Ohne Versicherungsschutz


 
Ohne Versicherungsschutz
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droepschen



Anmeldungsdatum: 31.03.2011
Beiträge: 1

Verfasst am: Do März 31, 2011 4:29 pm    Titel: Ohne Versicherungsschutz

Hallo ihr Lieben,

ich hab diverse Threads durchforstet, für mich selbst aber noch keine Lösung gefunden Sad

Ich bin 27Jahre und studiere derzeit noch.
Ich fiel aus allen Wolken, als ich im Februar ein Schreiben meiner Krankenkasse bekam, dass der Versicherungsschutz seit 1.10. nicht mehr besteht, weil ich die Frist für einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung von 3 Monaten nicht eingehalten hätte. Es wurden Schreiben aufgelistet, auf die ich nicht reagiert hätte. Daraufhin habe ich schnell den Antrag nachgereicht. Dieser wurde aber mit Verweis auf die 3Monatsfrist abgelehnt.
Nun steh ich da ohne Versicherungsschutz seit 1.10.
Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und die meinten, dass ich rückwirkend die ausstehenden Beiträge zahlen müsste und mich dann für 145eur/Monat versichern könnte.

Kann ich zu einer anderen KK wechseln und komme so um die Rückzahlung herum?

Verlangt eine Private KV den lückenlosen Nachweis über den Schutz der letzten Monate?

Ich werd ab 1.5. in Großbritannien versichert sein und auch keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben für die Zeit von einigen Monaten, bin aber trotzdem noch in einer deutschen Hochschule immatrikuliert und will ab Oktober meine letzten Prüfungen in Deutschland machen.

Muss ich für die kommenden Monate im Ausland trotzdem in Deutschland krankenversichert sein?

Bisher bin ich ja immer noch Mitglied in der Krankenkasse und könnte die Mitgliedschaft bis dahin ruhen lassen, wenn ich das recht verstanden habe?

Ich blicke grad wirklich nicht mehr durch und weiß gar nicht, wie ich das alles bezahlen soll Sad
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rollstuhlfahrer



Anmeldungsdatum: 16.03.2011
Beiträge: 8

Verfasst am: Mi Apr 27, 2011 4:43 pm    Titel: Ist doch güntig.

Also um die Rückzahlung der Beiträge bis 1.10. wirst du nicht herumkommen, da sie bindend sind. Natürlich kannst du zu einer neuen KK wechseln, allerdings verlangen die gesetzlichen sehr wohl Auskünfte über deinen bisherigen Versicherungsschutz. Des Weiteren finde ich 145 Euronen sehr günstig. Ich bin bei der AOK Sachsen-Thüringen für 167 Euro freiwillig studentisch.
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nabo1979



Anmeldungsdatum: 06.04.2011
Beiträge: 232

Verfasst am: Do Apr 28, 2011 11:26 am    Titel: Re: Ist doch güntig.

rollstuhlfahrer hat folgendes geschrieben::
... finde ich 145 Euronen sehr günstig. Ich bin bei der AOK Sachsen-Thüringen für 167 Euro freiwillig studentisch.


Das würde ich mir an deiner Stelle mal von der AOK erklären lassen.

Der Mindestbeitrag für sonstige freiwillige Versicherte liegt bei 145,64 Euro (ohne Kinder).

Auch bei der AOK PLUS! Exclamation

Die haben nämlich keinen Zusatzbeitrag und somit 14,9% von 851,67 Euro und noch 2,2 % für die Pflegeversicherung.

Woher kommen die 23 Euro zusätzlich bei dir???
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nabo1979



Anmeldungsdatum: 06.04.2011
Beiträge: 232

Verfasst am: Do Apr 28, 2011 11:40 am    Titel: Re: Ohne Versicherungsschutz

droepschen hat folgendes geschrieben::
Es wurden Schreiben aufgelistet, auf die ich nicht reagiert hätte.


Warum hast du nicht reagiert?

droepschen hat folgendes geschrieben::
Daraufhin habe ich schnell den Antrag nachgereicht. Dieser wurde aber mit Verweis auf die 3Monatsfrist abgelehnt.
Nun steh ich da ohne Versicherungsschutz seit 1.10.
Ich habe bei der Krankenkasse angerufen und die meinten, dass ich rückwirkend die ausstehenden Beiträge zahlen müsste und mich dann für 145eur/Monat versichern könnte.


Der Beitrag ist der gleiche, es ist nur eine andere Bezeichnung der Versicherung. Die freiwillige Versicherung, die ist an die 3 Monatsfrist gebunden. Bei dir ist nun nur noch die Pflichtversicherung kraft Gesetzes möglich (§5,1,13). Aber wie gesagt ist bei dir in der Konsequenz das gleiche.

droepschen hat folgendes geschrieben::
Kann ich zu einer anderen KK wechseln ...


Ja wenn du 18 Monate durchgängig bei deiner bisherigen Kasse warst.

droepschen hat folgendes geschrieben::
... und komme so um die Rückzahlung herum?


nein, da du lückenlos versichert sein musst.

droepschen hat folgendes geschrieben::
verlangt eine Private KV den lückenlosen Nachweis über den Schutz der letzten Monate??


Nein, die wollen nur dein Geld und evt. noch die Kündigungsbestätigung deiner bisherigen Kasse. Aber um die Zahlung bei deiner bisherigen Kasse kommst du nicht herum.

droepschen hat folgendes geschrieben::
Muss ich für die kommenden Monate im Ausland trotzdem in Deutschland krankenversichert sein?


Nein, wenn du deinen Hauptwohnsitz verlegst kannst du dich auch im Ausland versichern, oder PKV, was ich jedoch nie empfehlen würde, da du dich dann ja von der KVDS befreien lassen müsstest.
Wichtig ist nur, dass du lückenlos versichert bist.
Aber die Frage wäre, ob du deinen Hauptwohnsitz verlegst, obwohl du noch an einer deutschen Uni eingeschrieben bist? Das müsste man genau prüfen...

droepschen hat folgendes geschrieben::
bisher bin ich ja immer noch Mitglied in der Krankenkasse und könnte die Mitgliedschaft bis dahin ruhen lassen, wenn ich das recht verstanden habe?


Nein, du musst lückenlos versichert sein und somit auch den Mindestbeitrag zahlen!

droepschen hat folgendes geschrieben::
Ich blicke grad wirklich nicht mehr durch und weiß gar nicht, wie ich das alles bezahlen soll Sad


Der Mindestbeitrag für sonstige freiwillige Versicherte liegt bei 145,64 Euro (ohne Kinder).
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