 meine aktuelle Festanstellung bekam. Über die Änderungen meiner jeweiligen Einkommenssituation hatte ich die TK stets zeitnah informiert und auch die entsprechenden Bestätigungen über die Höhe meines freiwilligen Beitrages schriftlich erhalten. Ach ja, die Einnahmen aus der Selbstständigkeit habe ich bereits nachgewiesen, indem ich Kopien der Rechnungen vom damaligen Auftraggeber zum Antwortschreiben beigelegt habe.

Geht es der TK jetzt also um genau diese Übergangszeit zwischen Ende Selbstständigkeit und Beginn Festanstellung? Was passiert wenn keine NV-Bescheinigung nachreichbar ist?

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 24.05.2018, 10:50

Hallo,
willkommen im Forum -
deine Fragestellung betrifft eigentlich nur den Bereich Finanzamt und weniger den Bereich Krankenkasse. Was die betrifft, so nehmen die Kassen grundsaetzlich den entsprechenden Einkommensteuerbescheid für die Beitragsfestsetzung her. Wenn es aber nun mal keinen Einkommensteuerbescheid gibt, dann können natürlich auch andere, aussagekräftige Einkommensnachweise vorgelegt werden, so wirst du ja wohl bei nur drei Monaten selbständiger Tätigkeit darüber Unterlagen haben, was du da als Arbeitseinkommen hattest und auch über den Rest des Jahres solltest du entsprechende Nachweise, z.B. Bankauszüge, noch haben.
Wie gesagt, deine andere Fragen betreffen das Finanzamt, da kann zumindest ich dir nicht weiterhelfen.
Gruss
Czauderna

heinrich
Beiträge: 1247
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 24.05.2018, 22:30

wenn Du keine NV Bescheinigung bekommst, dann wird Dich Deine Krankenkasse höchstwahrscheinlich in den Höchstbeitrag von ca. 750-800 monatlich für den Zeitraum der Selbstständigkeit nehmen.

FF84
Beiträge: 2
Registriert: 23.05.2018, 21:03

Beitrag von FF84 » 25.05.2018, 08:51

@Czauderna
Vielen Dank für deine schnelle Antwort! :D
So etwas in der Art hatte ich auch vermutet, vor allem weil Finanzämter ja gerne mal ihr eigenes Süppchen kochen...
heinrich hat geschrieben:wenn Du keine NV Bescheinigung bekommst, dann wird Dich Deine Krankenkasse höchstwahrscheinlich in den Höchstbeitrag von ca. 750-800 monatlich für den Zeitraum der Selbstständigkeit nehmen.
Das klingt für mich dann doch eher nach sinnloser Willkür...auch und vor allem da ich anhand von Kontoauszügen nachweisen kann dass nach Ende der Selbstständigkeit kein weiteres Einkommen generiert wurde und ein solcher Bescheid ("Differenz Höchstbeitrag<->Gezahlter Beitrag nachträglich für die 3 Monate") damit nichtig wird...

Wäre mir auch neu dass man in D dazu gezwungen werden kann (egal mit welchem tatsächlichen Einkommen/Kapital, aber insbesondere ohne) eine NV zu beantragen, den Paragraphen würde ich gerne sehen :wink:...

Zufälligerweise bin ich demnächst in Hamburg, da werde ich der Zentrale mal wieder einen Besuch abstatten. War während ich dort gewohnt habe auch tatsächlich "meine Filiale", weil am nähesten dran. Habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Damen und Herren dort sehr freundlich und zuvorkommend sind und wenn man ihnen ebenso begegnet auch durchaus mit sich Reden lassen, in solchen Fragen von Verhältnismäßigkeiten. Es geht hier ja wirklich nur um einen sehr überschaubaren Zeitraum...

Antworten