Pflegekasse - AOK-Hessen (Wiesbaden)

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Czauderna
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Pflegekasse - AOK-Hessen (Wiesbaden)

Beitrag von Czauderna » 11.11.2017, 21:04

Hallo,
da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich - heute mal ein Fall aus dem eigenen Umfeld. Antragstellung bei der AOK-Hessen (Wiesbaden). Begutachtung durch den MDK - Ergebnis : Pflegegrad 1 - zum Pflegegrad 2 fehlen exakt 0,75 Punkte, d.h. 26,25 Punkte. Der Widerspruch wird ausführlich anhand des Gutachtens begründet, hinzu kam auch auch, dass in der Zeit zwischen Begutachtung und Bescheiderteilung eine Verschlechterung in Form von erhöhten Hilfebedarf eingetreten ist. Widerspruchsbegutachtung fand letzte Woche statt. Der Gutachter (anderer als bei Erstbegutachtung) hat sich sehr wenig mit der zu pflegenden Person unterhalten sondern eigentlich nur in seinem Notebook den "Arbeitsplan" abgearbeitet. Heute kam der Bescheid der AOK-Hessen (Wiesbaden) - aus den 26,25 Punkten wurden nun 17,00 Punkte. Da bin sogar ich als Experte und ehemaliger Mitarbeiter einer Krankenkasse, der als Entscheidungsperson im Pflegebereich tätig war sprachlos.
Dem Bescheid war eine Rücknahmeerklärung beigefügt sowie der Hinweis, dass bei einer Aufrechterhaltung des Widerspruchs die AOK-Wiesbaden die Sache ihrer Rechtsabteilung übergeben würde.
Selbstverständlich wird der Widerspruch aufrecht erhalten.
Warum ich das hier schreibe ? Um ggf. ebenfalls Betroffenen zu sagen, dass man sich nicht in dieser Art und Weise von der Pflegekasse abspeisen lassen darf. Ich hätte es gerade noch so nachvollziehen können, wenn der Widerspruch deshalb abgelehnt worden wäre, weil der Zweitgutachter den fehlenden dreiviertel Punkt nicht zugestanden hätte, r auch da wäre allerdings der Widerspruch aufrechterhalten worden, aber zuerst gutachterllich 26,25 Punkte und jetzt nur 17 Punkte - das ist nicht hinnehmbar.
Die Taktik der Kasse ist klar - man versucht, meiner Meinung nach, eine Rücknahme des Widerspruchs zu erreichen und einen Neuantrag zu erhalten, was den Leistungsbeginn dann natürlich verschieben würde, z.B. von Juli auf November/Dezember.
Gruss
Czauderna

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 13.11.2017, 01:17

Ich hatte mit der AOK Hessen auch mal zu tun aus dem privaten Umfeld. Auch da wollte man nur PS1 anerkennen, obwohl die Person (Parkinson und Prostatakrebs, später auch daran gestorben) offensichtlich zu irgendwelcher eigener Betätigung gar nicht mehr in der Lage war und ständig gepflegt werden musste.

Ich würde dort nicht versichert sein wollen, weiß ich jetzt schon.

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