Reha während Krankengeldbezug

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franzpeter
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Reha während Krankengeldbezug

Beitrag von franzpeter » 11.02.2018, 20:31

Hallo,

folgende Fragen zum obigen Thema sind aufgetaucht.

Ein Arbeitnehmer bezieht Krankengeld, weil er bereits länger als 6 Wochen AU ist. Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Nun hat er eine Reha genehmigt bekommen und tritt diese bald an.

Worauf ist zu achten, wenn:

1. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV nach Antritt der Reha aber während des Reha-Zeitraumes endet ?

2. Wie bei 1. und nach der Reha weiterhin AU besteht.

3. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV noch vor Reha-Antritt endet ?

4. Die letzte AU-Meldung länger als die geplante Reha-Maßnahme dauert
z.B. Reha angesetzt 3 Wochen, AU aber 4 Wochen ?

5. Wie stellt man sicher, falls während der Reha kein Krankengeld bezogen werden kann, dass die RV zahlt, so dass möglichst lückenlos ein Einkommen vorhanden ist ?

Was sind denn so übliche AU-Zeiten bei Langzeitkranken, bevor diese wieder verlängert werden ?

Viele Grüße,

franzpeter

GerneKrankenVersichert
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Re: Reha während Krankengeldbezug

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.02.2018, 21:56

franzpeter hat geschrieben: Worauf ist zu achten, wenn:

1. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV nach Antritt der Reha aber während des Reha-Zeitraumes endet ?
Keine Besonderheit. Während der Reha besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit
franzpeter hat geschrieben: 2. Wie bei 1. und nach der Reha weiterhin AU besteht.
Am Tag nach der Rehaentlassung muss der Arzt aufgesucht werden, damit die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt werden kann.

franzpeter hat geschrieben: 3. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV noch vor Reha-Antritt endet ?
Wenn sie unmittelbar vor Rehaantritt endet, keine Besonderheit. Eine Lücke sollte durch eine Krankmeldung geschlossen werden.
franzpeter hat geschrieben: 4. Die letzte AU-Meldung länger als die geplante Reha-Maßnahme dauert
z.B. Reha angesetzt 3 Wochen, AU aber 4 Wochen ?
Habe ich in der Praxis noch nie erlebt. Der Arzt kann ja erst nach der Reha entscheiden, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

franzpeter hat geschrieben: 5. Wie stellt man sicher, falls während der Reha kein Krankengeld bezogen werden kann, dass die RV zahlt, so dass möglichst lückenlos ein Einkommen vorhanden ist ?
Mit der Rehabewilligung erhält man die entsprechenden Unterlagen. Die Krankenkasse teilt der Rentenversicherung die Bemessungsdaten für die Berechnung des Kranken- bzw. Übergangsgeldes mit.

franzpeter hat geschrieben: Was sind denn so übliche AU-Zeiten bei Langzeitkranken, bevor diese wieder verlängert werden ?
Ich verstehe die Frage nicht.

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