Rueckkehrer: Eltern waren in GKVs, Kinder nicht gefunden?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ndvcxk1
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Rueckkehrer: Eltern waren in GKVs, Kinder nicht gefunden?

Beitrag von ndvcxk1 » 21.05.2017, 01:32

Vielen Dank fuer Ratschlaege:

1) Kann man durch klare Wahrscheinlichkeit im Amtsverfahren demonstrieren, dass die Kinder in der GKV gewesen sein muessen (wegen der geringen Mehrkosten. )

2) Wie lange dauert so ein Verfahren ?

3) Koennen bei Nichtversicherung nach Meldung Konten gepfaendet werden ohne Inanspruchnahme von Mediz. Leistungen, oder ohne Versicherungsaufname ? (Also: wird ein Versicherer dem Nichtversicherten forciert zugewiesen mit Nachzahlung, nur duch Anmeldung?

4) Sind Praezedensfaelle in DE online zugaenglich, w.zb. in den USA, "Findlaw" usw ?

5) Sind eidestaatliche Auesserungen der Eltern zum GKV Versicherungstatus der Kinder ueberhaupt nuetzlich ?


6) Da ich mir EU 700 pro Monat nicht leisten kann, aber wegen Ruecklagen auch nicht auf irgendwelche Beihilfe hoffen kann, welcher
Anliegende EU Staat ist optimal: 1) Schweiz, 2) Oestereich oder Frankreich (?) (Skandinavien/OstEuropa keine Option wegen Distanz von Eltern).

Nochmals vielen Dank fuer Ideen, oder Hinweise zu Beitraegen auf diesem Forum. Meine Auslaendische Versicherung schuezt mich nur im Ausland nach 65 und ist nicht Bafin anerkannt.

Czauderna
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Re: Rueckkehrer: Eltern waren in GKVs, Kinder nicht gefunde

Beitrag von Czauderna » 21.05.2017, 12:18

ndvcxk1 hat geschrieben:Vielen Dank fuer Ratschlaege:

1) Kann man durch klare Wahrscheinlichkeit im Amtsverfahren demonstrieren, dass die Kinder in der GKV gewesen sein muessen (wegen der geringen Mehrkosten.)
In der GKV allgemein - das dürfte schwierig werden, da es werden damals noch heute einen Zentralbestand aller GKV-Versicherten gab.

2) Wie lange dauert so ein Verfahren ?
Wenn man die Kasse wüsste, da könnte man 30 Jahre zurückgehen und das würde nach meiner Praxis-Erfahrung maximal 14 Tage an Bearbeitungszeit beanspruchen

3) Koennen bei Nichtversicherung nach Meldung Konten gepfaendet werden ohne Inanspruchnahme von Mediz. Leistungen, oder ohne Versicherungsaufname ? (Also: wird ein Versicherer dem Nichtversicherten forciert zugewiesen mit Nachzahlung, nur duch Anmeldung?
Es gibt zwar in Deutschland die obligatorische Anschlussversicherung, aber wenn ich das richtig verstanden habe kommt die hier nicht in Frage weil es ja bislang noch gar keine Versicherung gab, deshalb lautet die Antwort - "nein" es gibt ohne die Beteiligung des Betroffenen keine Versicherung - weder in der GKV noch in der PKV

4) Sind Praezedensfaelle in DE online zugaenglich, w.zb. in den USA, "Findlaw" usw ?
das kann ich nicht sagen

5) Sind eidestaatliche Auesserungen der Eltern zum GKV Versicherungstatus der Kinder ueberhaupt nuetzlich ?
Na, ja, wenn man die Eltern schon der GKV zuordenen kann, also weiss bei welcher Kasse sie waren, dann sollten auch die Kinder gefunden werden - wenn das Ganze aber schon länger als 30 Jahre her ist - wird es schwierig - dazu muesste man auch mal die genaue Sachlage wissen.


6) Da ich mir EU 700 pro Monat nicht leisten kann, aber wegen Ruecklagen auch nicht auf irgendwelche Beihilfe hoffen kann, welcher
Anliegende EU Staat ist optimal: 1) Schweiz, 2) Oestereich oder Frankreich (?) (Skandinavien/OstEuropa keine Option wegen Distanz von Eltern).
Für was optiomal ? - Meinst du, dort ins staatliche Gesundheitssystem zu kommen um dann in die deutsche GKV zu wechseln ?

