Rückwirkende freiwillige Krankenversicherung


 
Rückwirkende freiwillige Krankenversicherung
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Claudia.B



Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 3:04 pm    Titel: Rückwirkende freiwillige Krankenversicherung

Hallo,

Mir ist was zimlich blödes passiert und ich weis nicht so recht was ich jetzt machen soll.

Also mal von vorne:
Ich habe bis Ende letzten Jahres (2010) studiert, das Studium aber abgebrochen weil ich anfang nächsten jahres (2012) ein neues beginne.

Jetzt bin ich aber im Mai diesen Jahres 23 Jahre geworden und wusste nicht das ich damit nicht mehr familienversichert sein kann.
Ich war über meinen Vater mitversichert, der uns aber vor ca. 2 jahren verlassen hat und ich somit kaum mehr Kontakt zu ihm hatte. Er wusste allerdings das ich mein Studium abgebrochen habe, hat dies aber wohl der versicherung nicht mitgeteilt.

Jedenfalls bekam ich jetzt vor ner woche nen anruf von der versicherung, welche mir mitteilte das ich seit Mai nicht mehr versichert bin (wusste ich ja nicht) und ich müsse micht jetzt freiwillig rück und weiterversichern 145€ im Monat Shocked
Ich arbeite nebenher leider auch nur auf 400€ Basis, bin darüber also nicht versichert, bisher war ja auch alles super so wegen dem studium ect. und ich ja auch ein neues beginnen will..
Ich denke es wäre kein Problem mit meiner Chefin zu reden um in der Gleitzone zu arbeiten, hätte ich das vorher schon gewusst hätte ich das natürlich auch gemacht und mir somit ne Menge geld gespart.
Ich weis gar nicht wie ich das alles zaheln soll, muss ich denn die rückwirkende versicherung wirklich zahlen? Ich war in der Zeit nicht beim Arzt oder hab rezepte geholt ect. habe der krankenkasse also keinerlei Kosten verursacht.

Sowas blödes echt und ich wette wenn mir in der zeit was passiert wäre hätte ich das auch selber zahlen müssen Evil or Very Mad

Vielen dank schonmal fürs lesen und villeicht wisst ihr ja mehr.

Lg Claudia
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 6:38 pm    Titel:

Hast du oder dein Vater Post von der Kasse bekommen das die Familienversicherung wegen Vollendungdes 23 Lebensjahres geendet hat?
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v. Moltke
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ratte1



Anmeldungsdatum: 22.09.2007
Beiträge: 605

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 8:33 pm    Titel:

CiceroOWL hat folgendes geschrieben::
Hast du oder dein Vater Post von der Kasse bekommen das die Familienversicherung wegen Vollendungdes 23 Lebensjahres geendet hat?

Wie denn, wenn die KK es bisher nicht wusste?
Zitat:
Ich war über meinen Vater mitversichert, der uns aber vor ca. 2 jahren verlassen hat und ich somit kaum mehr Kontakt zu ihm hatte. Er wusste allerdings das ich mein Studium abgebrochen habe, hat dies aber wohl der versicherung nicht mitgeteilt.

MfG
ratte1
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Claudia.B



Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 4

Verfasst am: Mi Nov 09, 2011 9:00 pm    Titel:

Hallo,

Ob mein Vater was bekommen hat weis ich nicht, ich denke nicht da er mir nichts gesagt hat. Die von der Krankenkasse meinte nur sie hätte mit ihm telefoniert und er wisse auch bescheid.
Ich habe jetzt Post bekommen und eben die Anträge die ich stellen soll also zur nachträglichen und Weiterversicherung.

Lg Claudia
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 9:26 am    Titel:

Ich würde die Krankenkasse bitten das ganze in Schriftform dir zukommen zulassen. Grundsätzlich endet die Familienversicherung mit Vollendung des 23 Lebensjahres, bei erwerbslosen Kindern.
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Karrotte



Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 9
Wohnort: zZ Brüssel

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 10:51 am    Titel:

Es sei denn, das Kind befindet sich noch in der Ausbildung; Schüler und Studenten können bis 25 familienversichert werden.
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 5:55 pm    Titel:

Zitat:
Es sei denn, das Kind befindet sich noch in der Ausbildung; Schüler und Studenten können bis 25 familienversichert werden.



