Rueckkehr nach Deutschland die 2.


 
Rueckkehr nach Deutschland die 2.
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coolerstuff



Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mo Jan 09, 2012 5:44 pm    Titel: Rueckkehr nach Deutschland die 2.

Hi, aehnlich wie bei einigen vorherigen Posts habe ich folgende Problemstellung:

Ich war mit meiner auslaendischen Ehefrau 2008- Anfang 2010 in Deutschland GKV versichert. Dann sind wir in die USA gezogen und ich habe die GKV gekuendigt.

Jetzt haben wir 2 Kinder (mit deutscher Staatsangehoerigkeit) und wollen wieder nach Deutschland zurueck.

Ich werde erst einen Monat nach unserer Heimkehr wieder Arbeit aufnehmen und dann verbeamtet werden. Wollte aber zunaechst aus vielen Gruenden erstmal in der GKV verbleiben.

Die GKV meinte zu mir, dass ich wenn ich Arbeitslos bin bei der Rueckkehr (waere bei uns ja ein Monat der Fall) nicht einfach so wieder einsteigen koennte. Ich habe soweit ich weiss auch keinen Anspruch auf ALG1. Da meine vorherigen Beitragszeiten mehr als 2 Jahre zurueck liegen.

Fuer Eure Hilfe bin ich EXTREM dankbar!
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mo Jan 09, 2012 6:42 pm    Titel:

Hallo,

erst einmal 2 große Frage:

Staatsangehörigkeit von Dir?
Wie in den USA versichert?

Erst dann ist es beurteilbar.

LG, Fee
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coolerstuff



Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mo Jan 09, 2012 6:54 pm    Titel:

Hi, danke fuer die Hilfe!

Ich bin Deutscher und bin in den USA privat ueber meinen Arbeitgeber versichert.
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Krankenkassenfee



Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 1525
Wohnort: Ruhrgebiet

Verfasst am: Mo Jan 09, 2012 7:32 pm    Titel:

Hallo,

meiner Meinungn nach müsstest Du bei der Rückkehr nach Deutschland in der gesetzlichen (letzte Kasse) Aufnahme finden. Du musst dort den Antrag auf Mitgliedschaft naach § 5 Abs.1 Nr. 13 SGB V stellen.

Die Antragformulare gibt es bei der Kasse oder auch im Netz.

LG, Fee

P.S. Frau und Kinder können mtversichert werden, soweit sie hier in Deutschland leben und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten
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coolerstuff



Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Mo Jan 09, 2012 7:44 pm    Titel:

Hi, besten Dank fuer die kompetente Hilfe!!! Ich werde es versuchen und das Resultat dann rueckmelden...

lg Smile
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coolerstuff



Anmeldungsdatum: 09.01.2012
Beiträge: 4

Verfasst am: Di Jan 10, 2012 3:14 pm    Titel:

Ja, die Krankenkasse hat es bestaetigt. Wir kommen wieder in die GKV ueber die Pflichtversicherungsregelung von 2007. Der Beitrag berechnet sich nach den anzunehmenden Einnahmen.

Herzlichen Dank fuer die kompetente Hilfe!
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