Nichtversicherte - Ade !

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AdDiavolo
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Nichtversicherte - Ade !

Beitrag von AdDiavolo » 13.08.2014, 12:11

Hallo zusammen

Wenn der Gesetzgeber (Politik) gewollt hätte, hätte er das Thema Nichtversicherte in Deutschland ganz einfach zum 01.04.2007 lösen können. :wink:

Zusätzlich zur Einführung der Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die Abschaffung des Nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGBV und dafür die Regelung, daß für Versicherungszeiten als Nichtversicherte bis maximal einem Monat, die Beiträge als entrichtet gelten.

Diese würde den Versicherten und Krankenkassenmitarbeiter viel Ärger und sinnlosen Verwaltungsaufwand ersparen.

Natürlich lässt sich über Einzelheiten trefflich streiten. :)

Freundliche Grüße
AdDiavolo

Poet
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Re: Nichtversicherte - Ade !

Beitrag von Poet » 13.08.2014, 17:14

AdDiavolo hat geschrieben:Hallo zusammen

Wenn der Gesetzgeber (Politik) gewollt hätte, hätte er das Thema Nichtversicherte in Deutschland ganz einfach zum 01.04.2007 lösen können. :wink:

Zusätzlich zur Einführung der Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, die Abschaffung des Nachgehenden Leistungsanspruch nach § 19 SGBV und dafür die Regelung, daß für Versicherungszeiten als Nichtversicherte bis maximal einem Monat, die Beiträge als entrichtet gelten.

Der nachgehende Leistungsanspruch behindert niemanden, eine Mitgliedschaft nach 5.1.13 einzurichten.

Diese würde den Versicherten und Krankenkassenmitarbeiter viel Ärger und sinnlosen Verwaltungsaufwand ersparen.

Darum ging es doch nicht beim ersten Wurf, es ging darum ein Signal abzusenden, dass in D niemand mehr ohne KV sein darf/muss. Im zweiten Wurf 2013 wurde die unsägliche Idee mit den horrenden Säumniszuschlägen gottseidank aufgegeben. Dass dies eine Falle wird für Unversicherte war 2007 schon abzusehen. Dennoch bleibt es dabei: Jeder hat eine KV und muss zahlen, Amnestie gibt es nur auf Antrag und bei Erfüllen von Kriterien. Dein Vorschlag wäre ein Freibrief geworden, KV'n nur bei Bedarf abzuschließen.

Natürlich lässt sich über Einzelheiten trefflich streiten. :)

Lohnt nicht mehr, beide Gesetze wurden in der Praxis umgesetzt und faktisch ist niemand mehr ohne KV. :-)

Freundliche Grüße
AdDiavolo

AdDiavolo
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Beitrag von AdDiavolo » 15.08.2014, 17:41

@ poet

nein das habe ich das nicht geschrieben.

Die Versicherung als Nichtversicherte ab 01.04.2007, wie wie Gesetz wurde.

Einfach ausgedrückt, wer nicht anderweitig versichert ist, wird nach Nr. 13 pflichtversichert. Eine Wahlmöglichkeiten gibt es für die Versicherten nicht.

Vom Amtswegen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ohne solche Scherze, wie vom BVA, das zusätzlich wenn möglich, die Krankenkasssen auffordert, doch bitte nur auf Antrag zu versichern.

Zusätzlich die Abschaffung des Nachgehenden Leistungsanspruches. Er wird dann nicht mehr benötigt. Als Ausgleich gelten vor Versicherungszeiten bis maximal einen Monat, die Beiträge als entrichtet und die Krankenkassen und die Versicherten haben keinen Stress mit Versicherungszeiten als "Nichtversicherte" von ein, zwei, drei oder wenigen Tagen.

Freundliche Grüße
AdDiavolo

Poet
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Beitrag von Poet » 15.08.2014, 19:01

AdDiavolo hat geschrieben: Einfach ausgedrückt, wer nicht anderweitig versichert ist, wird nach Nr. 13 pflichtversichert. Eine Wahlmöglichkeiten gibt es für die Versicherten nicht.

Ja, die Versicherung muss aber nicht automatisch die GKV sein.

Vom Amtswegen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ohne solche Scherze, wie vom BVA, das zusätzlich wenn möglich, die Krankenkasssen auffordert, doch bitte nur auf Antrag zu versichern.