Nochmals vielen Dank fuer Ideen, oder Hinweise zu Beitraegen auf diesem Forum. Meine Auslaendische Versicherung schuezt mich nur im Ausland nach 65 und ist nicht Bafin anerkannt.
Gruss
Czauderna

ndvcxk1
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Hallo Czauderna, Danke - hier mehr Daten + Prezisierung

Beitrag von ndvcxk1 » 21.05.2017, 16:09

1) Amtsverfahren = Prozess, Gericht (nicht Suche) der Kinder, die ist schon geschehen, "leider nicht gefunden". Also, ich meine die Laenge eines Prozesses.

2) Zeitpunkt der GKV Mitgliedschaft liegt mehr als 30 Jahre zurueck

3) Optimales EU Ausland: geringere Privatversicherungskosten, (dort bestuende nie Recht auf eine GKV, nehme ich an.). Z.B. Schweiz: EU 250 Privat, und Oesterreich ungef EU 200, voreinzahlug 6 Monate bevor man
versichert ist,

4) Hauptfrage: Akten zeigen BEIDE Eltern bei 2 verschiedenen GKVs, aber keine Kinder. Kinder koennen nicht unversichert gewesen sein, und PKV haette keinen Sinn gemacht weil Mehrkosten fuer Kinder so gering waren in der GKV.

5) Aussteiger: Also solange man angemeldet unversichert lebt, koennen Kontos nicht gepfaendet werden, dass nur bei bestehendem Vertrag. ?
(Ich las irgendwo, dass nach 2007 Versicherung forciert ist, obwohl Unversichertheit nicht strafbar ist. ) Es gibt also noch keine automatische"Zuweisungsmethode" - nachdem man quasi zwangsversichert wird, mit unerwaehltem Versicherungpartner. ?"

Auch bin in daran interessiert, ob in DE wie in den USA "Arbitration" oft den Gerichtsprozess ersetzt.

Vielen Dank..!

Christo
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Beitrag von Christo » 22.05.2017, 07:59

Ich persönlich verstehe deine Frage gar nicht.

Um was genau geht es? Möchtest du feststellen, wo die Kinder mal krankenversichert gewesen sind?

1. Schritt
Wo waren die Eltern versichert? Waren sie in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert?

2. Schritt
Waren die Kinder nicht auch über ihre Eltern versichert gewesen? (ich habe dich so verstanden, dass keine Familienversicherung feststellbar war).

3. Schritt.
Hätten denn die Kinder über ihre Eltern versichert gewesen sein müssen? Also war Familienversicherungspflicht gegeben? Oder gab es eine Konstellation, wo die Kinder hätten selber versichert sein müssen (Ausbildung, Studium, Waisenrentenbezug usw).

Nach 30 Jahren ist das schwierig zu ermitteln, ggf. existieren die Unterlagen dazu nicht mehr. Da käme es auf den genauen Sachverhalt an. Wenn aber die Versicherungspflicht der Eltern für den Zeitraum feststellbar war, müsste auch die Familienversicherung der Kinder feststellbar sein.

Deine Frage Aussteiger: Gibt's nicht. Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein.

Arbitration.... das kommt drauf an, wobei. Im Sozialversicherungsrecht gibt es kein Schlichtungsverfahren.
1) Kann man durch klare Wahrscheinlichkeit im Amtsverfahren demonstrieren, dass die Kinder in der GKV gewesen sein muessen (wegen der geringen Mehrkosten. )
Für was brauchst du denn das? Um was geht es?
3) Koennen bei Nichtversicherung nach Meldung Konten gepfaendet werden ohne Inanspruchnahme von Mediz. Leistungen, oder ohne Versicherungsaufname ? (Also: wird ein Versicherer dem Nichtversicherten forciert zugewiesen mit Nachzahlung, nur duch Anmeldung?
Wenn festgestellt wird, dass jemand hätte krankenversichert sein müssen , wird rückwirkend eine krankenversicherungspflicht erstellt und dafür Beiträge berechnet. Wenn diese Beiträge nicht gezahlt werden, wird ein Vollstreckungsauftrag fertig gemacht. Dann können Gelder gepfändet werden. Das ganze ist unabhängig davon, ob du in der Zeit medizinische Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht.
4) Sind Praezedensfaelle in DE online zugaenglich, w.zb. in den USA, "Findlaw" usw ?
Warum fragst du nach Präzidensfälle? Wenn solche Themen schon mal vor Gericht gelandet sind, gibt es bereits Urteile dazu.
5) Sind eidestaatliche Auesserungen der Eltern zum GKV Versicherungstatus der Kinder ueberhaupt nuetzlich ?
Es kommt auf den Zusammenhang an.

