Nochmal Familienversicherung


 
Nochmal Familienversicherung
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Südpol



Anmeldungsdatum: 04.11.2010
Beiträge: 1

Verfasst am: Fr Nov 05, 2010 10:24 am    Titel: Nochmal Familienversicherung

Bin Student und z.Z über meinen Vater familienversichert in der GKV , meine Mutter ist Beamte und privat versichert . 1. Wie hoch darf das anrechenbare Einkommen meiner Mutter 2010 sein um weiterhin familienversichert zu bleiben und welche Einkommensbestandteile ( familienbezogen ) können rausgerechnet werden ?
2. Wahrscheinlich kommt meine Mutter ab Dezember 2010 über eine Grenze durch die Jahressonderzahlung , ab wann müßte ich mich dann selbst versichern und in welchem Umfang kann die Kasse dann rückwirkend Beiträge erheben oder bleibt die Versicherung noch für 2010 und ich müßte mich ab 2011 selbst versichern ? Für 2011 soll angeblich bereits ein Gesetz beim Bundesrat liegen was die Einkommensgrenze absenkt , wer hat Infos dazu ?
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zost



Anmeldungsdatum: 05.09.2010
Beiträge: 183

Verfasst am: Fr Nov 05, 2010 4:50 pm    Titel:

hier ist die jahresarbeitsentgeltgrenze gemeint , 2010: mtl. 4162,50 €. Diese wird ab 2011 gesenkt auf ... (hab ihc nicht im kopf, google mal).

bei der berechnung dürfen familienzuschläge herausgerechnet werden.

wenn die mutter im dezember drüber liegt und auch noch ab januar laufend müsste die fami zum 30.11.10 geschlossen werden.
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Fr Nov 05, 2010 5:05 pm    Titel:

49500 :12 = 4125 €

und 44500 : 12 = 3708, 33 €

hm kommt jetz nochdrauf an ob die Bestandsplfe für das Jahr 2010 noch läuft, oder ob du dich selber melden willst.
_________________
Mehr Sein als Schein.
v. Moltke
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heinrich



Anmeldungsdatum: 05.06.2009
Beiträge: 611

Verfasst am: Sa Nov 13, 2010 3:55 pm    Titel:

man kommt aber nicht erst durch eine Sonderzahlung im Dezmber über die Grenze.


Wenn z.B. die Bezüge ab 01.03.2010 durch Beförderung oder Tariferhöhung
(natürlich OHNE Familienzuschläge) aber unter Einrechnung von 1/12 der Sonderzahlung (aus 12/2010) die maßgebliche Grenze (im Jahre 2010 mtl 4162,50 mtl oder 49950 jährlich bzw. im Jahre 2011 mtl 4125 mtl. oder 49500 jährlich) überschreitet

dann endet die Familienversicherung mit dem Vortag des 01.03.2010, also it dem 28.02.2010

Es wären Beiträge nachzuzahlen
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