Probleme mit der BEK


 
Probleme mit der BEK
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BEK-Frust



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 112

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 10:21 am    Titel: Probleme mit der BEK

Hallo,

vielleicht kann mir hier ja jemand einen Tip geben.
Vor winigen Jahren ging es mir total schlecht habe nichts mehr auf die Reihe bekommen und so einiges mehr. Ich wurde krankgeschrieben. Kaum ein Arzt wollte mir helfen. Nach 6 Wochen hätte ich eigentlich Krankengeld beziehen sollen. Jede Woche wurde ich dann vertröstet aber Geld kam nicht. Erst 3 Monate später wo ich im Krankenhaus lag kam dann Geld, worüber ich froh war weil meine Bank schon druck gemacht hatte. Nach einem weiteren Krankenhausaufenthalt wollte ich meine Umschulung wieder aufnehmen und habe mich gesund schreiben lassen.
Es hat nicht lange gedauert und mein telefon klingelte. Mein PC konnte nicht rechnen und sie haben zuviel Krankengeld bezogen sehen sie zu das sie es sofort zurück zahlen. Die Dame am anderen ende war sehr unfreundlich.
Ich habe daraufhin mit einer Bekannten einer anderen KK gesprochen die meinte ich solle einen Brief schreiben und dann würde sich die Angelegenheit erledigen. So würde es zumindestens bei ihnen gehandhabt.
Das tat ich auch. Daraufhin folgten zahlreiche Drohanrufe der BEK.
Mir wurde gesagt das ich das Geld hätte nachrechnen müssen. Dazu war ich allerdings nicht in der Lage und dadurch das ich auf Grund der Umschulung noch zusatzleistungen erhalten hatte hätte ich auch gar nicht gewusst was als Grundlage genommen wurde.
Ich zahlte nicht. Irgendwann ist dann auch mal Ruhe eingekehrt. Ich habe von der Kasse nichts mehr gehört und dachte die Sache wäre wohl erledigt.
Irgendwann habe ich dann wieder Post bekommen. Ich suchte eine Anwältin auf. Sie meinte ich solle mir von der Kasse eine genaue Aufstellung zuschicken lassen. Das tat ich auch. Von der Kasse habe ich aber keine Aufstellung erhalten sondern nur die Aufforderung das ich doch nun entlich zahlen solle. Ich schrieb die BEK noch mehrmals an ohne eine Antwort zu erhalten.
Vor ein paar Wochen habe ich dann vom Zoll eine Vollstreckungsankündiung bekommen mit der Aufforderung zu zahlen. Nach 2 Jahren. Ich schrieb nun beide Stellen an (Einschreiben mit Rückschein). Vom Zoll bekam ich schnell eine Antwort in der Stand das der Brief weiter geleitet wurde. Von der BEK wie so oft kam bis heute keine Antwort.
Wie soll ich mich verhalten? Ich sehe es nicht ein das Geld zurück zuzahlen. War ja nicht meine Schuld.
Habe mich vorsichtshalber mal an eine Schuldenberatung gewendet allerdings bekomme ich dort nur telefonischen beistand. Termin erst in einigen Wochen weil ich eigentlich keine Schulden haben.

Gruß
BEK-Frust
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 11:12 am    Titel: Re: Probleme mit der BEK

BEK-Frust hat folgendes geschrieben::
... Ich sehe es nicht ein das Geld zurück zuzahlen. War ja nicht meine Schuld ...


Hallo,

da müsste es doch schriftliche Bescheide geben, zunächst einen Bewilligungsbescheid, jedenfalls (später) einen Rücknahmebescheid (§ 45 SGB X) und letzterer dürfte auch bestandskräftig sein - ggf. nach einem Widerspruchs- oder sogar Klageverfahren ... ? Danach käme noch eine Überprüfung nach § 44 SGB X in Betracht http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html oder auch ein Antrag auf Stundung bzw. Erlass der Forderung.

Gruß!
Machts Sinn
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BEK-Frust



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 112

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 1:22 pm    Titel:

Hallo,

ja einen Bewilliungsbescheid habe ich damals bekommen einen Rückzugsbescheid nicht.
Die Kasse hat Telefonate vorgezogen. Auf Briefe von mir wurde nicht geantwortet.
Einen Wiederspruch hatte ich damals auch eingelegt so wie mir das meine Bekannte empfohlen hat.
Den Bescheid habe ich aber nicht mehr, weil ich doch das ein oder andermal umgezogen bin. Deshalb auch mein Anliegen mir nochmal eine genaue Aufstellung zugeschickt werden sollte. Diese habe ich bis heute nicht bekommen.
Damit ich nun entlich Ruhe habe, habe ich denen sogar schon ein Angebot gemacht aber auch darauf wurde nicht reagiert. Ich habe keine Ahnung was die bezwecken wollen. Ich muss aber noch sagen das ich eigentlich nicht einsehe überhaupt was zu zahlen. Was kann ich dazu das der PC nicht rechnen kann. Der ist auch nur so schlau wie die Person die dran arbeitet. Wenn ich auf meiner Arbeit so einen Fehler machen würde, müsste ich für den Fehler gerade stehen und kein anderer.
Zu Pfänden würde es bei mir auch nichts geben liege mit meinem Lohn gerade mal 4,50€ über der Pfändungsgrenze.
Bei der Schuldnerberatung wurde mir gesagt das ich einen Antrag stellen soll damit mein Konto unberührt bleibt, das tat ich auch.