Es ist schwierig auf deine einzelnen Fragen zu antworten, wenn man nicht den gesamten Kontext kennt.

Die Frage, die ich mir stelle ist, wieso der Versicherungsstatus der Kinder von vor über 30 Jahren noch interessant sein soll.

ndvcxk1
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Beitrag von ndvcxk1 » 22.05.2017, 14:42

Christo hat geschrieben:Ich persönlich verstehe deine Frage gar nicht.

--------->Hallo Christo, vielen Dank fuer die Muehe..

Um was genau geht es? Möchtest du feststellen, wo die Kinder mal krankenversichert gewesen sind?

-->Moechte in die GKV, dass muss die sein, in der ich war, wir waren
in einer von den 2 meiner Erltern, wissen aber nicht in welcher....

1. Schritt
Wo waren die Eltern versichert? Waren sie in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert?

----->Ja, beide in GKVs

2. Schritt
Waren die Kinder nicht auch über ihre Eltern versichert gewesen? (ich habe dich so verstanden, dass keine Familienversicherung feststellbar war).

----->Ja, aber Sie finden uns nicht, lehnen daher meinen Antrag ab.


3. Schritt.
Hätten denn die Kinder über ihre Eltern versichert gewesen sein müssen? Also war Familienversicherungspflicht gegeben? Oder gab es eine Konstellation, wo die Kinder hätten selber versichert sein müssen (Ausbildung, Studium, Waisenrentenbezug usw).

---->Richtig, es war vor der Ausbildung, durch die Eltern


Nach 30 Jahren ist das schwierig zu ermitteln, ggf. existieren die Unterlagen dazu nicht mehr. Da käme es auf den genauen Sachverhalt an. Wenn aber die Versicherungspflicht der Eltern für den Zeitraum feststellbar war, müsste auch die Familienversicherung der Kinder feststellbar sein.

------>Richtig, merke ich auch, die Frage ist also ob die Mitgliedschaft der
Eltern als Indiz genuegt...die Mitgliedschaft wird zugegeben von den
GKVs.

Deine Frage Aussteiger: Gibt's nicht. Jeder in Deutschland muss krankenversichert sein.
----->Doch, Doch, nicht strafbar, ungefaehr 140,000 offiziel, hoehere Dunkelziffer

Arbitration.... das kommt drauf an, wobei. Im Sozialversicherungsrecht gibt es kein Schlichtungsverfahren.
Danke fuer diese Info !


1) Kann man durch klare Wahrscheinlichkeit im Amtsverfahren demonstrieren, dass die Kinder in der GKV gewesen sein muessen (wegen der geringen Mehrkosten. )
Für was brauchst du denn das? Um was geht es?

------->Um in die GKV zu kommen.
3) Koennen bei Nichtversicherung nach Meldung Konten gepfaendet werden ohne Inanspruchnahme von Mediz. Leistungen, oder ohne Versicherungsaufname ? (Also: wird ein Versicherer dem Nichtversicherten forciert zugewiesen mit Nachzahlung, nur duch Anmeldung?
Wenn festgestellt wird, dass jemand hätte krankenversichert sein müssen , wird rückwirkend eine krankenversicherungspflicht erstellt und dafür Beiträge berechnet. Wenn diese Beiträge nicht gezahlt werden, wird ein Vollstreckungsauftrag fertig gemacht. Dann können Gelder gepfändet werden. Das ganze ist unabhängig davon, ob du in der Zeit medizinische Leistungen in Anspruch genommen hast oder nicht.

--------->Richtig, aber die Pfaendung geht nur wenn man dann versichert ist, nicht vorher, richtig ? D.H. man wird nicht einem Versicherer zugwiesen, der dann Beitraege zurueckrechnet, usw?


4) Sind Praezedensfaelle in DE online zugaenglich, w.zb. in den USA, "Findlaw" usw ?
Warum fragst du nach Präzidensfälle? Wenn solche Themen schon mal vor Gericht gelandet sind, gibt es bereits Urteile dazu.

---->Richtig, danach frage ich, wo kann ich mir solche Urteile ansehen ?
Danke.