Für die Aufnahme von 5.1.13ern gibt es ein spezielles Formular. Dies wird benötigt um festzustellen, ob die Kasse überhaupt zuständig ist.

Zusätzlich die Abschaffung des Nachgehenden Leistungsanspruches. Er wird dann nicht mehr benötigt. Als Ausgleich gelten vor Versicherungszeiten bis maximal einen Monat, die Beiträge als entrichtet und die Krankenkassen und die Versicherten haben keinen Stress mit Versicherungszeiten als "Nichtversicherte" von ein, zwei, drei oder wenigen Tagen.

Nein. Nochmal: Es gibt keine Nichtversicherten mehr seit 2007. Alle Lücken sind zu schließen. Im Rahmen der 2013er Gesetzesänderungen kam die Regelung, dass selbst die, welche sich bis dahin noch nicht gemeldet haben, wieder Zugang zur gesetzlichen oder privaten KV erhalten und zwar auch wenn Lücken vorhanden waren, die hätten geschlossen werden müssen. Diese Regelung gilt nur für Unversicherte. Mehr Regelungsbedarf ist nicht notwendig.

Grüße zurück!
Poet


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AdDiavolo

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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 15.08.2014, 19:50

AdDiavolo hat geschrieben: Die Versicherung als Nichtversicherte ab 01.04.2007, wie wie Gesetz wurde.

Einfach ausgedrückt, wer nicht anderweitig versichert ist, wird nach Nr. 13 pflichtversichert. Eine Wahlmöglichkeiten gibt es für die Versicherten nicht.

Vom Amtswegen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und ohne solche Scherze, wie vom BVA, das zusätzlich wenn möglich, die Krankenkasssen auffordert, doch bitte nur auf Antrag zu versichern.
Genauso läuft bzw. lief es. Wenn die Kasse z. B. durch Leistungsinanspruchnahme feststellen konnte, dass kein anderweitiger Versicherungsschutz vorliegt, wurde die Mitgliedschaft eingerichtet. Und wenn nicht, dann nicht. Denn die Kasse kann/konnte ohne Mitwirkung des Nicht-Versicherten überhaupt nicht feststellen, ob die Voraussetzungen vorliegen.
AdDiavolo hat geschrieben: Zusätzlich die Abschaffung des Nachgehenden Leistungsanspruches. Er wird dann nicht mehr benötigt. Als Ausgleich gelten vor Versicherungszeiten bis maximal einen Monat, die Beiträge als entrichtet und die Krankenkassen und die Versicherten haben keinen Stress mit Versicherungszeiten als "Nichtversicherte" von ein, zwei, drei oder wenigen Tagen.
Seit etwas über einem Jahr ist die Beweislast umgekehrt - weist der Versicherte nicht nach, dass er über eine anderweitige Absicherung verfügt, setzt die Kasse die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort. Der nachgehende Leistungsanspruch ist vorrangig, so dass weder Kasse noch Versicherter ein Problem mit Nichtversicherungszeiten bis zu einem Monat haben. Da wird die Mitgliedschaft unterbrochen und gut ist.

AdDiavolo
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Beitrag von AdDiavolo » 16.08.2014, 16:53

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Seit etwas über einem Jahr ist die Beweislast umgekehrt - weist der Versicherte nicht nach, dass er über eine anderweitige Absicherung verfügt, setzt die Kasse die Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung fort. Der nachgehende Leistungsanspruch ist vorrangig, so dass weder Kasse noch Versicherter ein Problem mit Nichtversicherungszeiten bis zu einem Monat haben. Da wird die Mitgliedschaft unterbrochen und gut ist.
Stimmt aber für alle die seit dem 01.04.2007 nicht versichert sind und nicht bei der Krankenkasse aufgefallen sind, die sind noch immer nicht versichert.

Freundliche Grüße
AdDiavolo

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 16.08.2014, 18:02

AdDiavolo hat geschrieben:
Stimmt aber für alle die seit dem 01.04.2007 nicht versichert sind und nicht bei der Krankenkasse aufgefallen sind, die sind noch immer nicht versichert.

Freundliche Grüße
AdDiavolo
Die haben aber auch keinen nachgehenden Leistungsanspruch. Dein konstruiertes Problem besteht überhaupt nicht.

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