Gruß
BEK-Frust
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zost



Anmeldungsdatum: 05.09.2010
Beiträge: 183

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 5:26 pm    Titel:

um wieviel krankengeld geht es denn?

wenn du der kk sagst, dass du das geld (bereits zu dem zeitpunkt, zu dem die kk das krankengeld zurückgefordert hat) im guten glauben ausgegeben hast, brauchst du nichts zurückzahlen.

es besteht grds. ein gläubigerschutz, d.h., dass das geld, welches du von einer behörde bekommst, dir auch zusteht, es sei denn, es ist überverhältnismäßig viel, und du somit weißt, dass es zu hoch ist.

also in deinem fall, wenn das krankengeld im monat zb. 4000 € hoch gewesen wäre.
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Machts Sinn



Anmeldungsdatum: 23.09.2010
Beiträge: 1514

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 6:00 pm    Titel:

Hallo zost,

wenn das mal so einfach wäre - zumal ein Widerspruchsverfahren durchgeführt und der Widerspruch offenbar abgelehnt wurde? Die Kasse hat sich auch nicht auf einen "Zweitbescheid" eingelassen.

Also dürfte das Ende der Fahnenstange wohl - fast - erreicht sein. Vielleicht noch eine "Zugunstenentscheidung"?

P. S.: Gläubigerschutz und Vertrauensschutz haben hier gegenteilige Bedeutung.

Gruß!
Machts Sinn
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BEK-Frust



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 112

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 8:33 pm    Titel:

Hallo
Zitat:
wenn du der kk sagst, dass du das geld (bereits zu dem zeitpunkt, zu dem die kk das krankengeld zurückgefordert hat) im guten glauben ausgegeben hast, brauchst du nichts zurückzahlen.


Ja genau das habe ich gemacht aber leider ohne Erfolg so wie es aussieht.

Zitat:
es besteht grds. ein gläubigerschutz, d.h., dass das geld, welches du von einer behörde bekommst, dir auch zusteht, es sei denn, es ist überverhältnismäßig viel, und du somit weißt, dass es zu hoch ist.


Nein das Geld was ich bekommen habe war weniger als das was ich während der Umschulng erhielt. Wie bereits geschrieben konnte ich nicht nachvollziehen was als Grundlage genommen wurde.

Mein letzter Brief ging vor ca. 6 Wochen an die Kasse in dem ich denen ein Angebot gemacht habe. Antwort=0

Zitat:
Vielleicht noch eine "Zugunstenentscheidung


Was bedeutet das?

Gruß
BEK-Frust[/quote]
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zost



Anmeldungsdatum: 05.09.2010
Beiträge: 183

Verfasst am: Mo Okt 18, 2010 9:31 pm    Titel:

wenn auf deine briefe niemand reagiert, wie wärs mit einem anruf?

um wieviel kg geht es denn nun?

was genau hast du dem zoll geschrieben? hast du der vollstreckung widersprochen?
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BEK-Frust



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 112

Verfasst am: Di Okt 19, 2010 9:40 pm    Titel:

Hallo zost,

Zitat:
wenn auf deine briefe niemand reagiert, wie wärs mit einem anruf?


Weil ich bereits totale angst vor denen habe. Ich war nach jedem telefonat immer fix und fertig.

Zitat:
um wieviel kg geht es denn nun?



Es war auf alle fälle weniger als das was ich zur Umschulung erhalten habe.

Zitat:
was genau hast du dem zoll geschrieben? hast du der vollstreckung widersprochen?


Ich habe denen meine Sichtweise genannt und den Brief den ich an die Kasse geschrieben habe als Kopie beigefügt.
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BEK-Frust



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 112

Verfasst am: Mo Nov 01, 2010 10:34 pm    Titel:

hallo,

ich wollte mich nochmal melden.

Inzwischen habe ich die Kasse das 3. Mal angeschrieben und ihr eine Frist von 2 Wochen gesetzt da diese sich immer noch nicht bei mir gemeldet hat. Der erste Brief ging anfang September an die Kasse.
Zu dem habe ich auch an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung geschrieben und meinen Fall erläutert. In einer Antwort wurde ich gebeten zurück zurufen, die würden mir helfen.
Das habe ich aber noch nicht getan weil ich erstmal abwarten möchte ob ich nun Antwort erhalte oder nicht.
Auch 2 Zeitungen zeigen intresse.
Keiner kann sich das was sich die Kasse leistet verstehen.
Habe beruflich mit sehr vielen Krankenkassen zu tun und alle sagen mir das sie das Geld nicht zurück fordern würden wenn der Fehler so deutlich der Kasse zuzuschreiben sei.

Das Zollamt habe ich auf anraten der Schuldnerberatung meine 2 letzten Gehaltsabrechnung zugesendet. Dabei habe ich natürlich den Arbeitgeber usw. geschwärzt. Von dort warte ich auch noch auf Antwort.

Gruß
BEK- Frust
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zost



Anmeldungsdatum: 05.09.2010
Beiträge: 183

Verfasst am: Mo Nov 01, 2010 10:43 pm    Titel:

zost hat folgendes geschrieben::
um wieviel kg geht es denn nun?



warum wird die frage umgangen?
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BEK-Frust



Anmeldungsdatum: 16.10.2010
Beiträge: 112

Verfasst am: Mo Nov 01, 2010 10:54 pm    Titel:

zost hat folgendes geschrieben::
zost hat folgendes geschrieben::
um wieviel kg geht es denn nun?



warum wird die frage umgangen?


Weil ich über den Betrag nicht öffentlich in einem Forum schreibe. Zu dem sollte es doch reichen das die Personen den Betrag kennen, die sich damit direkt auseinander setzen. Selbst den Zeitungen habe ich den Betrag nicht mitgeteilt.
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