5) Sind eidestaatliche Auesserungen der Eltern zum GKV Versicherungstatus der Kinder ueberhaupt nuetzlich ?
Es kommt auf den Zusammenhang an.

--->Zusammenhang: Die Bewertung der Wahrscheinlichkeit, das
der Anklaeger die Wahrheit spricht: Mitgliedschaft der Eltern + deren
Aussagen. Ist der Sachverhalt die Rechtsanwaltkosten wert, oder
soll man sich in die Schweiz oder nach Oesstereich verdraengen lassen ?

Es ist schwierig auf deine einzelnen Fragen zu antworten, wenn man nicht den gesamten Kontext kennt.

------>Kontext: Rueckkeherer will in die GKV, wird aber abgelehnt, muss
jetzt Beweisfuehrung machen.
(Es sollte viele dieser Faelle geben, da es dafuer schon eigene
Anmeldeformulare gibt, und Gesetzesprovisionen)






Die Frage, die ich mir stelle ist, wieso der Versicherungsstatus der Kinder von vor über 30 Jahren noch interessant sein soll.
------->Darum: Weil man als Rueckkehrer in die GKV muss, in der man war. Aber vielleicht haben Sie Recht: Vielleicht kann man eine Neue auch
waehlen, aber die 2 meiner Eltern haben abgelehnt....
Nochmals Danke, haben sie das Link zu dem Urteilsregister ?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.05.2017, 15:14

Steht denn fest, dass die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegen und es geht nur noch darum, welche Kasse zuständig ist?

Oder geht es um die Feststellung der Versicherungspflicht allgemein?

Präzedenzfälle findest du hier

Versicherungspflicht
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html

Kassenwahlrecht
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/174.html

Vor über 30 Jahren gab es die Familienversicherung als eigenständige Versicherung in der heutigen Form noch nicht, sondern die Familienhilfe als Leistungsanspruch, den der Versicherte geltend machen musste. Deshalb wird eine wie auch immer geartete Beweisführung meiner Meinung nach ohne die Aussage der Eltern nicht möglich sein.

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Vielen Dank! Es geht nur noch darum, welche Kasse,

Beitrag von ndvcxk1 » 22.05.2017, 15:29

------>Das Problem liegt darin, dass EINE von den beiden falsche Aussagen
macht.
Vielen Dank fuer die Links ! An Gruass !
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Steht denn fest, dass die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V vorliegen und es geht nur noch darum, welche Kasse zuständig ist?

Oder geht es um die Feststellung der Versicherungspflicht allgemein?

Präzedenzfälle findest du hier

Versicherungspflicht
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/5.html

Kassenwahlrecht
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/174.html

Vor über 30 Jahren gab es die Familienversicherung als eigenständige Versicherung in der heutigen Form noch nicht, sondern die Familienhilfe als Leistungsanspruch, den der Versicherte geltend machen musste. Deshalb wird eine wie auch immer geartete Beweisführung meiner Meinung nach ohne die Aussage der Eltern nicht möglich sein.

GerneKrankenVersichert
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Re: Vielen Dank! Es geht nur noch darum, welche Kasse,

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.05.2017, 15:54

ndvcxk1 hat geschrieben:------>Das Problem liegt darin, dass EINE von den beiden falsche Aussagen
macht.
Nein. Beide Kassen können die Daten der damaligen Familienhilfe nicht mehr nachvollziehen, da es sich nicht um eine Versicherung, sondern um Leistungsdaten handelte. Diese müssen nach 10 Jahren gelöscht werden. https://dejure.org/gesetze/SGB_V/304.html

ndvcxk1
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Re: Vielen Dank! Es geht nur noch darum, welche Kasse,

Beitrag von ndvcxk1 » 23.05.2017, 03:10

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
ndvcxk1 hat geschrieben:------>Das Problem liegt darin, dass EINE von den beiden falsche Aussagen
macht.
Nein. Beide Kassen können die Daten der damaligen Familienhilfe nicht mehr nachvollziehen, da es sich nicht um eine Versicherung, sondern um Leistungsdaten handelte. Diese müssen nach 10 Jahren gelöscht werden. https://dejure.org/gesetze/SGB_V/304.html
---->Hochinteressant, aber es gibt einen Nichtloeschungsgrund: paragraph 84 (2)
_________________________________________________________
.... Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.
__________________________________________________________

Frage: Ist denn die zukuenftige Notwendigkeit der Anschluss-versicherung, (so wie sie jetzt entstanden ist) ein "schutzwuerdiges Interesse" - in dem Fall ist Loeschung nicht ok.

