Hallo,
folgende Fragen zum obigen Thema sind aufgetaucht.
Ein Arbeitnehmer bezieht Krankengeld, weil er bereits länger als 6 Wochen AU ist. Arbeitsverhältnis ist ungekündigt. Nun hat er eine Reha genehmigt bekommen und tritt diese bald an.
Worauf ist zu achten, wenn:
1. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV nach Antritt der Reha aber während des Reha-Zeitraumes endet ?
2. Wie bei 1. und nach der Reha weiterhin AU besteht.
3. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV noch vor Reha-Antritt endet ?
4. Die letzte AU-Meldung länger als die geplante Reha-Maßnahme dauert
z.B. Reha angesetzt 3 Wochen, AU aber 4 Wochen ?
5. Wie stellt man sicher, falls während der Reha kein Krankengeld bezogen werden kann, dass die RV zahlt, so dass möglichst lückenlos ein Einkommen vorhanden ist ?
Was sind denn so übliche AU-Zeiten bei Langzeitkranken, bevor diese wieder verlängert werden ?
Viele Grüße,
franzpeter
Reha während Krankengeldbezug
Moderator: Czauderna
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Re: Reha während Krankengeldbezug
Keine Besonderheit. Während der Reha besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeitfranzpeter hat geschrieben: Worauf ist zu achten, wenn:
1. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV nach Antritt der Reha aber während des Reha-Zeitraumes endet ?
Am Tag nach der Rehaentlassung muss der Arzt aufgesucht werden, damit die Arbeitsunfähigkeit lückenlos bescheinigt werden kann.franzpeter hat geschrieben: 2. Wie bei 1. und nach der Reha weiterhin AU besteht.
Wenn sie unmittelbar vor Rehaantritt endet, keine Besonderheit. Eine Lücke sollte durch eine Krankmeldung geschlossen werden.franzpeter hat geschrieben: 3. Die Letzte AU-Meldung an Arbeitgeber + GKV noch vor Reha-Antritt endet ?
Habe ich in der Praxis noch nie erlebt. Der Arzt kann ja erst nach der Reha entscheiden, ob weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt.franzpeter hat geschrieben: 4. Die letzte AU-Meldung länger als die geplante Reha-Maßnahme dauert
z.B. Reha angesetzt 3 Wochen, AU aber 4 Wochen ?
Mit der Rehabewilligung erhält man die entsprechenden Unterlagen. Die Krankenkasse teilt der Rentenversicherung die Bemessungsdaten für die Berechnung des Kranken- bzw. Übergangsgeldes mit.franzpeter hat geschrieben: 5. Wie stellt man sicher, falls während der Reha kein Krankengeld bezogen werden kann, dass die RV zahlt, so dass möglichst lückenlos ein Einkommen vorhanden ist ?
Ich verstehe die Frage nicht.franzpeter hat geschrieben: Was sind denn so übliche AU-Zeiten bei Langzeitkranken, bevor diese wieder verlängert werden ?