Hm das studium wurde bereits 2010 geschmissen.

Quod erat demonstrandum. Confused Ergo juxt das die 2 Grenze nicht es geht einzig und alleindarum das damit die Vorraussetzungen nicht mehr gegeben sind. Strittig kann es höchstens sein ab wann. Mit dem Bekannt werden bei der Kasse oder ab dem moment wo der Vater es wußte. Grundsätzlich hätte der Vater die Kasse informieren müssen. Sieht schlecht aus würde ich sagen,
grundsätzlich müßten jetzt Beiträge rückwirkend gezahlt werden, allerdings nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sondern nach § 9 SGB V, mit dem Bekannt werden das keine Familienversicherung mehr besteht.
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Claudia.B



Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 4

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 6:02 pm    Titel:

Hallo

Heist das ich muss die Beiträge ab Bekannt werden oder ab einschließlich Mai bezahlen?
WIe gesagt ich kenn mich leider echt gar nicht auch..
Hab viel gegoogelt aber das verwirrt nur noch mehr Sad
Danke für die Hilfe

Lg Claudia
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 6:21 pm    Titel:

Meiner Meinugn nach ab Mai, aber ohne Zuschläge und Säumnissgebühren. Aber vieelciht ist ja hier einer der Kollegen anderer Meinung und kann einenanderen Weg aufzeigen.
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ritfau



Anmeldungsdatum: 30.03.2009
Beiträge: 18

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 6:28 pm    Titel:

...aus meiner Sicht kann dich die Kasse nicht zwingen, eine freiwillige Versicherung rückwirkend einzugehen, daher "freiwillige" Versicherung.

Da allerdings seit einigen Jahren eine allgemeine Versicherungspflicht besteht (d. h. jeder muss sich irgendwo versichern, niemand darf ohne Versicherung sein), könnte die Kasse evtl. eine Versicherung nach §5.1.13 SGB V einrichten und dir einen Beitragsbescheid zusenden.

Laut Bundesversicherungsamt (BVA) setzt eine Versicherung nach § 5.1.13 SGB V (sofern KEINE LEISTUNGEN in Anspruch genommen worden sind), jedoch eine Mitwirkung des Kunden voraus. D. h. ohne Unterschrift keine Zwangsversicherung möglich.

Allerdings müsstest du m. E. nach schnellsmöglich deine Chefin bitten (wenn sie es denn macht) dein Beschäftigungsverhältnis in die Gleitzone zu heben, damit du aktuell wieder versichert bist.
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 6:38 pm    Titel:

§ 5 abs. 1 Nr. 13 und § 9 ist ein kleiner aber feiner Unterschied, § 5 Abs. 1 Nr. 13 wäre es erst denn wenn, wenn jetzt innerhalb der nächsten 3 Monate keine frewillige KV abgeschlossen wird. Denn wären bei Abschluss ab Monat 4 wo keine Beitragszahlungen erfolgen Säumniszuschläge fällig. 5% per anno. Und nu? Im Zweifelsfall darfst du jetzt gegen deinen Vater klagen
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Claudia.B



Anmeldungsdatum: 09.11.2011
Beiträge: 4

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 6:49 pm    Titel:

Hallo,

Also ich treff mich am Samstag mit meiner Chefin um über die Gleitzone zu reden, ich denke mal schon das sie es macht...
Dann werde ich mal weitersehen, gegen meinen Vater werde ich auf keinen Fall klagen.
Ich weis nur gar nicht was ich jetzt zahlen muss oder nicht, auf einer seite wird gesagt es ist ja ein freiwilliger antrag also nicht auf anderer seite die lückenlöse versicherungspflicht eijei, echt nicht einfach da irgendwie durchzublicken Rolling Eyes

Lg Claudia
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CiceroOWL



Anmeldungsdatum: 20.09.2008
Beiträge: 2959

Verfasst am: Do Nov 10, 2011 6:53 pm    Titel:

Also wenn der freiwillige Antrag unterschreiben wird muss gezahlt werden grundsätzlich, es gibt da nämlich denn noch ein kleines weiteres Problem, wie kommst du denn wieder in Familienversicherung wenn du wieder studierst?
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v. Moltke
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