Der Netto Effekt ist: Rueckkehrende Kinder, die sich um die Eltern kuemmern wollen - werden de facto in die Systeme der Schweiz oder
Oestereich gewiesen, zum Profit von deren Privatkassen.

GerneKrankenVersichert
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Re: Vielen Dank! Es geht nur noch darum, welche Kasse,

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.05.2017, 13:33

ndvcxk1 hat geschrieben:
Frage: Ist denn die zukuenftige Notwendigkeit der Anschluss-versicherung, (so wie sie jetzt entstanden ist) ein "schutzwuerdiges Interesse" - in dem Fall ist Loeschung nicht ok.
Keine Ahnung. Vor über 20 Jahren dachte noch niemand an die Anschlussversicherung in Deutschland.
ndvcxk1 hat geschrieben:
Der netto Effekt ist: Rueckkehrende Kinder, die sich um die Eltern kuemmern wollen - werden de facto in die Systeme der Schweiz oder
Oestereich gewiesen, zum Profit von deren Privatkassen.
Sorry, aber das ist Unsinn. Hier wollten dir einige Leute helfen, aber du beanwortest noch nicht einmal die einfachsten Fragen. Wenn du das gegenüber der/den Krankenkassen genauso machst, wundert es mich nicht, wenn keine Versicherungspflicht und keine zuständige Kasse festgestellt werden kann.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.05.2017, 17:32

Das ist alles viel zu kompliziert.

Beantrage einfach die Mitgliedschaft bei beiden Kassen. Wenn die abgelehnt wird erhältst Du einen Bescheid, gegen den legst Du Widerspruch ein und wenn der abgelehnt wird kannst Du vor dem Sozialgericht klagen.

Nach geschätzten 2 Jahren bekommst Du eine Entscheidung vom Gericht.

Das bisher geschriebene vom Threadersteller klingt so als ob dieser Weg gewünscht wird.

Wobei ich noch nicht nachgeschaut habe, ob die jetzige PKV von ihm ein Ausschlussgrund ist.

vlac
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Beitrag von vlac » 24.05.2017, 02:05

Hallo,

einmal abgesehen davon, dass es Dir, bezogen auf Dein Begehr nichts mehr bringen würde, die schutzwürdigen Interessen geltend zu machen: Es handelt sich hierbei auch nicht um ein schutzwürdiges Interesse: Es handelt es sich bei der Situation, dass jemand die reinen Leistungsdaten benötigen könnte, um eine Situation, die in der Zukunft liegt, und dementsprechend zur Zeit der geplanten Löschung überhaupt nicht vorher gesehen werden kann. Sobald die Leistungen abgerechnet sind, mögliche Streitigkeiten zwischen Leistungserbringer und Kostenträger beigelegt und Fristen, beispielsweise der Steuergesetzgebung abgelaufen sind, um Daten, die nicht mehr benötigt werden. An einer Löschung besteht dementsprechend ein großes Interesse, weil in Anbetracht dessen, dass im Laufe der Jahrzehnte mehrere hundert Millionen Menschen in Deutschland gelebt haben, und Milliarden an Daten aufgelaufen sind, die Speicherung aller dieser Daten, oder die Prüfung, ob jemand diese Daten für andere Zwecke, als jene, für die sie bestimmt waren, brauchen könnte, immense Kosten verursachen würde.

Abgesehen behaupte ich, dass auch davon ausgegangen werden muss, dass eine Zuordnung zu einer Versicherungsart und zu einer Krankenkasse auf andere Art geschehen kann, indem man sich die einzelnen Lebensstationen betrachtet. Über diese Lebensstationen, also beispielsweise ob im Ausland gelebt wurde, oder ob man sich irgendwann selbstständig gemacht hat, und die Krankenversicherung "vergessen" hat, so lange man sie nicht brauchte, sind Fragen, die sicherlich bei einem erfolgreichen Weg zu einer Krankenversicherung helfen können.

Allerdings vermute ich, auf Grund der Formulierung des Eingangsposts, dass der Weg nicht so aussehen könnte, wie der Fragesteller es erwartet. es wurde eine ausländische Versicherung erwähnt, und auch davon gesprochen, dass er sich "700 Euro" nicht leisten könnte. Deshalb gehe ich mal davon aus, dass eine oder beide der befragten Krankenkassen wohl an die private Krankenversicherung verwiesen hat.

"Klare Wahrscheinlichkeit" in Bezug darauf, wie der Fragesteller damals abgesichert war, würde keine klare Wahrscheinlichkeit für die heutige Situation bedeuten, denn es sind Jahrzehnte dazwischen vergangen, in denen durchaus Dinge passiert sein können, die eben die Zuordnung zur GKV behindern.

Abgesehen davon wurde auch eine Ausbildung erwähnt. Ich gehe mal davon aus, dass Auszubildende auch damals schon eine Krankenversicherung brauchten.

Bei der Erwähnung von österreichischen und schweizerischen Krankenversicherungen habe ich etwas gschmunzelt: Es würde wohl niemand ernsthaft in die Schweiz mit ihren extremen Lebenshaltungskosten ziehen wollen, nur um ein paar Euro in der Krankenversicherung zu sparen.

ndvcxk1
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Vielen Dank Broemel und Vlac fuer Prognosen und lesen...

Beitrag von ndvcxk1 » 24.05.2017, 02:46

Da sich jemand ueber "einfache unbeantwortete Fragen" beklagte,
hier nochmals der Sachverhalt:

GKV Antraeger seit 34+ Jahren im nicht EU-Ausland wurde abgelehnt + an PKVs verwiesen, mit der Info das Elterliche Mitgliedschaft in GKVs zwar bestand, aber die der Kinder nicht gefunden werden konnten, Akte lag 30+ Jahre zurueck.

Mit den 2 Jahren+ Verfahrenslaenge, das ist traurig.

Re: "schutzwuerdigen Interessen" , klar, schwer vorzusehen wenn's noch keine Anschlusspflicht gibt. Auf der anderen Seite, warum ist das im Paragraph? Wenn die Vorversicherung so extrem wichtig wird, sind fehlende Akten schon schutzwuerdig, denkt man. Auch sind medizinische Daten (mir wurde der Blindarm rausgenommen) schon wichtig, z.b. fuer die Exklusion einer moeglichen Diagnose. (Dies zu einer Zeit als
Mikrofiche und Microfilm 1000+ Seiten in eine 4 cm Schachtel passen.)

Re: Schweiz: Wohnen dort resultiert in Grundversicherung in deren
System, was im Kontrast zu deren "Zusatzversicherung" als
"Gesetzliche" angesehen wird von DE Sozial.G.Buch und damit Wiederaufnahme nach Rueckkehr erlaubt. Da der Unterschied fuer
mich zwischen GKV und PKV bei 500 EU liegt (!), ist so eine Entscheidung mit Hintergrund der sehr DE-aehnlichen Mieten in Zuricher Vororten, und der Tatsache, das man in Sueddeutschland sowieso dauernd in die Schweiz reist, im Sommer wie im Winter - doch nicht soo schlimm.
Von den Lebenskosten alleine, stimmt es natuerlich das 250 Euro pro Monat Versicherungskosen nicht so toll sind, eine Mahlzeit in der Migros Kafetria kosted 23 Euro....;-)

vlac
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Beitrag von vlac » 24.05.2017, 14:32

Hallo,

im Prinzip geht es hier also um eine Fragestellung, die schon zigmal im Forum besprochen wurde: Welche Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt?

Leistungsdaten sind nicht für die medizinische Behandlung bestimmt; dafür gibt es Patientenakten, für die es je nach Art der Behandlung oder Untersuchung eigene Speicherfristen gibt. Es dürfte auch nur sehr, sehr, sehr selten passieren (=nie), dass man für eine Behandlung Jahrzehnte alte medizinische Unterlagen benötigt.

Schutzwürdige Interessen beziehen sich bei Leistungsdaten nahezu ausschließlich auf die Abwicklung der Abrechnung zwischen Leistungserbringer und Kostenträger. Läuft beispielsweise ein Rechtsstreit darüber, dürfen die Daten erst dann gelöscht werden, wenn der Rechtsstreit abgeschlossen ist. Wie gesagt: Bei Deinem Ansinnen handelt es sich um kein schutzwürdiges Interesse, zumal es Dir auch nichts bringen würde, weil die Daten ja nun mal nicht mehr vorhanden sind.

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